Re(4): Neues von DEN AnwältEN / Verbraucherzentralen
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Norsk-IT ist unseriös - hier der BEWEIS!
20.08.2004, 14:03:46
Hi alle ;)

Im Januar diesen Jahres bestellte ich mir bei Norsk-IT einen DVD-Brenner, den LG GSA 4081B. Im Juli trat an diesem Gerät ein Defekt auf. Kein Problem, dachte ich, ist ja 2 Jahre Gewährleistung; d.h. ich schicke das Ding ein und ohne dass mir Kosten entstehen wird geprüft und ggf. repariert/getauscht/zurückgeschickt.
Die Rücksendung war kein Problem; RMA-Nummer bekam ich, auch die Bestätigung von Norsk, dass es ein Gewährleistungsfall ist. Mit dem Rücksendeaufkleber war die Rücksendung auch kostenlos.
Daraufhin erhielt ich folgende Mail (persönliche Angaben hier rausgekürzt, aus Platz- und pers. Gründen, Veröffentlichung dieser Mail wurde von Norsk NICHT untersagt!):

-------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr...

Wir haben am 04.08.2004 unter der Kundennummer ... Ihre
Reklamation mit der Nummer ... erhalten.
Für folgende Artikel ist die Reklamationsabwicklung aufgrund des
geltenden f476 BGB nicht mehr möglich:

Artikelnummer Artikelbezeichnung                       Menge
------------------------------------------------------------
        10718 ZZ DVR IDE LG GSA-4081B bulk                 1

Leider sind wir durch zu viele Ablehnungen der Reklamationen durch die
Hersteller, wo das Kaufdatum älter als sechs Monate ist, zu solchen
Massnahmen gezwungen. Der f476 BGB(Beweislastumkehr) regelt eindeutig,
dass die Beweislast für das nicht vorhandensein eines Sachmangels vor
Gefahrenübergang (Kauf) nur innerhalb der ersten sechs Monate vom
Händler zu erbringen ist. Anschliessend muss der Käufer das Vorhandensein
des Mangels bei Gefahrenübergang beweisen.
An dieser Stelle moechten wir unsere Kunden nicht im Stich lassen und
bieten Ihnen an, unter Berechnung des erhöhten Arbeitsaufwandes von 32,30Euro,
die weitere Bearbeitung durch den Hersteller einzuleiten.
Die dann durch uns folgende Kulanzbearbeitung erfolgt ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht.  
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Einfluss auf den Bearbeitungszeitraum
sowie auf das Ergebnis des Herstellers haben.
Sollten Sie kein Interesse an dieser Abwicklung haben, erhalten Sie die Ware
unter Berechnung der Auslagen für Rücksendung, Verpackung und Transportkosten
in Höhe von 18,00Euro zurück,
Für die Zusendung bzw. eine weitere Bearbeitung der Ware unsererseits, überweisen
Sie bitte vorerst die angefallenen Auslagen auf folgendes Konto:

Postbank Hannover     Kontonummer: 90 46 81 302     BLZ: 250 100 30

Sobald der Zahlungseingang bei uns festgestellt werden konnte, wird die weitere
Bearbeitung eingeleitet.
Als Referenz geben Sie bitte das Stichwort "Status M", Ihre Kundennummer und die
RMA-Nummer an.
Es steht Ihnen aber auch frei die Ware bei uns im Lager abzuholen bzw. abholen
zu lassen.
Unser Standort f¨r Abholungen ist:

Norsk-IT Management & Consulting A/S
Lussevika 43 N-4521 Spangereid  

Wir danken im *TRÖT* f¨r Ihr Verständnis und möchten Sie bitten uns über Ihre
Entscheidung in Kenntnis zu setzen, damit wir alles Notwendige veranlassen können.
Antworten Sie nur auf diese E-Mail, wenn die oben angegebenen Daten nicht korrekt
sind, Sie die Ware zu einem bestimmten Termin abholen möchten bzw. wenn Sie keine
weitere Abwicklung durch uns wünschen und den Artikel zur Entsorgung freigeben
möchten.
Bitte geben Sie bei Rückfragen zu diesem Auftrag Ihre Kundennummer und die
RMA Nummer immer mit an.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüssen
Norsk-IT A/S Service Team für den deutschsprachigen Raum

04.08.2004

!!!Diese E-Mail wurde automatisch erzeugt!!!

--------------------------------------------------------------------------------

---> Hallo? Geld nur für die Weiterleitung an den Hersteller LG, den ich übrigens telefonisch über das Vorgehen von Norsk-IT informierte und der SEHR verärgert war!
Die Sache ist jetzt beim Anwalt.
Die haben auch ne deutsche Anschrift, zu finden bei hardwareschotte.de :

Kaierder Str. 22
31073 Delligsen

Ich habe die Sache jetzt beim Anwalt - mal sehen, was dabei rauskommt. Ich lasse es die Community gerne wissen. Auch habe ich sämtliche Verbraucherzentren in Deutschland per Mail informiert (sollte jeder Geneppte tun) und die wollen Norsk-IT abmahnen. Fakt: MANN MUSS WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT NICHTS ZAHLEN! DAS IST DEUTSCHES GESETZ!!! Und wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an deutsches Recht halten!

Greez, -ASP-


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.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (angelo22 am 20.08.2004, 14:23:48)
.  Beweislastumkehr in Deutschland  (-ASP- am 23.08.2004, 10:59:09)
..  Re: Beweislastumkehr in Deutschland  (AVS am 25.08.2004, 14:26:21)
...  Re(2): Beweislastumkehr in Deutschland  (-ASP- am 25.08.2004, 18:58:39)
....  Re(3): Beweislastumkehr in Deutschland  (AVS am 25.08.2004, 22:38:20)
.....  Re(4): Beweislastumkehr in Deutschland  (-ASP- am 26.08.2004, 09:18:25)
......  Re(5): Beweislastumkehr in Deutschland  (AVS am 26.08.2004, 10:22:33)
.......  Re(6): Beweislastumkehr in Deutschland  (-ASP- am 26.08.2004, 11:07:38)
...  Re(2): Beweislastumkehr in Deutschland  (-ASP- am 25.08.2004, 19:12:16)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (GrummelGrumpf am 25.08.2004, 07:26:22)
.....
Re(4): Neues von DEN AnwältEN / Verbraucherzentralen
25.08.2004, 09:39:43
Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber willst Du hier sagen, dass die Anwälte und Verbraucherzentralen im Unrecht sind?

Unrecht wird nicht zu Recht, wenn Du es oft wiederholst. Im übrigen glaube ich Dir niemals, dass praktizierende Anwälte und "Verbraucherschutzzentralen" Dir beispielsweise falsche Jahreszahlen zur Gültigkeit von Gesetzen übermittelt haben. Aber in Deinem Übereifer hast Du wahrscheinlich alles so durcheinandergewürfelt, dass nur mehr Unsinn und falsche Behauptungen stehen geblieben sind...

Aber, weisst Du, ich mach Dir's jetzt mal ganz einfach: Für Dich und andere gebe ich Dir hier mal ein paar Details für Österreich:

Bundesgesetz:  Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz - GewRÄG
(NR: GP XXI RV 422 AB 522 S. 62. BR: AB 6348 S. 676.)
[CELEX-Nr.: 399L0044]

Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 48/2001

kundgemacht Mitte 2001, gültig ab 1.1.2002:

http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=14825


Du wirst uns jetzt im Gegenzug die Belege für DEINE Behauptungen (deutsches Recht) posten, und wir sind alle zufrieden und glücklich. Zur Hilfe: Die Gesetzestexte entsprechen im Falle der Gewährleistung ziemlich genau den österreichischen (sind nämlich beide vom selben EU-Recht abgeleitet)...

Man, dann musst Du ja echt mindestens 20 Jahre Jura sudiert haben und genau wie "Gott" aus dem Forum Richter sein!

Solch ein Urteil steht Dir nicht zu. Schon gar nicht, nachdem Du über meine Qualifikationen kein Wissen hast.

Dann hoffe ich mal, dass Du nicht die Verhandlung führen wirst (falls es eine gibt)....

Sicher nicht. Würdest Du weniger rumschreien und Dich besser informieren, wüsstest Du, dass es schwerlich einen österreichischen Richter in einer deutschen Strafsache (so willst Du das ja abhandeln) geben kann.

Oder gehörst Du etwa zu Norsk (was Deine wehementen Verteidigungen der Firma quer durch ALLE Posts zu meinem Thread mittlerweile STARK vermuten lassen...)?

http://forum.geizhals.at/t268542,1682550.html#1682550

Im übrigen kannst Du nicht lesen. Ich verteidige nicht Norsk-IT, sondern das Recht, das ist nicht beliebig teilbar. Ein für Dich möglicherweise zu vernachlässigender Unterschied, für mich essentiell. Recht gilt für Dich, für mich und sogar für jeden Händler. Die sind nicht mit der Lösung eines Gewerbescheines rechtlos geworden.

Ich wiederhole mich: Getroffene Hunde bellen!

Wie schon erwähnt, ändern Wiederholungen nichts an Recht- oder Unrechtmäßigkeit der erhobenen Beschuldigungen. Wie Du allerdings glauben kannst, gerade mich mit Deinem Gekeife getroffen zu haben, kann ich nicht ganz nachvollziehen. ;)

Was ich Dir zum Abschluss allerdings noch sagen möchte, ist, dass Du mit solch unqualifiziertem Gegeifer und falschen Zitaten aus angeblichen Gesetzen leider genau das Gegenteil von dem erreichst, was Dir so am Herzen liegt: Du setzt Dich selbst ins Unrecht. Damit nimmt niemand, der noch bei klarem Verstand ist, Dich ernst, was Deinem "Gegner" massive Vorteile (anstelle der von Dir gewünschten Nachteile) bringt.

Dass trotzdem ein paar unbedarfte Kinder und einige Rumpelstilzchen Sympathien für Dich entwickeln, fällt dann gar nicht mehr ins Gewicht. Glaubst Du ernstlich, dass nicht jeder Händler auf "Kunden", die ununterbrochen unkontrollierbaren Zuckungen und Schreianfällen unterliegen, leichten Herzens verzichten wird? Also wem schadet das Gezeter wirklich?

Denk mal nach! Wenn Du kannst.

GrummelGrumpf
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.  Strafanzeige ist gestellt  (-ASP- am 25.08.2004, 10:37:45)
..  Re: Strafanzeige ist gestellt  (bamserl am 25.08.2004, 12:55:40)
...  Re(2): Strafanzeige ist gestellt  (-ASP- am 25.08.2004, 15:06:15)
..  Re: Strafanzeige ist gestellt  (fotofan am 25.08.2004, 14:12:20)
...  Re(2): Strafanzeige ist gestellt  (-ASP- am 25.08.2004, 15:07:20)
....  Re(3): Strafanzeige ist gestellt  (fotofan am 25.08.2004, 15:18:57)
.....  Re(4): Strafanzeige ist gestellt  (Hardware Hardy am 25.08.2004, 16:01:19)
.  Re: Norsk-IT ist unseriös - starker Tobak  (Orgi am 26.08.2004, 13:10:51)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (-ASP- am 26.08.2004, 15:59:11)
 

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