Re(8): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
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Re(8): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
24.04.2013, 09:32:47
  dort wirst du alle drei kategorien finden:

nein, dort wird logischerweise gar nicht unterteilt
meistens sind es irgendwelche primarärzte oder sonstwelche "medizinischen
kapazitäten", die privat und ohne jeden kassenvertrag ordinieren.

ja, eh: so wie es Wahlärzte tun
  zwei mir nahestehende personen waren unlängst bei einem facharzt ohne
kassenvertrag bei dem keine rückerstattung möglich ist.

Waren es "anerkannte" Leistungen, also aus dem Leistungsverzeichnis?
Haben sie es eingereicht bei der Kassa?
Was steht im ablehnenden Bescheid drinnen?

Solange Du DAS nicht darlegen kannst, muss man Deine Aussagen als "Erfindung" qualifizieren. (_Wenn_ Du das darlegen kannst, hätte die Kassa einen Fehler gemacht - dann beruft man halt gegen den ablehnenden Bescheid)

2. wahlarzt: kassenvertrag als wahlarzt mit indirekter abrechnung über
honorarrückerstattung (merke: auch wahlärzte haben einen kassenvertrag, wenn
auch einen anderen als kassenärzte)

das ist völliger Unsinn, weshalb Deine Kategorie 3 unter genau diesen Punkt fällt - es sei denn, es handelt sich eben um Ärzte mit Kassenvertrag UND PRivatordi

es gibt keine wie auch immer geartete verpflichtung der krankenkassen, in
jedem fall behandlungskosten (zumindest anteilig) zu erstatten.


Nun, DAS solltest Du mal der Krankenkasse verklickern, die wissen das nämlich nicht - Zitat von deren Homepage http://www.wgkk.at/portal27/portal/wgkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=59536&p_tabid=4  
"Wahlärztinnen/Wahlärzte bzw. Wahleinrichtungen
Freie Ärztinnen-/Arztwahl ist ein Grundrecht einer jeden Patientin und eines jeden Patienten.

Wenn Sie sich für eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt entscheiden, erhalten Sie Kostenersatz für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen, wenn sie Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heil- und Hilfsmittel) durch Leistungserbringerinnen oder -erbringer in Anspruch nehmen, die nicht im Vertragsverhältnis mit der Wiener Gebietskrankenkasse stehen."

("Privatarzt" gibt es bei der Kassa als Begrifflichkeit nicht - die kennen eben Vertragsarzt (=mit Kassenvertrag) und Wahlarzt (=ohne Kassenvertrag)

  wo hier irgendwelche rechtlichen schwierigkeiten sein sollen kann ich beim
besten willen nicht sehen...

gibt eh keine - weder in Deiner Phantasiewelt, noch in der Realität...


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