Re(7): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
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.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (soul am 18.02.2007, 19:02:26)
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Re(7): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
23.02.2007, 20:18:10
wo der vermieter seit 60 jahren keinen cent hineingesteckt hat (weder in die
wohnung noch ins haus) ist mir ein rätsel. eine solche wohnung ist einfach
nicht mehr wert als der geringe zins, der dafür bezahlt wurde.  


na dann denke mal nach - rechne die betriebskosten weg, was bleibt über?
guck dich mal um am planeten erde, du wirst um das geld wahrscheinlich nicht mal nen parkplatz mieten können, garagenplatz auf keinen fall! und diese tolle miete muss 10 jahre zurückgelegt werden, wenn du dann mal weiterrechnest was auch nur EINE PROFESSIONISTENSTUNDE kostet wird dir ein licht aufgehen, warum in diesen alten häusern nicht viel gerichtet wird!

wenn du meinst, die wohnung wäre nicht mehr als diesen unwahrscheinlichen MINIZINS wert, um den du oftmals nicht mal eine stange zigaretten kaufen kannst, dann schau dich mal in der westlichen welt um und dann zeige mir irgendwo einen mietgegenstand den du um den betrag anmieten kannst!

warum vermietest du nicht deine eigentumswohnung ums selbe geld? ist auch nur ein dach über dem kopf! :-/

genau deswegen ist es mir ja unverständlich warum das eigentum meiner
großeltern (nämlich alle vorgenommen verbesserungen der wohnung) durch den tod
in das eigentum des vermieters übergehen soll.


ganz einfach, weil diese investitionen nicht in DEINER eigentumswohnung, sondern im eigentum des vermieters vorgenommen wurden! was stellst du dir vor? deine grosseltern wohnten schon zum nulltarif drinnen, jetzt du, danach deine kinder, später die enkel und keiner zahlt mehr miete, weil erbfolge?


aber du kannst gerne deine eigentumswohnung verkaufen, um das geld bekommst du manchmal schon derartige zinshäuser, dann sehen wir weiter! schätze in wenigen monaten wirst du mich nur zu gut verstehen!


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lg
obageh
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.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (obageh am 24.02.2007, 19:41:35)
 

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