Re(7): E-Tec - Unterschreiben bei Mainboard-Kauf
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E-Tec - Unterschreiben bei Mainboard-Kauf
24.05.2011, 20:47:57
Mich würde mal folgendes interessieren bezüglich Mainboard-Kauf bei E-Tec.
Hab mir in der Filiale Graz ein MSI Board geholt. Mir wurde das Board ausgepackt und ich sollte es durchschauen ob wohl nichts mechanisch beschädigt ist und ob keine Bauteile fehlen. Ich hab grob drübergeschaut (eine vollständige Kontrolle der verlöteten Bauteile ist einem Laien ja gar nicht möglich), hab nichts gefunden und hab unterschreiben müssen dass ich das Board ok übernommen habe.

Soweit so gut, das Board funktioniert auch und macht keine Troubles, aber, wenn ich für die Firma Mainboards dort einkaufen würde dann müsste ich um das zu unterschreiben ja rechtlich betrachtet eine Prokura oder eine sonstige Erlaubnis von der GF haben die mir erlaubt im Namen der Firma zu unterschreiben. Für die Pakete ist das bspw. geregelt dass wir die Entgegennahme mit dem Stempel "Unter Vorbehalt übernommen" unterschreiben dürfen. Für eine Unterschrift dass meine Boards technisch ok sind sehe ich aber keine Rechtsgrundlage.

Ist das Unterschreiben für die Boards beim E-Tec mittlerweile Standard oder macht das nur die Filiale Graz? Und gilt das auch für Firmenkunden oder nur für private Käufer?

Und inwieweit hat die Unterschrift überhaupt Bedeutung, wenn das Board nicht läuft ist es dann ja eine Streitfrage ob der Fehler mit dem bloßen Auge erkennbar war oder nicht (Leiterbahnbruch oder ähnliches), ich hab ja keine Adleraugen. Mir kommt das jedenfalls arg merkwürdig vor und klingt nach einer einfachen Möglichkeit Gewährleistungsfälle abzuwimmeln.  Eine Stellungnahme hierzu wäre interessant!!!

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Re(7): E-Tec - Unterschreiben bei Mainboard-Kauf
20.02.2014, 09:47:07
Gehen wir mal davon aus, dass wir beide die relevanten Paragrafen kennen und hören damit auf uns die um die Ohren zu knallen, trägt nicht unbedingt zu lesbarkeit bei.
Das mit dem Fernseher habe ich als plaktives Beispiel gebracht; natürlich gilt dort keine Gewährleistung weil der Mangel eben erst nach der Übergabe und durch Eigenverschulden entstanden ist, aber trotzdem trifft den Händler grundsätzlich die Beweispflicht. Es soll ja auch den einen oder anderen unehrlichen Kunden geben, die dann mit Schutzbehauptungen wie "der Fernseher ist jetzt 2 Wochen rumgestanden, konnten ihn erst jetzt auspacken..." kommen. IdR kommst aber vor Gericht mit solchen Stories nicht durch.
Machen wir jetzt mal eine Annahme: Ein Kunde reklamiert ein Board mit verbogenen Sockelpins (der Fehler ist auch für einen Laien leicht erkennbar), der Kunde hat die Liste bei übergabe unterzeichnet. Wenn das ganze jetzt bei Gericht landet, ist der Kunde argumentativ dann natürlich im Nachteil, natürlich nur wenn der Fehler auch für den Richter klar erkennbar ist.

Ich nehme an, dass du den "Vorgang" beim E-tec noch nie mirgemacht hast. Das Board wird ausgepackt, zusammen mit dem Mitarbeiter überprüft und dann übergeben, sollte das Board sich dort als Mangelhaft herausstellen wird es auch nicht übergeben, es wird auch niemand gezwungen sich in die Liste einzutragen, sie ist also kein "echter" Vertagsgegenstand, allerdings macht dann der Verkäufer den Vermerk in der Liste, in wie weit dieser dann im Streitfall relevant ist, ist natürlich Richterabhängig.

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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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................. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Bucho am 27.02.2014, 22:56:31)
.  Re: E-Tec - Unterschreiben bei Mainboard-Kauf  (j. am 19.02.2014, 10:09:54)
.  Stell den #klaus an die Wand!  (x33o am 24.02.2014, 15:37:14)
 

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