Re(5): händler will gutschrift geben - ich will bares
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Re(5): händler will gutschrift geben - ich will bares
09.01.2008, 17:30:22
wenn das dein eindruck ist hast du wohl die ein oder andere schwäche beim verstehen von texten, sonst zeig mir bitte einen gegenbeweis

"also frage an alle fachleute hier, muss ich mich mit einer gutschrift abfinden oder hab ich recht/chance (kulanz?) auf rückerstattung des kaufpreises?"

Die Frage wäre unnötig, würdest Du das Gewährleistungrecht und das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz - und das sind nun mal wesentliche Bestandteile des KschG - wirklich kennen. Deshalb fragte ich auch.
ich war mir nicht sicher ob ein gewährleistungsanspruch a: rechtens und b: pracktisch auch durchsetzbar ist

Auch wäre eine Vermutung, es könnte sich u.U. gar nicht um einen Gewährleistungsfall handeln, hinfällig gewesen. ;)

Aber, um es nochmalös zusammenzufassen:

Solltest Du den Monitor nicht beschädigt haben (Hammer, Cola etc.), so ist es zumindest innerhalb der ersten sehcs Monate ein Gewährleistungsfall, der auch rechtlich relativ einfach (aber mit Zeiot verbunden) durchgesetzt werden kann.

Solltest Du innerhalb der folgenden 18 Monate (die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Güter insgesamt zwei Jahre) nachweisen können, dass der nun aufgetretene Mangel (Schaden, Defekt) schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war oder es sich um die Folgeerscheinung eines zum Zeitpunkt des Kaufs vorhandenen, nicht sofort erkennbaren Mangels, so greift ebenfalls die Gewährleistiung, die IMMER nur beim Verkäufer (Händler) einzulösen ist.

Ansonsten (wenn wir Hammer, Cola etc. mal beiseite lassen) wird die Herstellergarantie beansprucht werden müssen, welche ein Händler wohl abwickeln KANN (aber nicht muss), für diese Dienstleistung, Porto etc. aber auch Geld verlangen darf.

Bei einer GARANTIEabwicklung wirst Du in keinem Fall auf Rückabwicklung (Wandlung) bestehen können, bei einem Gewährleistungsfall wie den o.a. schon.
aber anstatt mir eine sinnvolle antwort zu schreiben...

http://forum.geizhals.at/t544604,4552664.html#4552664
http://forum.geizhals.at/t544604,4552668.html#4552668
http://forum.geizhals.at/t544604,4552671.html#4552671
http://forum.geizhals.at/t544604,4553353.html#4553353
http://forum.geizhals.at/t544604,4553918.html#4553918  und vor allem
http://forum.geizhals.at/t544604,4552903.html#4552903  bzw. der darin enthaltene Link auf http://forum.geizhals.at/files/37/Gewahrleistungsrechts-Anderungsgesetz.pdf

Wie war das eben mit
...hast du wohl die ein oder andere schwäche beim verstehen von texten...


GrummelGrumpf
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