Re(5): händler will gutschrift geben - ich will bares
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Re(5): händler will gutschrift geben - ich will bares
09.01.2008, 17:33:06
Ja, stimmt und ich könnte noch 3, 4 weitere gesetzliche Bestimmungen erwähnen, die dem Käufer Recht geben und zu einer Retournierung des Geldbetrages bezwingen. Da sehe ich kein Problem für den Käufer. Und doch würde auch ich neigen den Gutschrift anzunehmen und die Angelegenheit damit abzuschließen. *TRÖT* für den Käufer steht in der Tatsache, dass damit er sein Geld zurück bekommt, muss der Händler anerkennen, dass es sich um einen Fabrikationsfehler handelt und um keine fahrlässige Handlung des Käufers. Nach drei Monaten liegt diese Beweislast immer noch bei dem Händler, deswegen auch dann würde der Käufer auf den stärkeren Ast sitzen. Das Problem ist aber, dass wenn der Händler seinen Vorschlag (Gutschrift) nicht durchbringen kann, kann es passieren dass „justement“ dann kann er dir einen Brief schreiben und dir mitteilen, dass "leider" festgestellt wurde dass Fremdeeinwirkung zum Defekt geführt hat, dass ein Maus ans Kabel genagelt hat, dass das Gerät auf das Kabel gefallen sei, dass… und dass… usw…
Dann ist der Händler immer noch beweispflichtig. Klagen muss er aber nicht, sondern du!!!! Der sitzt dort und warte bis die Wassermühle des Gesetzes irgendwann ihn zu einer Verhandlung bringt, wo er dann vielleicht, dir den Geldbetrag zurückzahlen muss. Für dich das Verfahrensrisiko, wenn du über keine Rechtsschutzversicherung verfügst, kann dir den Schlaf wegnehmen. Dem Händler nicht, das bringt ihn nicht einmal zum Gähnen.
Deswegen, ein Gutschrift, wie der Name sagt, ist einmal immer was „Gut (es)“…
:-)
GREIFVÖGEL
10.01.2008, 07:38 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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