Re: 3000 Euro Strafe für kopiertes Foto in Ebay-Auktion
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Re: 3000 Euro Strafe für kopiertes Foto in Ebay-Auktion
06.02.2009, 23:52:53
mehrere Gedanken dazu:

Natürlich hat sich der private Bilderklauer blöd verhalten.

Die "Strafe" war nicht 3000 Euro, sondern 40 Euro Lizenzgebühren und 100 Euro Abmahnkosten plus die Rechtskosten (was dann in Summe allerdings sehr wohl die 3000 Euro ausmachen kann).

Insgesamt finde ich es einfach nur grotesk, dass wegen einer derartig lächerlichen Lappalie Gerichte beschäftigt und wegen einem derartigen Furz Kosten aufgetürmt werden, die in keinerlei Relation zum konkreten "Schaden" stehen. Einziger Nutzniesser: die Anwälte.  

Das ganze Spektakel ist letztlich auch nur ein weiterer Auswuchs der in Deutschland möglichen und als Anwalts-Abzocke offenbar immer beliebteren "kostenpflichtigen Abmahnung".

Der Navi-System-Hersteller kommt deshalb auch auf meine persönliche Bokott-Liste, sobald ich herausgefunden habe, wer es ist. Interessanterweise bläst das LG brandenburg zwar eine pompöse Pressmitteilung hinausbläst, weil es offenbar stolz ist, dass es wieder einmal einem kleinen Privat-Wurschtl gezeigt hat, wo Gott wohnt ... und dass in unserem Rechtsstaat das Kapital allein regiert - andrerseits findet sich weder in der Presseaussendung noch auf der homepage der Name des klagefreudigen Unternehmens.

Es muß ohnehin ein sehr komischer Laden sein, der unbedingt einem Kunden untersagen will, eines seiner *frei im Internet kursierenden Produktfotos* für den Wiederverkauf eines von besagtem Hersteller gekauften Produkts zu verwenden. Und wenn, dann hätten sie den "Missetäter" ja zunächst auch "kostenfrei" darauf hinweisen können, dass sie das nicht wollen und er das Foto entfernen soll.

Aber nein, es muß ja gleich mit der Kosten-Keule losgezogen werden. Und dass der ebayer dann angesichts des nebbichen Kavaliersdelikts nicht gleich einfach so einmal 140 Euro abdrücken wollte, kann ich voll nachvollziehen.

Normalerweise sind Produktfotos eines Herstellers ja Werbemittel, von denen man bestrebt ist, sie möglichst vielen potentiellen Kunden/Zielgruppen zu Gesicht zu bekommen. Dafür geben die Produkt-Hersteller normalerweise sogar ordentlich Geld aus! Die sollen doch echt froh sein, dass ihre Produktfotos im Umlauf sind .. normalerweise müssten sie für die views nämlich bezahlen!

Den Nutzen der zig views auf ebay für den Produkthersteller hätte man dem angeblichen Schaden gegenüber stellen sollen ... dann hätte der vermutlöich dem "Missetäter" noch etwas überweisen dürfen. Offenbar war der Beklagte aber von einem minderbemittelten Rechtsanwalt beraten ...

Das Unternehmen reiht sich, wie im Thread schon richtig bemerkt wurde, genau in die Motivationslage der Hersteller ein, die gh verboten haben, ihre Produktfotos zu zeigen. Einfach nur grotesk und kurzsichtig! %-) %-) %-) Samsung wird z.B. deswegen und wegen seiner eigenwilligen Handhabung der Garantieleistungen von mir ebenfalls ganz bewusst nur dann genommen, wenn es wirklich einmal keine gleichwertigen Angebote anderer Hersteller gibt. :-)
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07.02.2009, 06:57 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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