3000 Euro Strafe für kopiertes Foto in Ebay-Auktion
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Re: 3000 Euro Strafe für kopiertes Foto in Ebay-Auktion
06.02.2009, 23:52:53
mehrere Gedanken dazu:

Natürlich hat sich der private Bilderklauer blöd verhalten.

Die "Strafe" war nicht 3000 Euro, sondern 40 Euro Lizenzgebühren und 100 Euro Abmahnkosten plus die Rechtskosten (was dann in Summe allerdings sehr wohl die 3000 Euro ausmachen kann).

Insgesamt finde ich es einfach nur grotesk, dass wegen einer derartig lächerlichen Lappalie Gerichte beschäftigt und wegen einem derartigen Furz Kosten aufgetürmt werden, die in keinerlei Relation zum konkreten "Schaden" stehen. Einziger Nutzniesser: die Anwälte.  

Das ganze Spektakel ist letztlich auch nur ein weiterer Auswuchs der in Deutschland möglichen und als Anwalts-Abzocke offenbar immer beliebteren "kostenpflichtigen Abmahnung".

Der Navi-System-Hersteller kommt deshalb auch auf meine persönliche Bokott-Liste, sobald ich herausgefunden habe, wer es ist. Interessanterweise bläst das LG brandenburg zwar eine pompöse Pressmitteilung hinausbläst, weil es offenbar stolz ist, dass es wieder einmal einem kleinen Privat-Wurschtl gezeigt hat, wo Gott wohnt ... und dass in unserem Rechtsstaat das Kapital allein regiert - andrerseits findet sich weder in der Presseaussendung noch auf der homepage der Name des klagefreudigen Unternehmens.

Es muß ohnehin ein sehr komischer Laden sein, der unbedingt einem Kunden untersagen will, eines seiner *frei im Internet kursierenden Produktfotos* für den Wiederverkauf eines von besagtem Hersteller gekauften Produkts zu verwenden. Und wenn, dann hätten sie den "Missetäter" ja zunächst auch "kostenfrei" darauf hinweisen können, dass sie das nicht wollen und er das Foto entfernen soll.

Aber nein, es muß ja gleich mit der Kosten-Keule losgezogen werden. Und dass der ebayer dann angesichts des nebbichen Kavaliersdelikts nicht gleich einfach so einmal 140 Euro abdrücken wollte, kann ich voll nachvollziehen.

Normalerweise sind Produktfotos eines Herstellers ja Werbemittel, von denen man bestrebt ist, sie möglichst vielen potentiellen Kunden/Zielgruppen zu Gesicht zu bekommen. Dafür geben die Produkt-Hersteller normalerweise sogar ordentlich Geld aus! Die sollen doch echt froh sein, dass ihre Produktfotos im Umlauf sind .. normalerweise müssten sie für die views nämlich bezahlen!

Den Nutzen der zig views auf ebay für den Produkthersteller hätte man dem angeblichen Schaden gegenüber stellen sollen ... dann hätte der vermutlöich dem "Missetäter" noch etwas überweisen dürfen. Offenbar war der Beklagte aber von einem minderbemittelten Rechtsanwalt beraten ...

Das Unternehmen reiht sich, wie im Thread schon richtig bemerkt wurde, genau in die Motivationslage der Hersteller ein, die gh verboten haben, ihre Produktfotos zu zeigen. Einfach nur grotesk und kurzsichtig! %-) %-) %-) Samsung wird z.B. deswegen und wegen seiner eigenwilligen Handhabung der Garantieleistungen von mir ebenfalls ganz bewusst nur dann genommen, wenn es wirklich einmal keine gleichwertigen Angebote anderer Hersteller gibt. :-)
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Yesterday’s heresy is tomorrow’s truth.
07.02.2009, 06:57 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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Re(6): 3000 Euro Strafe für kopiertes Foto in Ebay-Auktion
14.02.2009, 11:35:48
Link geht leider nicht.

Es ist aber Pervers dass der Fotograf mehr Rechte an den Fotos haben soll, als
die abgebildete Person.


Also solange wir nicht davon ausgehen, dass ein Fotograf dem/der Abgebildeten durch das blosse Ablichten die "unsterbliche Seele raubt" >:-D finde ich es völlig logisch und absolut in Ordnung, dass Fotografen das alleinige Urheber-Recht an den eigenen Bildern haben. :-)

Es ist ja nur ein Bild und keine Vodoo-Puppe, mit der man den/die Abgebildete anschliessend "fernsteuern" kann. >:-D

Und die *NUTZUNG* einer Fotografie - insbesondere die Veröffentlichung - unterliegt dann ohnehin zahlreichen Einschränkungen.

Übrigens: wenn die Fotografie/das Bild vom Abgebildeten BEAUFTRAGT (und *BEZAHLT* !:-) ) wurde, dann hat der Abgebildete ebenfalls weitergehende Rechte.

Auf gut deutsch: wenn Mona Lisa den Leonardo da Vinci beauftragt und dafür bezahlt hätte, von ihr ein "endgeiles Portrait" zu malen "... das mich und die Welt in totale Entzückung versetzt", dann kann sie bei nicht wunschgemässer Umsetzung des Auftrags in letzter Konsequenz ggf. auch auf Vernichtung des Werks bestehen. Oder, wenn er Fotograf gewesen wäre, auf Herausgabe der "Negative" bestehen (natürlich auch in digitaler Form). ;-)

Wenn der Leonardo die Mona aber in einer florentinischen Shopping City herumhängen gesehen hätte, seine Staffelei aufgestellt und die junge Frau gemalt hätte, dann liegen alle Rechte am Bild beim Leonardo und die Mona darf ihm ewig die Händ' küssen, dass sie
a) von einem Künstler von Weltrang abgebildet wurde und
b) trotz ihrem komisch schiefen Mund halbwegs anständig getroffen wurde.
:-)

So verhält es sich im wesentlichen auch heute mit der Personen-Fotografie. :-)  
:-)
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14.02.2009, 11:36 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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Re(7): 3000 Euro Strafe für kopiertes Foto in Ebay-Auktion
14.02.2009, 13:07:52
Link geht leider nicht.

Bei mir schon. Tut dein Internetprovider schon zensieren? >:-D

Also solange wir nicht davon ausgehen, dass ein Fotograf dem/der Abgebildeten
durch das blosse Ablichten die "unsterbliche Seele raubt" >:-D finde ich es
völlig logisch und absolut in Ordnung, dass Fotografen das alleinige
Urheber-Recht an den eigenen Bildern haben. :-)

Es ist ja nur ein Bild und keine Vodoo-Puppe, mit der man den/die Abgebildete
anschliessend "fernsteuern" kann. >:-D

Es geht um die Persönlichkeitsrechte. Da ich keine "Person der Zeitgeschichte" bin (im herkömlichen Sinne, zumindest hier), ist Voodoo für mich zweitrangig. Ich habe eh keine Seele, also brauche ich nicht zu befürchten dass mir diese geraubt wird |-D.
Gehen wir aber weiter und nehmen an, ich würde Fotos von einem Buch machen, von jeder Seite ein Hochauflösendes Foto.
Hat der Buchautor was zu sagen wenn ich meine Fotos veröffentliche?

Übrigens: wenn die Fotografie/das Bild vom Abgebildeten BEAUFTRAGT (und
*BEZAHLT* !:-) ) wurde, dann hat der Abgebildete ebenfalls weitergehende
Rechte.

Sehe ich das richtig so? Ein Politiker lässt von sich Fotos machen und veröffentlicht diese auf seiner Seite. Nun wird ein Fanclub (Ich weiß, sehr unwahrscheinlich bei Politkern) gegründet und der Vorsitzende verwendet eines der Fotos auf seiner Homepage. Darf dann der Fotograf oder Politiker klagen?
Auf gut deutsch: wenn Mona Lisa den Leonardo da Vinci beauftragt und dafür
bezahlt hätte, von ihr ein "endgeiles Portrait" zu malen "... das mich und die
Welt in totale Entzückung versetzt", dann kann sie bei nicht wunschgemässer
Umsetzung des Auftrags in letzter Konsequenz ggf. auch auf Vernichtung des
Werks bestehen. Oder, wenn er Fotograf gewesen wäre, auf Herausgabe der
"Negative" bestehen (natürlich auch in digitaler Form). ;-)

Ah ja, die Mona... Mit den ersten Fassungen war sie ehj nicht zufrieden, also mußte der arme Leonardo drüber malen (Obwohl ihm auch ein paar der Details nicht gefallen haben). Nur es ist kein Rechtsgültiger Vertrag ein "endgeiles Portrait zu malen das mich und die Welt in totale Entzückung versetzt", dadie Schönheit im Auge des Betrachters liegt, und ein häßlicher Fetzen nur mit Photoshop zu einer Schönheit wird, doch das ist weniger die Aufgabe des Fotografen. Seine Aufgabe ist es die Wirklichkeit einzufangen. Der Rest obligt einem Photoshop-Profi.
Urheberrechte sind das schlimmste was unserem Planeten je zugestoßen ist seit 65 Millionen Jahren.

Grüße!
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Achtung! Ich bin nicht Sexistisch sondern nur Sarkastisch!
Mein PC: German Industry Computer Phantom superlight, 1.5 Gb, Win XP Pro SP3 (weil das vorinstallierte sch... Vista halb so schnell war wie XP)

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Hersteller ist mir jetzt bekannt ...
12.02.2009, 23:54:58
und es ist nicht tomtom ... und auch kein anderer GPS-Hersteller!

Wenn man das - jetzt endlich onlien gestellte - Urteil liest
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/b2/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090026208%3Ajuris-r01&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=1&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true#focuspoint

findet man in Punkt 17 das fragliche Navi-Gerät:  "Marke H., Typ GR-271" ... das heisst, es handelt sich um das Holux GR-217 -> http://geizhals.at/a250095.html

Der Hersteller ist allerdings nicht der Kläger! Es ist vielmehr irgendein GPS-Tandler, der das Gerät (für seine Internetseite bzw. Online Shop?) in seinem Fotostudio selbst aufgenommen hat und dies auch vor Gericht nachweisen konnte (Foto-Ausdrucke plus Anbegot, die Originaldateien vorzulegen). Der ebayer hat in der ersten Instanz behauptet, er habe das Foto nicht vom Kläger, sondern von der Hersteller-Webseite [auch ohne Genehmigung/Nutzungsrecht, eh klar.] ;-)

Zuerst hat der Kläger durch einen Rechtsanwalt abmahnen lassen: er verlangte neben der obligaten Unterlassungserklärung 92 Euro Lizenzgebühr für die Nutzuung des Fotos und nochmals 92 Euro weil er bei der unberechtigten Nutzung nicht als Urheber genannt war und 459,40 Abmahnkosten. Das wollte der Beklagte - absolut verständlich - nicht schluicken. So kam es zum Prozess. In der ersten instanz war der Kläger anscheinend ohne eigenes Verschudlen nicht anwesend und deshalb ging der prozess zugunsten des Beklagten aus. In der Berufung hat der Kläöger dann nachgewiesen, dass er Urheber des verwendeten Fotos ist.

Das Gericht hat eine Lizenzgebühr von 20 Euro (!) plus 100% AuUfschlag weil der Urheber nicht genannt war, als gerechtfertigt gesehen. Und die Abmahnkosten wurden mit 100 Euro limitiert. Allerdings hat der Beklagte die gesamten Prozesskosten zu tragen.

Mein Fazit: ich sollte nur mehr Produktfotos machen und ins Netz stellen! Und dann klagen, klagen, klagen!  >:-D |-D

Und: ich bin froh, dass ich keinen GPS-Hersteller auf meine persönliche Boykott-Liste setzen muß. :-)
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12.02.2009, 23:55 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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