händler will gutschrift geben - ich will bares
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Re(5): händler will gutschrift geben - ich will bares
09.01.2008, 17:33:06
Ja, stimmt und ich könnte noch 3, 4 weitere gesetzliche Bestimmungen erwähnen, die dem Käufer Recht geben und zu einer Retournierung des Geldbetrages bezwingen. Da sehe ich kein Problem für den Käufer. Und doch würde auch ich neigen den Gutschrift anzunehmen und die Angelegenheit damit abzuschließen. *TRÖT* für den Käufer steht in der Tatsache, dass damit er sein Geld zurück bekommt, muss der Händler anerkennen, dass es sich um einen Fabrikationsfehler handelt und um keine fahrlässige Handlung des Käufers. Nach drei Monaten liegt diese Beweislast immer noch bei dem Händler, deswegen auch dann würde der Käufer auf den stärkeren Ast sitzen. Das Problem ist aber, dass wenn der Händler seinen Vorschlag (Gutschrift) nicht durchbringen kann, kann es passieren dass „justement“ dann kann er dir einen Brief schreiben und dir mitteilen, dass "leider" festgestellt wurde dass Fremdeeinwirkung zum Defekt geführt hat, dass ein Maus ans Kabel genagelt hat, dass das Gerät auf das Kabel gefallen sei, dass… und dass… usw…
Dann ist der Händler immer noch beweispflichtig. Klagen muss er aber nicht, sondern du!!!! Der sitzt dort und warte bis die Wassermühle des Gesetzes irgendwann ihn zu einer Verhandlung bringt, wo er dann vielleicht, dir den Geldbetrag zurückzahlen muss. Für dich das Verfahrensrisiko, wenn du über keine Rechtsschutzversicherung verfügst, kann dir den Schlaf wegnehmen. Dem Händler nicht, das bringt ihn nicht einmal zum Gähnen.
Deswegen, ein Gutschrift, wie der Name sagt, ist einmal immer was „Gut (es)“…
:-)
GREIFVÖGEL
10.01.2008, 07:38 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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Re(11): händler will gutschrift geben - ich will bares
09.01.2008, 14:19:21
ja ist mir denn:

Verbesserung


Naja, eine Gutschrift ist eine Verbesserung, da die Gutschrift über 100% ist und ein Monitor nach 3 Monaten keine 100% mehr an Wert hat.

Austausch wäre sicher möglich gewesen, aber nicht SOFORT. Aber davon steht ja auch nix dass es SOFORT sein MUSS. ABER da wollte der Händler eben kulant sein.

Leider wissen wir beide nicht, ob der Kunde dem Händler gesagt hat, dass im das nicht passt.

das Recht auf Wandlung.


Tja, da steht ein ODER noch davor. Das kann sich der Kunde eigentlich nicht aussuchen. Das gilt ja nur dann wenn alles andere zuvor stehende Fehl schlägt.

Gut, jetzt wissen wir was Gewährleistung bedeutet und ich weiss dass der MM/Saturn eh sehr kulant ist. Somit - wenn der Kunde unbedingt Bargeld sehen will, wird er es auch bekommen.

Wie steht weiter unten, aber es gibt noch eine 2. Möglichkeit:

Verkäufer sagt nein --> Abteilungsleiter
Abteilungsleiter sagt nein --> Bereichsleiter
Bereichsleiter sagt nein (meist sagt der eh schon ja) --> Verkaufsleiter (noch nicht Chef)
Verkaufsleiter sagt in 99% der Fällen ja ... weiter nach oben geht es offiziell nicht, inoffiziell (wenn mans weis) könnte man noch den Chef der jeweiligen Filiale kontaktieren (gut ists, wenn man vorher den Namen ergoogelt hat). In dem Fall wird der Verkaufsleiter einschreiten und etwas "anbieten".

Ich hab noch von keinem Kunden gehört dass es notwendig war wirklich zum Chef zu gehen.

Tja, soviel zu MM/Saturn. Viel Spaß beim Einbringen eines Problemes beim Goldi :)

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Re(7): händler will gutschrift geben - ich will bares
10.01.2008, 14:31:30
seh ich nicht ganz so eindeutig wie du...ich geb dir völlig recht, dass ich als kunde ein für mich nicht geeigntes gerät, auch nciht akzeptieren muss, das gilt selbstverständlich auch für optische Elemente (Farbe), oder wie im konkreten Fall, braucht er halt unbedingt Lautsprecher...
nochmal...nach nochmaligen Durchlesen des ausgangsposts..geh ich davon aus, dass hier wirklich Wandlung gegegeben wäre....
als nur mal so in der Theorie: sein Modell ist ausgelaufen (bleiben wir bei A/1a) der Händler bietet ihm nun als Austausch das Nachfolgemodell A/1b, an dass sich äusserlich nur marginal unterscheidet, in der Technischen ausstattung besser oder gleichwertig ist, und auch über das selbe zubehör verfügt), oder er bietet ihm das nächstbessere Modell A/2a an, für welches die selben Voraussetzung gelten...
ich glaube in dem Fall wäre der Austauschpflicht genüge getan, und es bestünde kein Recht auf Wandlung...
ich hab leider kein konkretes Urteil gefunden...bei den meisten Urteilen gehts um Autos..und da kommts extrm selten zur wandlung...helfen aber auch nicht weiter...

bin hier echt an sinnvoller Diskussion interessiert, obriges stellt meine Meinung dar...lasse mich gern vom gegenteil überzeugen :-):-)

und lass uns nciht merh so untergriffig werden wie bei der letzten Meinungsverschiedenheit |-D|-D|-D

10.01.2008, 14:32 Uhr - Editiert von -lt-, alte Version: hier
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Re(4): händler will gutschrift geben - ich will bares
09.01.2008, 13:15:14

wenn Du die Antworten besser kennst als die meisten hier, die Dir antworten?  


wenn das dein eindruck ist hast du wohl die ein oder andere schwäche beim verstehen von texten, sonst zeig mir bitte einen gegenbeweis



Warum schreibst Du dann so ein Startposting,


ich wusste (nicht zuletzt durchs forum) die groben schritte bei gewährleistungsfällen (verbesserung, austausch, wandlung) - und darauf ging ich in meinem posting ein, und darauf bezieht sich auch meine antwort


also, ich warte auf einen quote von mir, wo ich meine etwas besser zu wissen als derjenige, der antwortet


edit:

hab jetzt deine anderen postings gelesen, und eigentlich kann man darüber nur lachen..


ich war mir nicht sicher ob ein gewährleistungsanspruch a: rechtens
und b: pracktisch auch durchsetzbar ist

genau aus diesen zwei bedenken poste ich den sachverhalt hier, und werde durch avs - und sogar durch dich selbst (in anderen postings hier) in meiner rechtsauffassung bestätigt (praxis ist eine andere geschichte)

aber anstatt mir eine sinnvolle antwort zu schreiben, fühlst du dich genötigt den nico als alten forumskollegen zu verteidigen, dessen posting ich zurecht als überflüssig kritisiert habe (da es a. keinerlei information zum sachverhalt hat; sogar falsch ist,  und b. unfreundlich geschrieben ist)

und das mit einem posting, das du ebenfalls nicht belegen kannst (denn ich widerspreche hier keiner einzigen antwort) - also falsch ist


grummel, gratuliere - der name ist programm





LC4 @ 9000 rpm - The Power to Surprise




lieber mit 55 PS wheelen als mit 200 km/h in den Tunnelblick schielen

09.01.2008, 13:26 Uhr - Editiert von maoam, alte Version: hier
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Re(5): händler will gutschrift geben - ich will bares
09.01.2008, 17:30:22
wenn das dein eindruck ist hast du wohl die ein oder andere schwäche beim verstehen von texten, sonst zeig mir bitte einen gegenbeweis

"also frage an alle fachleute hier, muss ich mich mit einer gutschrift abfinden oder hab ich recht/chance (kulanz?) auf rückerstattung des kaufpreises?"

Die Frage wäre unnötig, würdest Du das Gewährleistungrecht und das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz - und das sind nun mal wesentliche Bestandteile des KschG - wirklich kennen. Deshalb fragte ich auch.
ich war mir nicht sicher ob ein gewährleistungsanspruch a: rechtens und b: pracktisch auch durchsetzbar ist

Auch wäre eine Vermutung, es könnte sich u.U. gar nicht um einen Gewährleistungsfall handeln, hinfällig gewesen. ;)

Aber, um es nochmalös zusammenzufassen:

Solltest Du den Monitor nicht beschädigt haben (Hammer, Cola etc.), so ist es zumindest innerhalb der ersten sehcs Monate ein Gewährleistungsfall, der auch rechtlich relativ einfach (aber mit Zeiot verbunden) durchgesetzt werden kann.

Solltest Du innerhalb der folgenden 18 Monate (die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Güter insgesamt zwei Jahre) nachweisen können, dass der nun aufgetretene Mangel (Schaden, Defekt) schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war oder es sich um die Folgeerscheinung eines zum Zeitpunkt des Kaufs vorhandenen, nicht sofort erkennbaren Mangels, so greift ebenfalls die Gewährleistiung, die IMMER nur beim Verkäufer (Händler) einzulösen ist.

Ansonsten (wenn wir Hammer, Cola etc. mal beiseite lassen) wird die Herstellergarantie beansprucht werden müssen, welche ein Händler wohl abwickeln KANN (aber nicht muss), für diese Dienstleistung, Porto etc. aber auch Geld verlangen darf.

Bei einer GARANTIEabwicklung wirst Du in keinem Fall auf Rückabwicklung (Wandlung) bestehen können, bei einem Gewährleistungsfall wie den o.a. schon.
aber anstatt mir eine sinnvolle antwort zu schreiben...

http://forum.geizhals.at/t544604,4552664.html#4552664
http://forum.geizhals.at/t544604,4552668.html#4552668
http://forum.geizhals.at/t544604,4552671.html#4552671
http://forum.geizhals.at/t544604,4553353.html#4553353
http://forum.geizhals.at/t544604,4553918.html#4553918  und vor allem
http://forum.geizhals.at/t544604,4552903.html#4552903  bzw. der darin enthaltene Link auf http://forum.geizhals.at/files/37/Gewahrleistungsrechts-Anderungsgesetz.pdf

Wie war das eben mit
...hast du wohl die ein oder andere schwäche beim verstehen von texten...


GrummelGrumpf
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Re(7): händler will gutschrift geben - ich will bares
09.01.2008, 18:09:04
will mich ja nicht beschweren ... aber ne förmliche rechtfertigung wäre ganz nett

Ne, Rechtfertigung gibt's keine, aber gerne eine Erklärung:

1) GrummelGrumpf ist Programm, wie maoam (oder ein anderer in diesem Thread) sehr richtig bemerkt hat. Das war immer so gedacht, GG ist und war immer eine Kunstfigur, die von einer kleinen Gruppe von verschiedenen Autoren benutzt werden darf, die sich an das seinerzeit bestimmte "Programm" zu halten haben. (Findest Du alles auch mit der Suchfunktion ;))

2) Die direkten Antworten fallen dann weg, wenn ich (jetzt bleiben wir in der üblichen Einzahl) einen Thread beispielsweise spät sehe und ihn (das betrifft jetzt nur mich als Autor) von unten weg aufrolle. Das ist so ziemlich der einzige Punkt, an dem die GrummelGrumpfe sich unterschieden.

3) In einem solchen Fall findest Du die (sachliche) Info als Antworten zu diversen bereits getätigten Antworten anderer. Für diesen Thread habe ich solche Antworten von mir in diesem Thread zusammengefasst. Bitte ein bisserl weiter oben nachlesen.

4) Von ursprünglich fünf GGs waren drei "militante Rechtschreiber". Jetzt ist es nur mehr einer, die "Rechtschreib-Rundumschläge" dürften sich also ein wenig reduziert haben. ;)

5) Gedankenlose Dummheit hassen alle (auch verbliebenen) GGs wie die Pest. Ich spreche NICHT von mangelndem Wissen, nicht von mangelnder Intelligenz o.ä., sondern wirklich nur vom gedanken- oder kritiklosen Umgang mit für unser aller Leben wichtigen Dingen des Lebens. Fremdenhass oder Gewährleistungs-Vermutungen stehen da ebenso auf unserer Blacklist wie Paschalierungen und Unterstellungen, die mit einem Fragezeichen ("Ach ich hab doch nur gefragt") verbrämt werden (ein Beispiel wäre "Ist die Firma XY ein Betrüger???", mal ganz abgesehen von dem grimmigen Grammatikfehler, der in dieser wöchentlich auftauchenden Frage steckt). Und wie soll ein GrummelGrumpf (in seiner vorgegebenen Rolle) dann wohl schreiben?

Reicht das zur Erklärung? ;)

GrummelGrumpf
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Re(6): händler will gutschrift geben - ich will bares
09.01.2008, 18:58:02
nochmals, du ließt scheinbar meine texte nicht zur gänze, oder du hörst nur raus was du raushören willst..

aber bitte, für dich zitiere ich mich selbst:


ich wusste (nicht zuletzt durchs forum) die groben schritte bei gewährleistungsfällen (verbesserung, austausch, wandlung) - und darauf ging ich in meinem posting ein, und darauf bezieht sich auch meine antwort



was hat das wort grob hier wohl zu bedeuten - ich bin mir nicht sicher und kenne den genauen rechtlichen hintergrund sowie deren anwendung in der praxis nicht, deshalb frage ich nach


den entsprechenden post meinerseits, wo ich deiner meinung nach die antworten von anderen usern anzweifel, da ich es, wie du es mir in deinem 1. post vorwirfst ohnehin besser weiß, hast du nach wie vor nicht gebracht


die verlinkungen auf deine posts sind äußerst nett, aber kein einziger galt ursprünglich mir, sondern sie entstanden aus gesprächen mit anderen usern hinaus - was genau zeigt was deine absicht hier war, nämlich nicht die zu helfen


somit bleibt meine ursprüngliche behauptung

..hast du wohl die ein oder andere schwäche beim verstehen von texten...


weiterhin so stehen, denn wieder hast du es nicht geschaft dein 1 posting zu belegen


aber weißt du was, lassen wirs gut sein - so viel mühe ist mir das ganze nicht wert





LC4 @ 9000 rpm - The Power to Surprise




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Re(2): händler will gutschrift geben - ich will bares
09.01.2008, 08:14:27
warum solltest du nach 3 monaten ein geld zurückgekommen?

Nur als Bespiel !

OGH: Gewährleistung - nur ein Reparaturversuch nötig
05.09.2007

Misslingt bei einem mangelhaften Gegenstand der erste Reparaturversuch hat der Verbraucher Anspruch auf Vertragsaufhebung (Wandlung) oder Preisminderung. Er muss dem Unternehmer keinen zweiten Reparaturversuch erlauben.

Gegenstand des Rechtsstreits war die Lieferung eines als „Kachelofen" bezeichneten Ofens mit Heizeinsatz. Der Ofen wies diverse Mängel auf, die durch den Unternehmer nicht beseitigt werden konnten. Die Gemeinde untersagte daher auch den Weiterbetrieb. Der betroffene Verbraucher wollte den Ofen zurückgeben.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) weist in seinem Urteil darauf hin, dass der Verbraucher schon nach Misslingen des ersten Verbesserungsversuches den Vertrag aufheben (Wandlung) oder eine Preisminderung verlangen kann. Ein Wandlungsanspruch besteht selbst dann, wenn der Unternehmer nach Scheitern des ersten Verbesserungsversuches eine weitere Verbesserung anbietet und auch diese noch innerhalb der angemessenen Frist gelegen wäre. Der Verbraucher muss somit dem Unternehmer keinen zweiten Verbesserungsversuch zugestehen.

Der betroffene Konsument hat daher Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, muss im Gegenzug aber natürlich den Ofen zurückgeben.

OGH 13.7.2007 (6 Ob 143/07h)

M.F.G. Peter

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Re: händler will gutschrift geben - ich will bares
10.01.2008, 09:37:34
ich möchte hier die Rechtslage einmal zusammenfassen

1. Anspruch maoam gegen Saturn auf Zahlung von € xxx (Wandlung des Monitors) gem §1435 in Verbindung mit §932 Abs 4 ABGB

Gewährleistungsrecht setzt grundsätzlich das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe voraus. Gemäß §924 ABGB leister der Übergeber (Saturn) Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Ein Mangel wird (bis zum Beweis des Gegenteils) vermutet, wenn er innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe hervorkommt.

Vorrang der Verbesserung
Aus dem § 932 ABGB lassen sich die Bestimmungen leicht herauslesen. Bei behebbaren Mängeln kann der Übernehmer (maoam) nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache Verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. (was hier offensichtlich der Fall ist)

Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer (maoam) zu bewirken....

Sind Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.
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Dir wird Preisminderung nicht helfen, da es kein geringfügiger Mangel ist.
Du kannst den Austausch des Monitors begehren, alternativ auf Wandlung und Auszahlung des Geldes in Bar.

Am Besten du druckst dir sowas gleich mal aus und gehst damit zum Saturn, lasst dir die Geschäftsleitung schicken und regst dich gleich mal mächtig auf was das eigentlich soll.... eine unverschämtheit


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