mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
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Re(4): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
22.02.2007, 22:50:10
wieso eine seltsame regelung? du bist in das mietverhältnis eingetreten und
jetzt hat die wohnung eben C! du vergisst, das ist nicht DEINE wohnung, auch
nicht die vom VORMIETER, sonder jene vom hausbesitzer!
der vormieter hat die kategorie angehoben und als gegenleistung dafür zu einem
weltweit unschlagbaren minizins jahr(zehnt)elang darin gewohnt. warum sollte
der nachmieter ebenfalls in diesen genuss kommen? viel seltsamer sollte dir
erscheinen, dass man in österreich MIETwohnungen sozusagen weitervererben
kann? der invest des vormieters wurde ja längst durch billigstwohnen an ihn
abgegolten!



investitionen in eine kat D wohnung die von meiner großmutter getätigt wurden, sollen dazu führen, dass der vermieter gerechtfertigt jetzt bei mir mehr verdient? echt seltsame anschauung! %-)

es steht dem hausbesitzer jederzeit frei verbesserungen SEINER wohnugn vorzunehmen - dann kann er mehr von mir verlangen!

bei beendigung eines mietverhältnisses ist eine investitionsablöse zu zahlen, sofern der vormiter verbesserungen vorgenommen hat und diese veränderungen gemeldet wurden. passt das dem vermieter nicht, muss er da bei meldung dieser verbesserungen bekannt geben. warum also sollte jetzt also anstatt, dass ich als nachmieter von den investitionen meiner großmutter etwas habe, der vermieter nicht zahlen sondern noch davon provitieren indem er den mietzins anhebt?

es steht dem mieter natürlich genauso frei in einer kat d wohnung zu bleiben ohne wasser, wc, heizung einzuleiten, neue fenster zu machen, oder ähnliches! dann zieht er am ende eines mietverhältnisse aus und es steht wiederrum dem vermieter frei SEINE wohnung in gleichem zustand (kat d) zu vermieten oder selbst investitionen zu tätigen um danach mehr zins zu verlangen!



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Re(8): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 16:50:02
hier noch die antwort zum posting, bevor es editiert wurdem weil ich nicht umsonst getippt haben will ;-)

OHNE investitonen  


nein

OHNE investitonen abzugelten.


sollte ich also rechnungen für investitionen innerhalb der letzten 10 (20) jahre vorweisen können, dann wäre eine anhebung ohne ablöse nicht in ordnung, meinst du?

gehe ich richtig in der annahme, dass da nur investitionen zählen, die auch unmittelbar für ausstattungsmerkmale der kat. c bis a relevant sind? also wasser, wc, heizung?

wobei auch hier die definition auf http://www.wien.gv.at/wienerwohnen/miewue.htm   finde ich zu wünschen übrig lässt:

Ausstattungskategorie A
was ist ein zeitgemäßer baderaum? wohl kaum eine im gleichen satz erwähnte badenische, oder?

Ausstattungskategorie B

wie kann ein Baderaum zeitgemäß sein, wenn eine warmwasserversorgung erst bei kat. A notwendig ist?
--------------------

und jetzt zur aktuellen version:


bei wasser/WC wird schwierig mit zeitpunkt und rechnungen. bei den fenstern allerdings nicht...

zusammenlegung von substandard-wohnungen hier auch nur 5% abschreibung)

da wirds jetzt interessant! wenn zwei nebeneinaderliegende wohnungen einfach durch einen "durchbruch" zusammengelegt werden, wirds dazu wohl kaum rechnungen geben?
ich tu mir auch schwer mit dem zeitpunkt, aber laut anderen fam.mitgliedern ist das sicher >30 jahre her.


aber ich versteh dich:
aber mehr kann und will ich hier nicht mehr schreiben, sonst müsst ich dir ja
meine honorarnote zukommen lassen


trotzdem danke mal für deine infos!

24.02.2007, 16:50 Uhr - Editiert von dr_med, alte Version: hier
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Re(5): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
23.02.2007, 09:09:47

investitionen in eine kat D wohnung die von meiner großmutter getätigt
wurden, sollen dazu führen, dass der vermieter gerechtfertigt jetzt bei mir
mehr verdient? echt seltsame anschauung!


würde sagen DU hast eine seltsame anschauung und zwar aus dem einen grund, dass die MIETE und das EIGENTUM vor deinen augen etwas verschwimmt! es ist ja schon eine internationale novität, dass FREMDES EIGENTUM sozusagen weitervererbt wird, du also ein verbrieftes eintrittsrecht in das UNBEFRISTETE mietverhältnis hast!

ob der vormieter nun müller, huber, meier, oder deine grossmuter war interessiert doch den vermieter nicht? der vormieter ist weg und ein neues mietverhältnis beginnt! danke österreich und seinem eigentumsfeindlichen mietrecht, dass du überhaupt so locker in ein unbefristetes mietverhältnis umsteigen kannst, was noch dazu wirklich GÜNSTIG ist! in altbauten gibt heute keiner mehr unbefristet eine wohnung weiter, weil sie dann auf immer für den eigentümer verloren ist!

siehe es doch mal realitätsnah - MIETE IST KEIN EIGENTUM, allerdings hat bei unserem mietrecht ein mieter heute tatsächlich schon mehr rechte als ein eigentümer selbst!

übrigens, bei einem normalen mietübergang gäbe es investablöse (nicht bei todesfall) auch nur für die letzten 20 jahre, da nur auf gewisse dinge und auch hier nur wenn rechnungen von professionisten vorliegen. also nach 10 jahren bekäme man gerade mal 50% der installateursrechnung für neue leitungen vergütet, nur um ein beispiel zu nennen, nach 20 jahren nichts mehr.

übrigens, es steht dir ja frei auf den mietgegenstand zu verzichten?




----------------------
lg
obageh
23.02.2007, 09:14 Uhr - Editiert von obageh, alte Version: hier
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Re(7): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
23.02.2007, 20:18:10
wo der vermieter seit 60 jahren keinen cent hineingesteckt hat (weder in die
wohnung noch ins haus) ist mir ein rätsel. eine solche wohnung ist einfach
nicht mehr wert als der geringe zins, der dafür bezahlt wurde.  


na dann denke mal nach - rechne die betriebskosten weg, was bleibt über?
guck dich mal um am planeten erde, du wirst um das geld wahrscheinlich nicht mal nen parkplatz mieten können, garagenplatz auf keinen fall! und diese tolle miete muss 10 jahre zurückgelegt werden, wenn du dann mal weiterrechnest was auch nur EINE PROFESSIONISTENSTUNDE kostet wird dir ein licht aufgehen, warum in diesen alten häusern nicht viel gerichtet wird!

wenn du meinst, die wohnung wäre nicht mehr als diesen unwahrscheinlichen MINIZINS wert, um den du oftmals nicht mal eine stange zigaretten kaufen kannst, dann schau dich mal in der westlichen welt um und dann zeige mir irgendwo einen mietgegenstand den du um den betrag anmieten kannst!

warum vermietest du nicht deine eigentumswohnung ums selbe geld? ist auch nur ein dach über dem kopf! :-/

genau deswegen ist es mir ja unverständlich warum das eigentum meiner
großeltern (nämlich alle vorgenommen verbesserungen der wohnung) durch den tod
in das eigentum des vermieters übergehen soll.


ganz einfach, weil diese investitionen nicht in DEINER eigentumswohnung, sondern im eigentum des vermieters vorgenommen wurden! was stellst du dir vor? deine grosseltern wohnten schon zum nulltarif drinnen, jetzt du, danach deine kinder, später die enkel und keiner zahlt mehr miete, weil erbfolge?


aber du kannst gerne deine eigentumswohnung verkaufen, um das geld bekommst du manchmal schon derartige zinshäuser, dann sehen wir weiter! schätze in wenigen monaten wirst du mich nur zu gut verstehen!


----------------------
lg
obageh
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Re(8): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 09:25:42
denn zum Verstehen würde der IQ einer Kartoffel ausreichen


danke dass du mir den zumindest zugestehst ;-)

zum rest deiner fragen nur kurz: die wohnung hat eine sehr gute lage für meinen derzeitigen arbeitsplatz. die wohnung selbst ist sehr schön eingerichtet und dank der investitionen meiner großeltern auch mit wasser, wc, tv, waschmaschine, und allen normalen annehmlichkeiten.... ausgestattet.
die wohnung hat neue, selbst bezahlte fenster, eine fast neue therme mit zentraler heizung (alles von meinen großeltern bezahlt) usw... meine großeltern haben viel geld in diese wohnug gesteckt. frag mich nicht warum, weil das haus in dem die wohnung ist sowie die nachbarn sind doch eher miserabel.
die 60 jahren, die nichts getan wurden vom vermieter waren wohl ein wenig übertrieben. zumindest die leitungen sind in ordnung, aber z.b. bei der fassade stimmt deine schilderung schon fast wieder!

mit all dem kann ich gut leben. v.a. weil ich im fühjahr-herbst sowieso meistens in meinem haus mit garten am stadtrand wohn, dass aber für den winter nicht geeignet ist.

eine antwort auf meine doch sehr einfache frage hab ich aber auch von dir noch nicht bekommen!

zur erinnerung hab ich sie nochmal hierherkopiert:

vermieter argumentierte die verrechnung des mietzinses für kat. C, damit dass es eigentlich 2 zusammengelegte wohnungen sind (im "uralten" mietvertrag steht auch türnr 6+7 - genauso auf den zinszetteln) ...
die anhebung wäre prinzipiell also OK, aber ist Grund für Kat. C auch?



24.02.2007, 09:27 Uhr - Editiert von dr_med, alte Version: hier
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Re(9): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 09:45:38
...und dank der investitionen meiner großeltern auch mit wasser, wc, tv,
waschmaschine, und allen normalen annehmlichkeiten.... ausgestattet.

Die Investitionen Deiner Großeltern sind hier mehr als wurscht, denn: Wäre es, wie Du behauptest, dass der Hausbesitzer seit sechzig Jahren keinen Cent mehr ins Haus gesteckt hätte, dann würde schon mal die Elektro-Steigleitung des Hauses nicht mehr für den Betrieb dieser tollen Annehmlichkeiten reichen. Vor Gasleitungen etc. ganz zu schweigen.
die wohnung hat neue, selbst bezahlte fenster, eine fast neue therme mit
zentraler heizung (alles von meinen großeltern bezahlt)...

Na, da haben's wir doch schon: Auch Therme, die an einer Gasleitung, die seit sechzig Jahren nicht mehr gewartet wurde? Willst Du den Bezirk sprengen?
die 60 jahren, die nichts getan wurden vom vermieter waren wohl ein wenig übertrieben. zumindest die leitungen sind in ordnung

Ah! Welche Überraschung! Nein, sowas aber auch...
eine antwort auf meine doch sehr einfache frage hab ich aber auch von dir noch nicht bekommen!

Ich habe in meinem Posting extra vermerkt, dass ich die Frage ausklammere. Wozu sollte ich die Antwort zum zehnten Mal wiederholen? Du hast sie schon mindestens so oft (richtig) beantwortet bekommen.
die anhebung wäre prinzipiell also OK, aber ist Grund für Kat. C auch?

Es kann bis zur derzeit existierenden Kategorie anheben. Wenn also Deine Posting wenigstens in diesem Fall der Wahrheit entsprechen, bis Kat. A. Also mosere nicht zu lange herum, sonst fragt der Vermieter noch seinen Anwalt - und dann wird es teuer.

GrummelGrumpf
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Re(16): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 15:07:56
das es hier durchaus auch andere meinungen gibt http://forum.geizhals.at/t479044,3974807.html#3974807
stelle ich eben hier eine frage um mir zuerst einen überblick zu verschaffen und danach mit mehr informationen als vorher zu entscheiden, wie's weitergehen soll/kann.

du wirst mir zugestehen müssen, dass eine einzelmeinung in einem forum (deine z.b.)  nicht dazu führt, dass ich mich mit dem thema nicht mehr beschäftige!

belehrungsversuche (ja, ich wusste schon vor diesem thread, was kat c bedeutet, weil ich mich an dem tag an dem die hausverwaltung den zins angehoben hat natürlich informiert habe) sind meines erachtens ebenso fehl am platz wie dein versuch (bewusst oder unbewusst) meine frage mit einem sachverhalt zu beantworten, den ich nicht gefragt habe!

zur klarstellung für dich und andere, die's nicht verstehen wollen hier nochmal explizit meine vermutung:

hausverwaltung weiss genau, dass sie mir bei einer zinsanhebung aufgrund einer besseren kategorie-einstufung die investitionen abgelten müssten, die dazu geführt haben. um das zu umgehen, wurde das argument "zusammenlegung zweier wohnungen" gebracht um die kat zu erhöhen!

wenn ich falsch liege bringt mich der erhöhte zins nicht um. wenn ich aber recht habe, dann seh ich nicht ein warum ich mehr zins zahlen soll als rechtens ist ohne getätigte investitionen abgegolten zu bekommen!

verstehst du den grund dieses threads jetzt?

So, trifft das zu oder nicht? Ja oder nein, schwarz oder weiß?


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Re(17): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 15:32:35
... andere meinungen ...


Eine, nicht mehrere, obwohl er möglicherweise recht hat.

... eine einzelmeinung ...


Ich war nicht alleine und somit ist Deine Einzahl und Mehrzahl vertauscht.

belehrungsversuche ... dein versuch (bewusst oder unbewusst) meine frage mit einem sachverhalt zu beantworten, den ich nicht gefragt habe!



Ich gebe hier MEINEN Wissenstand bekannt. Ob dieser auch dem Gesetzesstand entspricht? Ich glaube ja.


wenn ich falsch liege bringt mich der erhöhte zins nicht um. wenn ich aber
recht habe, dann seh ich nicht ein warum ich mehr zins zahlen soll als
rechtens ist ohne getätigte investitionen abgegolten zu bekommen!


Ja, ich verstehe Dich. Trotzdem gebe ich hier meine Meinung kund.




So und jetzt zu Deinem Posting und dem "extrem oagn":

- Du hast rein die Wohnungszusammenlegung und den Mietvertrag angeführt.
- Du hast NIRGENS erwähnt, WANN und von WEM die Arbeiten durchgeführt wurden.
- Du hast NIE gesagt, daß Du dort MIT Deinen Großeltern gewohnt hast. Nachdem Du sogar eine Eigentumswohnung hast ..... da gibt es ja irgendwas mit "Scheinmeldungen", etc, Nachdem es mich nicht unmittelbar betrifft, weiß ich es nicht so genau.

Dies hast Du alles nicht erwähnt. Gedankenlesen und alles vorhersehen kann ich nicht und rein aufgrund Deines Eröffnungspostings ist meine Antwort, glaube ich, noch immer richtig.


Edit: Nach sich Dein Link auf "Wiener Wohnen" und somit auf wiener Gemeindewohnungen bezieht, handelt es sich um eine solche?

24.02.2007, 15:47 Uhr - Editiert von motorboot, alte Version: hier
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Re(18): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 15:46:16
Ja, ich verstehe Dich.


das ist ja mal ein anfang ;-)

Eine, nicht mehrere, obwohl er möglicherweise recht hat.


Ich war nicht alleine und somit ist Deine Einzahl und Mehrzahl vertauscht


DEINE meinung ist für mich immer noch eine einzelmeinung auch wenn andere der gleichen meinung sind. also einzahl! aber das ist natürlich auslegungssache.
auch wenn HIER im thread nur ein poster anderer meinung war, heisst das nicht, dass ich solche oder ähnliche meinungen nicht auch woanders schon gehört/gelesen habe. aso mehrzahl!
ich hab aber nicht mit dem vergleich einzahl/mehrzahl begonnen - finde das lächerlich und ist ein klassisches beispiel vom eigentlichen thema abzuweichen. sehr üblich hier im forum!



- Du hast rein die Wohnungszusammenlegung und den Mietvertrag angeführt.
- Du hast NIRGENS erwähnt, WANN und von WEM die Arbeiten durchgeführt wurden.
- Du hast NIE gesagt, daß Du dort MIT Deinen Großeltern gewohnt hast. Nachdem
Du sogar eine Eigentumswohnung hast ..... da gibt es ja irgendwas mit
"Scheinmeldungen", etc, Nachdem es mich nicht unmittelbar betrifft, weiß ich
es nicht so genau.


ICH HAB AUCH NICHT GEFRAGT ob die hausverwaltung eine investitonsablöse zahlen muss...
ICH HAB AUCH NICHT GEFRAGT ob ich in den mietvertrag eintrittsberechtigt bin...

die eigentumswohnung hab ich in meinem eröffnungsposting ebenfalls nicht erwähnt und die tut hier auch nichts zur sache...
zum thema scheinmeldungen solltest dich zuerst mal erkundigen was das bedeutet, bevor du ohne "es genau zu wissen" damit in diesen sachverhalt gehst! nur weil ich eine eigentumswohnung besitze, die (und wenn du meine postings gelesen hast, wirst dir das evtl denken können) VERMIETET ist, heisst das ja nicht, dass ich nicht trotzdem GANZ LEGAL in einer mietwohnung mit oder ohne meinen großeltern leben kann, oder?

24.02.2007, 15:46 Uhr - Editiert von dr_med, alte Version: hier
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(20): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 16:34:01
Aha, siehe oben


ich sag ja, dass die diskussion über einzahl/mehrzahl nichts bringt und am eigentlichen thema vorbeigeht ;-)

Du hast eindeutig gefragt, ob eine Anhebung auf Kat C gerechtfertigt ist.


ja, und ich hab auch dazugeschrieben, was die hausverwaltung dafür als grund angibt. in meinem eröffnungsposting findest du nur ein fragezeichen: an der stelle wo ich wissen will, ob eben dieser grund ok ist oder nicht!


Wenn die Investition, die von Deinen Großeltern getätigt wurde, bereit
"abgelaufen" ist, dann eindeutig -> JA


ich habs nicht gepostet - das stimmt - aber es hat auch niemand danach gefragt bevor mir die vielen meinungen " ja eindeutig, sei froh, dass es nicht noch teurer wird, ..." kundgetan wurden.

Um die Frage eindeutig zu beantworten ist es erforderlich zu wissen, ob Du
dort "nur" gemeldet warst oder ob diese Wohnung tatsächlich Deinen dringenden
Wohnbedürfnis diente


da widerspreche ich, da ich nicht in den mietvertrag eintreten hätte können, wenn ich nicht die dafür notwendigen voraussetzungen für §14 mrg erfüllt hätte. und eine klarstellung darüber findest du im 2. satz des eröffnungspostings:
"ich bin als enkel nach dem tod meiner großmutter in den mietvertrag eingestiegen."


sondern auch alle relevanten Zusatzinformationen liefern.
ich war der meinung das getan zu haben. wenn dir oder jemand anders aufgefallen ist, dass ich den sachverhalt nicht eindeutig geschildert hab und einzelheiten fehlen, dann wäre nachfragen hilfreicher gewesen, als eindeutige aussagen zu treffen (wofür ja deiner meinung nach relevante zusatzinformationen gefehlt haben)

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Re(21): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 17:15:32
ich sag ja, dass die diskussion über einzahl/mehrzahl nichts bringt und am
eigentlichen thema vorbeigeht ;-)


Nicht ganz, sie sagt einiges über Dich aus. ;-)

ja, und ich hab auch dazugeschrieben, was die hausverwaltung dafür als grund
angibt. in meinem eröffnungsposting findest du nur ein fragezeichen: an der
stelle wo ich wissen will, ob eben dieser grund ok ist oder nicht!


Nachdem eine Kategorie nichts mit der Größe zum tun hat ....

ich habs nicht gepostet - das stimmt - aber es hat auch niemand danach gefragt
bevor mir die vielen meinungen " ja eindeutig, sei froh, dass es nicht noch
teurer wird, ..." kundgetan wurden.


Zeige mir bitte wo ich so etwas gesagt habe.

ich war der meinung das getan zu haben. wenn dir oder jemand anders
aufgefallen ist, dass ich den sachverhalt nicht eindeutig geschildert hab und
einzelheiten fehlen, dann wäre nachfragen hilfreicher gewesen, als eindeutige
aussagen zu treffen (wofür ja deiner meinung nach relevante
zusatzinformationen gefehlt haben)



Als z.B. der "etrem oage" die Abschreibzeiträume mit einer ziemlichen Selbstsicherheit erwähnt hat, hast Du dies überhaupt negiert, so als wäre dies völlig egal. Nachdem Großeltern meist relativ alt sind ;-) und man eine Wohnung eher beim Einziehen als knapp vor dem ... umbaut und herrichtet, habe ich (gut unbewußt) angenommen, daß die Renovierung und "Kategorieanhebung" eher länger als kürzer her ist.

24.02.2007, 17:16 Uhr - Editiert von motorboot, alte Version: hier
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Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 18:00:29
§ 14 MRG - Eintritt in Todesfall
(1) Durch den Tod des Vermieters oder des Mieters wird der Mietvertrag nicht aufgehoben.

(2) Nach dem Tod des Hauptmieters einer Wohnung treten in den Mietvertrag mit Ausschluß anderer zur Erbfolge berufenen Personen die im Abs. 3 genannten eintrittsberechtigten Personen ein, sofern sie nicht binnen 14 Tagen nach dem Tod des Hauptmieters dem Vermieter bekanntgeben, daß sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Mit dem Eintritt haften die eintretenden Personen für den Mietzins und die Verbindlichkeiten, die während der Mietzeit des verstorbenen Hauptmieters entstanden sind. Sind mehrere Personen eintrittsberechtigt, so treten sie gemeinsam in den Mietvertrag ein und haften zur ungeteilten Hand.

(3) Eintrittsberechtigt nach Abs. 2 sind der Ehegatte, der Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder und die Geschwister des bisherigen Mieters, sofern diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter in der Wohnung gewohnt haben.
Lebensgefährte im Sinne dieser Bestimmung ist, wer mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gelebt hat; einem dreijährigen Aufenthalt des Lebensgefährten in der Wohnung ist es gleichzuhalten, wenn er die Wohnung seinerzeit mit dem bisherigen Mieter gemeinsam bezogen hat. In dem in § 12 Abs. 3 genannten Fall sind Verwandte in absteigender Linie einschließlich der Wahlkinder nicht eintrittsberechtigt.



M.F.G. Peter
--------------
Dein Computer hat Zeit dann wo er nichts macht dann
BOINC Projekte
http://www.chess960athome.org/alpha/
http://www.nanohive-1.org/atHome/
http://dist.ist.tugraz.at/cape5/

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