Re(4): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
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.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (soul am 18.02.2007, 19:02:26)
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Re(4): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
22.02.2007, 22:50:10
wieso eine seltsame regelung? du bist in das mietverhältnis eingetreten und
jetzt hat die wohnung eben C! du vergisst, das ist nicht DEINE wohnung, auch
nicht die vom VORMIETER, sonder jene vom hausbesitzer!
der vormieter hat die kategorie angehoben und als gegenleistung dafür zu einem
weltweit unschlagbaren minizins jahr(zehnt)elang darin gewohnt. warum sollte
der nachmieter ebenfalls in diesen genuss kommen? viel seltsamer sollte dir
erscheinen, dass man in österreich MIETwohnungen sozusagen weitervererben
kann? der invest des vormieters wurde ja längst durch billigstwohnen an ihn
abgegolten!



investitionen in eine kat D wohnung die von meiner großmutter getätigt wurden, sollen dazu führen, dass der vermieter gerechtfertigt jetzt bei mir mehr verdient? echt seltsame anschauung! %-)

es steht dem hausbesitzer jederzeit frei verbesserungen SEINER wohnugn vorzunehmen - dann kann er mehr von mir verlangen!

bei beendigung eines mietverhältnisses ist eine investitionsablöse zu zahlen, sofern der vormiter verbesserungen vorgenommen hat und diese veränderungen gemeldet wurden. passt das dem vermieter nicht, muss er da bei meldung dieser verbesserungen bekannt geben. warum also sollte jetzt also anstatt, dass ich als nachmieter von den investitionen meiner großmutter etwas habe, der vermieter nicht zahlen sondern noch davon provitieren indem er den mietzins anhebt?

es steht dem mieter natürlich genauso frei in einer kat d wohnung zu bleiben ohne wasser, wc, heizung einzuleiten, neue fenster zu machen, oder ähnliches! dann zieht er am ende eines mietverhältnisse aus und es steht wiederrum dem vermieter frei SEINE wohnung in gleichem zustand (kat d) zu vermieten oder selbst investitionen zu tätigen um danach mehr zins zu verlangen!



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.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (obageh am 24.02.2007, 19:41:35)
 

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