Re(7): 3000 Euro Strafe für kopiertes Foto in Ebay-Auktion
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Re(7): 3000 Euro Strafe für kopiertes Foto in Ebay-Auktion
14.02.2009, 13:07:52
Link geht leider nicht.

Bei mir schon. Tut dein Internetprovider schon zensieren? >:-D

Also solange wir nicht davon ausgehen, dass ein Fotograf dem/der Abgebildeten
durch das blosse Ablichten die "unsterbliche Seele raubt" >:-D finde ich es
völlig logisch und absolut in Ordnung, dass Fotografen das alleinige
Urheber-Recht an den eigenen Bildern haben. :-)

Es ist ja nur ein Bild und keine Vodoo-Puppe, mit der man den/die Abgebildete
anschliessend "fernsteuern" kann. >:-D

Es geht um die Persönlichkeitsrechte. Da ich keine "Person der Zeitgeschichte" bin (im herkömlichen Sinne, zumindest hier), ist Voodoo für mich zweitrangig. Ich habe eh keine Seele, also brauche ich nicht zu befürchten dass mir diese geraubt wird |-D.
Gehen wir aber weiter und nehmen an, ich würde Fotos von einem Buch machen, von jeder Seite ein Hochauflösendes Foto.
Hat der Buchautor was zu sagen wenn ich meine Fotos veröffentliche?

Übrigens: wenn die Fotografie/das Bild vom Abgebildeten BEAUFTRAGT (und
*BEZAHLT* !:-) ) wurde, dann hat der Abgebildete ebenfalls weitergehende
Rechte.

Sehe ich das richtig so? Ein Politiker lässt von sich Fotos machen und veröffentlicht diese auf seiner Seite. Nun wird ein Fanclub (Ich weiß, sehr unwahrscheinlich bei Politkern) gegründet und der Vorsitzende verwendet eines der Fotos auf seiner Homepage. Darf dann der Fotograf oder Politiker klagen?
Auf gut deutsch: wenn Mona Lisa den Leonardo da Vinci beauftragt und dafür
bezahlt hätte, von ihr ein "endgeiles Portrait" zu malen "... das mich und die
Welt in totale Entzückung versetzt", dann kann sie bei nicht wunschgemässer
Umsetzung des Auftrags in letzter Konsequenz ggf. auch auf Vernichtung des
Werks bestehen. Oder, wenn er Fotograf gewesen wäre, auf Herausgabe der
"Negative" bestehen (natürlich auch in digitaler Form). ;-)

Ah ja, die Mona... Mit den ersten Fassungen war sie ehj nicht zufrieden, also mußte der arme Leonardo drüber malen (Obwohl ihm auch ein paar der Details nicht gefallen haben). Nur es ist kein Rechtsgültiger Vertrag ein "endgeiles Portrait zu malen das mich und die Welt in totale Entzückung versetzt", dadie Schönheit im Auge des Betrachters liegt, und ein häßlicher Fetzen nur mit Photoshop zu einer Schönheit wird, doch das ist weniger die Aufgabe des Fotografen. Seine Aufgabe ist es die Wirklichkeit einzufangen. Der Rest obligt einem Photoshop-Profi.
Urheberrechte sind das schlimmste was unserem Planeten je zugestoßen ist seit 65 Millionen Jahren.

Grüße!
---
Achtung! Ich bin nicht Sexistisch sondern nur Sarkastisch!
Mein PC: German Industry Computer Phantom superlight, 1.5 Gb, Win XP Pro SP3 (weil das vorinstallierte sch... Vista halb so schnell war wie XP)

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