Re(7): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
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Re(7): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
23.04.2013, 17:06:17
ein einziges Beispiel dieser Kategorie ohne Kassenvertrag


wirf einen blick ins branchenbuch unter "ärzte". dort wirst du alle drei kategorien finden: kassenärzte, wahlärzte, privatärzte. meistens sind es irgendwelche primarärzte oder sonstwelche "medizinischen kapazitäten", die privat und ohne jeden kassenvertrag ordinieren. gibt genügend leute mit geld, sodass die davon gut leben können. davon abgesehen: zwei mir nahestehende personen waren unlängst bei einem facharzt ohne kassenvertrag bei dem keine rückerstattung möglich ist.

sag mir doch bitte einen vernünftigen grund, warum sich einige ärzte als "wahlärzte" bezeichnen und andere als "privatärzte" (da steht dann spätestens am ordinationsschild: "nur privat" oder etwas in der art) wenns eh keinen unterschied macht...!??

?-) !:-)

Wir haben in At frei Arztwahl


richtig. du darfst zu jedem beliebigen arzt gehen.

die Krankenkasse darf keine Ärzte bei der Leistungserstattung ausschließen


falsch. bei ärzten ohne kassenvertrag musst du selbst zahlen.

  zwei Arten von Ärzten ohne Kassavertrag gäbe


heast, das ist doch wirklich nicht so schwierig zu verstehen. es gibt drei kategorien von ärzten:

1. kassenärzte - das sind diejenigen, wo du alles "auf krankenschein" bekommst.
2. wahlärzte - das sind diejenigen, wo du die berühmten 80% rückerstattet bekommst.
3. privatärzte - da bekommst du nix von der kasse.

das sind - logischerweise - dreierlei arten von vereinbarungen mit der krankenkasse:

1. kassenarzt: kassenvertrag mit direktverrechnung
2. wahlarzt: kassenvertrag als wahlarzt mit indirekter abrechnung über honorarrückerstattung (merke: auch wahlärzte haben einen kassenvertrag, wenn auch einen anderen als kassenärzte)
3. privatarzt: kein kassenvertrag, keine rückerstattung. kein vertrag ist ja schließlich auch eine vereinbarung, nämlich die, dass eben nix miteinander abgerechnet wird.

es gibt keine wie auch immer geartete verpflichtung der krankenkassen, in jedem fall behandlungskosten (zumindest anteilig) zu erstatten. wir haben in ö ein vertragssystem mit zwei arten von verträgen: kassenarzt und wahlarzt mit unterschiedlichen abrechnungsmodi. wer als arzt keinen vertrag mit der kasse abschließt, ordiniert dann eben "privat".

Wär hätte denn dann die Entscheidungsgewalt, welcher in welche Kategorie
fällt? Anhand welcher Kriterien!?


das sollte nun auch dir logisch ersichtlich sein: die "entscheidungsgewalt" liegt zwischen arzt und krankenkasse. bei allen ärzten, die einen vertrag mit der krankenkasse haben (entweder als kassenarzt oder als wahlarzt) ist eine abrechnung mit der krankenkasse möglich. entweder direkt durch den arzt oder indirekt über den patienten bei einem wahlarzt. bei einem arzt, der keinen vertrag mit der krankenkasse abgeschlossen hat gibts auch keine kostenerstattung durch selbige. es ist ein völlig logisches, klares und transparentes system. wo hier irgendwelche rechtlichen schwierigkeiten sein sollen kann ich beim besten willen nicht sehen...


23.04.2013, 17:11 Uhr - Editiert von x-vice, alte Version: hier
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