Re(12): E-Tec - Unterschreiben bei Mainboard-Kauf
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E-Tec - Unterschreiben bei Mainboard-Kauf
24.05.2011, 20:47:57
Mich würde mal folgendes interessieren bezüglich Mainboard-Kauf bei E-Tec.
Hab mir in der Filiale Graz ein MSI Board geholt. Mir wurde das Board ausgepackt und ich sollte es durchschauen ob wohl nichts mechanisch beschädigt ist und ob keine Bauteile fehlen. Ich hab grob drübergeschaut (eine vollständige Kontrolle der verlöteten Bauteile ist einem Laien ja gar nicht möglich), hab nichts gefunden und hab unterschreiben müssen dass ich das Board ok übernommen habe.

Soweit so gut, das Board funktioniert auch und macht keine Troubles, aber, wenn ich für die Firma Mainboards dort einkaufen würde dann müsste ich um das zu unterschreiben ja rechtlich betrachtet eine Prokura oder eine sonstige Erlaubnis von der GF haben die mir erlaubt im Namen der Firma zu unterschreiben. Für die Pakete ist das bspw. geregelt dass wir die Entgegennahme mit dem Stempel "Unter Vorbehalt übernommen" unterschreiben dürfen. Für eine Unterschrift dass meine Boards technisch ok sind sehe ich aber keine Rechtsgrundlage.

Ist das Unterschreiben für die Boards beim E-Tec mittlerweile Standard oder macht das nur die Filiale Graz? Und gilt das auch für Firmenkunden oder nur für private Käufer?

Und inwieweit hat die Unterschrift überhaupt Bedeutung, wenn das Board nicht läuft ist es dann ja eine Streitfrage ob der Fehler mit dem bloßen Auge erkennbar war oder nicht (Leiterbahnbruch oder ähnliches), ich hab ja keine Adleraugen. Mir kommt das jedenfalls arg merkwürdig vor und klingt nach einer einfachen Möglichkeit Gewährleistungsfälle abzuwimmeln.  Eine Stellungnahme hierzu wäre interessant!!!

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Re(12): E-Tec - Unterschreiben bei Mainboard-Kauf
24.02.2014, 19:32:04
Keiner unterstellt hier irgendwas, auch nicht verdeckt. Da ich zu der Zeit als diese Listen eingeführt wurden sehr viel mit dem Händler zu tun hatte weiss ich um dessen Intention - die Reklamationen beschädigter Boards mit defekten Sockel-PINs stiegen stark an und wenn der Kunde kommt und sagt das war schon so steht halt Aussage gegen Aussage. Als kulantes Geschäft wie es eTec immer war nutzen die Kunden das halt auch aus. Bei der Übergabe hingegen kurz aufs Brett zu schauen verhindert solche Probleme, da beide (Kunde wie auch Verkäufer) sehen dass es optisch ok ist.

Fertig, das wars schon was damit bezweckt werden sollte.
Keiner soll damit übers Ohr gehauen werden.

Was halt theoretisch interssant ist - NOCH ist das hier ein Diskussionsforum und keine kollektive Bauchpinselei - wie die rechtliche Beurteilung dessen ist. Kann man so einfach beim schnellen Drüberschauen die mechanische Mängelfreiheit beurteilen? Für einen Nicht-Sachverständigen muss man da klar sagen: nein, kann man nicht, muss man auch nicht können. Trotzdem sollte man dann aber nicht um seine Gewährleistungsrechte umfallen.

Bei der Gewährleistung geht es schliesslich um Sachmängel die bei der Übergabe bereits vorhanden waren. Mit den 2-3 Sekunden drüberschauen und der schriftlichen Bestätigung über die mechanische Mängelfreiheit hat man hier mit im Prinzip dann was diesen Aspekt betrifft sämtliche Ansprüche verwirkt. Theoretisch. In der Praxis wiederum wird man da sicher eine Lösung finden, wenn man später draufkommt dass einige SMD Bauteile zB nicht ordentlich verlötet sind und abfallen (alles schon gehabt).

KarawankenBär
24.02.2014, 19:44 Uhr - Editiert von Bucho, alte Version: hier
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................. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Bucho am 27.02.2014, 22:56:31)
.  Re: E-Tec - Unterschreiben bei Mainboard-Kauf  (j. am 19.02.2014, 10:09:54)
.  Stell den #klaus an die Wand!  (x33o am 24.02.2014, 15:37:14)
 

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