Re: händler will gutschrift geben - ich will bares
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » händler will gutschrift geben - ich will bares (174 Beiträge, 1945 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (nico am 08.01.2008, 23:43:36)
.......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (AVS am 09.01.2008, 23:04:31)
........... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (GrummelGrumpf am 09.01.2008, 23:21:14)
.
Re: händler will gutschrift geben - ich will bares
10.01.2008, 09:37:34
ich möchte hier die Rechtslage einmal zusammenfassen

1. Anspruch maoam gegen Saturn auf Zahlung von € xxx (Wandlung des Monitors) gem §1435 in Verbindung mit §932 Abs 4 ABGB

Gewährleistungsrecht setzt grundsätzlich das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe voraus. Gemäß §924 ABGB leister der Übergeber (Saturn) Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Ein Mangel wird (bis zum Beweis des Gegenteils) vermutet, wenn er innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe hervorkommt.

Vorrang der Verbesserung
Aus dem § 932 ABGB lassen sich die Bestimmungen leicht herauslesen. Bei behebbaren Mängeln kann der Übernehmer (maoam) nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache Verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. (was hier offensichtlich der Fall ist)

Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer (maoam) zu bewirken....

Sind Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.
-----

Dir wird Preisminderung nicht helfen, da es kein geringfügiger Mangel ist.
Du kannst den Austausch des Monitors begehren, alternativ auf Wandlung und Auszahlung des Geldes in Bar.

Am Besten du druckst dir sowas gleich mal aus und gehst damit zum Saturn, lasst dir die Geschäftsleitung schicken und regst dich gleich mal mächtig auf was das eigentlich soll.... eine unverschämtheit


Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung