Re(5): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
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.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (soul am 18.02.2007, 19:02:26)
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Re(5): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
23.02.2007, 09:09:47

investitionen in eine kat D wohnung die von meiner großmutter getätigt
wurden, sollen dazu führen, dass der vermieter gerechtfertigt jetzt bei mir
mehr verdient? echt seltsame anschauung!


würde sagen DU hast eine seltsame anschauung und zwar aus dem einen grund, dass die MIETE und das EIGENTUM vor deinen augen etwas verschwimmt! es ist ja schon eine internationale novität, dass FREMDES EIGENTUM sozusagen weitervererbt wird, du also ein verbrieftes eintrittsrecht in das UNBEFRISTETE mietverhältnis hast!

ob der vormieter nun müller, huber, meier, oder deine grossmuter war interessiert doch den vermieter nicht? der vormieter ist weg und ein neues mietverhältnis beginnt! danke österreich und seinem eigentumsfeindlichen mietrecht, dass du überhaupt so locker in ein unbefristetes mietverhältnis umsteigen kannst, was noch dazu wirklich GÜNSTIG ist! in altbauten gibt heute keiner mehr unbefristet eine wohnung weiter, weil sie dann auf immer für den eigentümer verloren ist!

siehe es doch mal realitätsnah - MIETE IST KEIN EIGENTUM, allerdings hat bei unserem mietrecht ein mieter heute tatsächlich schon mehr rechte als ein eigentümer selbst!

übrigens, bei einem normalen mietübergang gäbe es investablöse (nicht bei todesfall) auch nur für die letzten 20 jahre, da nur auf gewisse dinge und auch hier nur wenn rechnungen von professionisten vorliegen. also nach 10 jahren bekäme man gerade mal 50% der installateursrechnung für neue leitungen vergütet, nur um ein beispiel zu nennen, nach 20 jahren nichts mehr.

übrigens, es steht dir ja frei auf den mietgegenstand zu verzichten?




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lg
obageh
23.02.2007, 09:14 Uhr - Editiert von obageh, alte Version: hier
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.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (obageh am 24.02.2007, 19:41:35)
 

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