Re(6): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
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Re(6): Achtung - Wahlärzte - falsche Versprechen
20.04.2013, 07:30:35
privatärzte: dort hinzugehen ist dein privatvergnügen, es gibt keinen
kostenersatz.

nenn mir ein einziges Beispiel dieser Kategorie ohne Kassenvertrag....Du wirst keines finden. Wir haben in At frei Arztwahl, die Krankenkasse darf keine Ärzte bei der Leistungserstattung ausschließen. Wenn sie daher nicht die Option bietet direkt zu verrechnen (=Kassenvertrag), muss Sie Wahlarzthilfe leisten (=Rückerstattung). Alles andere wäre rechtlich gar nicht haltbar.

  privatleistungen beim kassenarzt - das ist wieder was anderes, nämlich, wenn
dir ein kassenarzt eine behandlung angedeihen lässt, für die die krankenkasse
keine kosten übernimmt.

das sind Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassa enthalten sind - hat nix mit Privat- oder Wahlarzt zu tun: Die zahlt die Kassa nie

  du lässt dir eine "kassendienstleistung" privat erbringen, weil du wert
darauf legst, dass sich der arzt mehr zeit nimmt als ihm die kasse ersetzt.

Genau: Das ist der einzige Fall, wo die Kassa nichts zahlt - und vermutlich das, was Du mit "Privatarzt" meinst.

wieso bringen das hier alle durcheinander...!??

die meisten kapierens eh - und Dir wird auch bald der Knopf aufgehene ;-)

Denk doch mal logisch: Wenn es wirklich, wieDu unterstellst, zwei Arten von Ärzten ohne Kassavertrag gäbe (Du nennst sie Wahl- und Privatarzt): Wär hätte denn dann die Entscheidungsgewalt, welcher in welche Kategorie fällt? Anhand welcher Kriterien!? Dem Arzt selber ist das wurscht, der stellt seine Rechnung, kriegt das Geld vom Patienten und fertig. Die Kassa darf rechtlich nicht sagen "dessen Leistung zahlen wir nicht - dessen schon". Wer also?


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