Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
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Re(5): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
19.04.2013, 20:59:10
das stimmt doch genausowenig!

es gibt - aus krankenkassensicht - drei kategorien von ärzten:

- ärzte mit kassenvertrag: da geht alles "auf krankenschein"
- wahlärzte: da bekommst du 80% des kassenhonorares retour
- privatärzte: dort hinzugehen ist dein privatvergnügen, es gibt keinen kostenersatz.

was du anführst, sind privatleistungen beim kassenarzt - das ist wieder was anderes, nämlich, wenn dir ein kassenarzt eine behandlung angedeihen lässt, für die die krankenkasse keine kosten übernimmt. oder, du lässt dir eine "kassendienstleistung" privat erbringen, weil du wert darauf legst, dass sich der arzt mehr zeit nimmt als ihm die kasse ersetzt. jede andere leistung kriegst du beim kassenarzt ganz normal auf krankenschein. es sei denn, du gehst innerhalb eines quartals z.b. zu zwei verschiedenen orthopäden, weil du eine zweite meinung haben willst - den zweiten darfst du privat bezahlen, weil die kasse dir nur einen facharzt einer fachrichtung pro quartal gestattet. zahnärzte sind von dieser quartalsregel ausgenommen, da kannst du jede woche zu einem anderen gehen wenn es dir spaß macht.

so schaut's aus im knusperhaus! wieso bringen das hier alle durcheinander...!??

?-)

edith @ alle schlaumeier: ja, ich weiß, dass es schon lang keine krankenscheine mehr gibt, was mich jedoch nicht davon abhält, diesen umgangssprachlichen begriff für "auf krankenkassenkosten" dennoch zu verwenden...

19.04.2013, 21:01 Uhr - Editiert von x-vice, alte Version: hier
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Re(6): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
20.04.2013, 07:30:35
privatärzte: dort hinzugehen ist dein privatvergnügen, es gibt keinen
kostenersatz.

nenn mir ein einziges Beispiel dieser Kategorie ohne Kassenvertrag....Du wirst keines finden. Wir haben in At frei Arztwahl, die Krankenkasse darf keine Ärzte bei der Leistungserstattung ausschließen. Wenn sie daher nicht die Option bietet direkt zu verrechnen (=Kassenvertrag), muss Sie Wahlarzthilfe leisten (=Rückerstattung). Alles andere wäre rechtlich gar nicht haltbar.

  privatleistungen beim kassenarzt - das ist wieder was anderes, nämlich, wenn
dir ein kassenarzt eine behandlung angedeihen lässt, für die die krankenkasse
keine kosten übernimmt.

das sind Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassa enthalten sind - hat nix mit Privat- oder Wahlarzt zu tun: Die zahlt die Kassa nie

  du lässt dir eine "kassendienstleistung" privat erbringen, weil du wert
darauf legst, dass sich der arzt mehr zeit nimmt als ihm die kasse ersetzt.

Genau: Das ist der einzige Fall, wo die Kassa nichts zahlt - und vermutlich das, was Du mit "Privatarzt" meinst.

wieso bringen das hier alle durcheinander...!??

die meisten kapierens eh - und Dir wird auch bald der Knopf aufgehene ;-)

Denk doch mal logisch: Wenn es wirklich, wieDu unterstellst, zwei Arten von Ärzten ohne Kassavertrag gäbe (Du nennst sie Wahl- und Privatarzt): Wär hätte denn dann die Entscheidungsgewalt, welcher in welche Kategorie fällt? Anhand welcher Kriterien!? Dem Arzt selber ist das wurscht, der stellt seine Rechnung, kriegt das Geld vom Patienten und fertig. Die Kassa darf rechtlich nicht sagen "dessen Leistung zahlen wir nicht - dessen schon". Wer also?


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Re(7): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
23.04.2013, 17:06:17
ein einziges Beispiel dieser Kategorie ohne Kassenvertrag


wirf einen blick ins branchenbuch unter "ärzte". dort wirst du alle drei kategorien finden: kassenärzte, wahlärzte, privatärzte. meistens sind es irgendwelche primarärzte oder sonstwelche "medizinischen kapazitäten", die privat und ohne jeden kassenvertrag ordinieren. gibt genügend leute mit geld, sodass die davon gut leben können. davon abgesehen: zwei mir nahestehende personen waren unlängst bei einem facharzt ohne kassenvertrag bei dem keine rückerstattung möglich ist.

sag mir doch bitte einen vernünftigen grund, warum sich einige ärzte als "wahlärzte" bezeichnen und andere als "privatärzte" (da steht dann spätestens am ordinationsschild: "nur privat" oder etwas in der art) wenns eh keinen unterschied macht...!??

?-) !:-)

Wir haben in At frei Arztwahl


richtig. du darfst zu jedem beliebigen arzt gehen.

die Krankenkasse darf keine Ärzte bei der Leistungserstattung ausschließen


falsch. bei ärzten ohne kassenvertrag musst du selbst zahlen.

  zwei Arten von Ärzten ohne Kassavertrag gäbe


heast, das ist doch wirklich nicht so schwierig zu verstehen. es gibt drei kategorien von ärzten:

1. kassenärzte - das sind diejenigen, wo du alles "auf krankenschein" bekommst.
2. wahlärzte - das sind diejenigen, wo du die berühmten 80% rückerstattet bekommst.
3. privatärzte - da bekommst du nix von der kasse.

das sind - logischerweise - dreierlei arten von vereinbarungen mit der krankenkasse:

1. kassenarzt: kassenvertrag mit direktverrechnung
2. wahlarzt: kassenvertrag als wahlarzt mit indirekter abrechnung über honorarrückerstattung (merke: auch wahlärzte haben einen kassenvertrag, wenn auch einen anderen als kassenärzte)
3. privatarzt: kein kassenvertrag, keine rückerstattung. kein vertrag ist ja schließlich auch eine vereinbarung, nämlich die, dass eben nix miteinander abgerechnet wird.

es gibt keine wie auch immer geartete verpflichtung der krankenkassen, in jedem fall behandlungskosten (zumindest anteilig) zu erstatten. wir haben in ö ein vertragssystem mit zwei arten von verträgen: kassenarzt und wahlarzt mit unterschiedlichen abrechnungsmodi. wer als arzt keinen vertrag mit der kasse abschließt, ordiniert dann eben "privat".

Wär hätte denn dann die Entscheidungsgewalt, welcher in welche Kategorie
fällt? Anhand welcher Kriterien!?


das sollte nun auch dir logisch ersichtlich sein: die "entscheidungsgewalt" liegt zwischen arzt und krankenkasse. bei allen ärzten, die einen vertrag mit der krankenkasse haben (entweder als kassenarzt oder als wahlarzt) ist eine abrechnung mit der krankenkasse möglich. entweder direkt durch den arzt oder indirekt über den patienten bei einem wahlarzt. bei einem arzt, der keinen vertrag mit der krankenkasse abgeschlossen hat gibts auch keine kostenerstattung durch selbige. es ist ein völlig logisches, klares und transparentes system. wo hier irgendwelche rechtlichen schwierigkeiten sein sollen kann ich beim besten willen nicht sehen...


23.04.2013, 17:11 Uhr - Editiert von x-vice, alte Version: hier
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Re(8): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
24.04.2013, 09:32:47
  dort wirst du alle drei kategorien finden:

nein, dort wird logischerweise gar nicht unterteilt
meistens sind es irgendwelche primarärzte oder sonstwelche "medizinischen
kapazitäten", die privat und ohne jeden kassenvertrag ordinieren.

ja, eh: so wie es Wahlärzte tun
  zwei mir nahestehende personen waren unlängst bei einem facharzt ohne
kassenvertrag bei dem keine rückerstattung möglich ist.

Waren es "anerkannte" Leistungen, also aus dem Leistungsverzeichnis?
Haben sie es eingereicht bei der Kassa?
Was steht im ablehnenden Bescheid drinnen?

Solange Du DAS nicht darlegen kannst, muss man Deine Aussagen als "Erfindung" qualifizieren. (_Wenn_ Du das darlegen kannst, hätte die Kassa einen Fehler gemacht - dann beruft man halt gegen den ablehnenden Bescheid)

2. wahlarzt: kassenvertrag als wahlarzt mit indirekter abrechnung über
honorarrückerstattung (merke: auch wahlärzte haben einen kassenvertrag, wenn
auch einen anderen als kassenärzte)

das ist völliger Unsinn, weshalb Deine Kategorie 3 unter genau diesen Punkt fällt - es sei denn, es handelt sich eben um Ärzte mit Kassenvertrag UND PRivatordi

es gibt keine wie auch immer geartete verpflichtung der krankenkassen, in
jedem fall behandlungskosten (zumindest anteilig) zu erstatten.


Nun, DAS solltest Du mal der Krankenkasse verklickern, die wissen das nämlich nicht - Zitat von deren Homepage http://www.wgkk.at/portal27/portal/wgkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=59536&p_tabid=4  
"Wahlärztinnen/Wahlärzte bzw. Wahleinrichtungen
Freie Ärztinnen-/Arztwahl ist ein Grundrecht einer jeden Patientin und eines jeden Patienten.

Wenn Sie sich für eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt entscheiden, erhalten Sie Kostenersatz für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen, wenn sie Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heil- und Hilfsmittel) durch Leistungserbringerinnen oder -erbringer in Anspruch nehmen, die nicht im Vertragsverhältnis mit der Wiener Gebietskrankenkasse stehen."

("Privatarzt" gibt es bei der Kassa als Begrifflichkeit nicht - die kennen eben Vertragsarzt (=mit Kassenvertrag) und Wahlarzt (=ohne Kassenvertrag)

  wo hier irgendwelche rechtlichen schwierigkeiten sein sollen kann ich beim
besten willen nicht sehen...

gibt eh keine - weder in Deiner Phantasiewelt, noch in der Realität...


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Re: Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
18.04.2013, 16:47:49
Der Luxus muss einem schon was wert sein.

Ich war jahrelang bei einem (Kassen-) Augenarzt, bei dem Wartezeiten von 1h das Minimum waren, und das selbst wenn man den 1. Termin in der Früh hatte. Der Herr Doktor kam nämlich immer erst 1 Stunde nach Ordinationsbeginn. Beschwerde bei der Ärztekammer brachte selbstverständlich nix.
Nun bin ich auf Empfehlung meiner Freundin auf einen Wahlarzt (im Ort) umgestiegen:
Viel modernere Geräte, Untersuchungen, die ich beim Kassenarzt nie hatte, und pünktlichst zum Termin drangekommen, freundliches Personal, alles Tip-Top.
Ach ja, die Einreichung bei der Krankenkasse übernehmen sie auch, ich musste nur eine Vollmacht unterschreiben.

Gekostet hat der Spass EUR 65,-. Davon bekomme ich nach Aussage des Personals dort "je nach Mondphase" zwischen 1/2 und 2/3 retour. Ich bin wie Du bei der WGKK und da würden die Rückerstattungshöhen nach Rückmeldung von Patienten "ohne ersichtlichen Grund stark schwanken".
Bestätigen kann ich, dass das lange dauert, weil der Termin war vor fast 4 Wochen und gehört hab' ich noch nix bzw. auch kein Geldeingang am Konto.
Meine Freundin hat von der BV übrigens fast den gesamten Betrag erstattet bekommen.

Selbst wenn ich nur die Hälfte zurückbekomm', ist's das allemal wert, immerhin habe ich mindestens 1 Stunde und ganz viel Ärger gespart.

BMW 320d E90: Spritmonitor.de
Yamaha FZ6-S Fazer: Spritmonitor.de
18.04.2013, 16:51 Uhr - Editiert von TheTrumpeter, alte Version: hier
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Re: Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
18.04.2013, 23:00:11
also ich versteh deinen ärger und find die posts a la "sskm" ein bisserl unnötig. naja, aber so ist das halt hier offensichtlich.

warum dir dein wahlarzt so einen schmarren erzählt ist mir nicht ganz klar, denn die regeln kannst du jederzeit auf den seiten der diversen gebietskrankenkassen nachlesen. überhaupt wenn dann am ende das rauskommt:

bei einer Rechnung von 250,--- habe ich nach über 2 Monaten läppische 93,
irgendwas ersetzt bekommen.


da hätte der liebe herr doktor schon vorher klar sagen können, wie viel tatsächlich rausschaut, so ein riesengeheimnis ist die abrechnung der gkk ja auch wieder nicht. und es liegt sehr wohl in der hand des wahlarztes, wie viel du dann von der kasse bekommst. wenn die honorarnote entsprechend gestellt wird und die "richtigen" positionen drin stehen, kannst du sogar fast 100% des wahlarzthonorares zurückkriegen (ja, selber erlebt bei angehörigen).

250 euros sind nicht so wenig, warst du mehrmals dort? normalerweise sind das mindestens zwei längere ordinationen oder mehrere untersuchungen, um auf so ein honorar zu kommen. oder der typ ist einfach teuer.

aufgrund von derzeit 2 Monaten (!!!) Bearbeitungszeit bekommt man den Ersatz
recht spät und darf somit monatelang der WGKK Geld "vorstrecken"".


damit musst du leben. und zwei monate sind eh nicht so schlimm. das kann auch deutlich länger dauern. die wgkk ist schnell beim fordern und langsam beim zahlen. war immer schon so, wird wohl immer so bleiben.


NIE mehr Wahlarzt!


also das würd ich pauschal so nicht stehen lassen. ich geh auch nicht zum wahlarzt, ist mir zu teuer. von denen, die hingehen weiß ich aber, dass du dort mehr und bessere leistungen geboten kriegst als von einem kassenarzt. auch, weil die kassenhonorare ein witz sind. versuch einmal einen handwerker für das geld, das ein arzt von der kasse für einen hausbesuch kriegt (irgendwas in der gegend von 25 euros) dazu zu bewegen, zu dir nach hause zu kommen. der wird dich entweder auslachen oder dich fragen, wo du angrennt bist. als kassenarzt kannst du nur über die masse den umsatz generieren, der eine ordination rentabel macht. gute individuelle betreuung bleibt dabei oft auf der strecke. weswegen dann diejenigen, die das geld haben, eben lieber zum wahlarzt gehen. der nimmt sich zeit. der schaut sich auch dinge an, wo der kassenarzt aus zeitmangel nicht hinschaut. und so weiter und so fort. ob du dir das unter den gegebenen bedingungen leisten willst, ist deine entscheidung.

edit: und wahlärzte, die ihre kunden mit solchem blödsinn abspeisen wie in deinem fall, sind nicht dir regel. da hattest du offensichtlich pech. mich wundert das, denn wahlärzte haben keine "laufkundschaft" wie ein kassenarzt, sondern müssen sich ihren kundenstock aufbauen und erhalten. wenn ich also will, dass mir die leute bleiben, dann sollt ich ihnen schon reinen wein einschenken. aber gut, blender und dampfplauderer gibts halt überall. verbuchs unter pech.


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