Re(20): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
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.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (soul am 18.02.2007, 19:02:26)
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Re(20): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 16:34:01
Aha, siehe oben


ich sag ja, dass die diskussion über einzahl/mehrzahl nichts bringt und am eigentlichen thema vorbeigeht ;-)

Du hast eindeutig gefragt, ob eine Anhebung auf Kat C gerechtfertigt ist.


ja, und ich hab auch dazugeschrieben, was die hausverwaltung dafür als grund angibt. in meinem eröffnungsposting findest du nur ein fragezeichen: an der stelle wo ich wissen will, ob eben dieser grund ok ist oder nicht!


Wenn die Investition, die von Deinen Großeltern getätigt wurde, bereit
"abgelaufen" ist, dann eindeutig -> JA


ich habs nicht gepostet - das stimmt - aber es hat auch niemand danach gefragt bevor mir die vielen meinungen " ja eindeutig, sei froh, dass es nicht noch teurer wird, ..." kundgetan wurden.

Um die Frage eindeutig zu beantworten ist es erforderlich zu wissen, ob Du
dort "nur" gemeldet warst oder ob diese Wohnung tatsächlich Deinen dringenden
Wohnbedürfnis diente


da widerspreche ich, da ich nicht in den mietvertrag eintreten hätte können, wenn ich nicht die dafür notwendigen voraussetzungen für §14 mrg erfüllt hätte. und eine klarstellung darüber findest du im 2. satz des eröffnungspostings:
"ich bin als enkel nach dem tod meiner großmutter in den mietvertrag eingestiegen."


sondern auch alle relevanten Zusatzinformationen liefern.
ich war der meinung das getan zu haben. wenn dir oder jemand anders aufgefallen ist, dass ich den sachverhalt nicht eindeutig geschildert hab und einzelheiten fehlen, dann wäre nachfragen hilfreicher gewesen, als eindeutige aussagen zu treffen (wofür ja deiner meinung nach relevante zusatzinformationen gefehlt haben)

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.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (obageh am 24.02.2007, 19:41:35)
 

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