Re(5): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
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Re(5): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
19.04.2013, 20:59:10
das stimmt doch genausowenig!

es gibt - aus krankenkassensicht - drei kategorien von ärzten:

- ärzte mit kassenvertrag: da geht alles "auf krankenschein"
- wahlärzte: da bekommst du 80% des kassenhonorares retour
- privatärzte: dort hinzugehen ist dein privatvergnügen, es gibt keinen kostenersatz.

was du anführst, sind privatleistungen beim kassenarzt - das ist wieder was anderes, nämlich, wenn dir ein kassenarzt eine behandlung angedeihen lässt, für die die krankenkasse keine kosten übernimmt. oder, du lässt dir eine "kassendienstleistung" privat erbringen, weil du wert darauf legst, dass sich der arzt mehr zeit nimmt als ihm die kasse ersetzt. jede andere leistung kriegst du beim kassenarzt ganz normal auf krankenschein. es sei denn, du gehst innerhalb eines quartals z.b. zu zwei verschiedenen orthopäden, weil du eine zweite meinung haben willst - den zweiten darfst du privat bezahlen, weil die kasse dir nur einen facharzt einer fachrichtung pro quartal gestattet. zahnärzte sind von dieser quartalsregel ausgenommen, da kannst du jede woche zu einem anderen gehen wenn es dir spaß macht.

so schaut's aus im knusperhaus! wieso bringen das hier alle durcheinander...!??

?-)

edith @ alle schlaumeier: ja, ich weiß, dass es schon lang keine krankenscheine mehr gibt, was mich jedoch nicht davon abhält, diesen umgangssprachlichen begriff für "auf krankenkassenkosten" dennoch zu verwenden...

19.04.2013, 21:01 Uhr - Editiert von x-vice, alte Version: hier
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