Re(2): Warnung - Cyberport tritt Gewährleistungsrecht mit Füßen!
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Warnung - Cyberport tritt Gewährleistungsrecht mit Füßen! (91 Beiträge, 2533 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Warnung - Cyberport hält Gewährleistungsrecht gegenüber einem Kunden nicht ein!
27.05.2014, 11:09:12
Mein Ativ-S Smartphone ist nun zum zweiten mal in der Reparatur bei Cyberport - der erste Reparaturversuch ist gescheitert. Laut OGH Entscheidung hat der Kunde schon nach dem ersten fehlgeschlagenen Reparaturversuch das Recht auf Wandlung.

"Der OGH hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass der Übernehmer schon bei Misslingen des ersten Verbesserungsversuchs den Sekundärbehelf (Wandlung oder Preisminderung) in Anspruch nehmen kann."

Weiters ist es dem Kunden überlassen zwischen Reparatur und Austausch zu wählen - es stimmt das der Händler das Recht hat einen Austausch abzulehnen, aber nur dann wenn dem Händler ein unverhältnissmäßiger Aufwand durch den Tausch entstehen würde - das heisst konkret, wenn man ein neues Auto wegen einem Kratzer im Lack umtauschen möchte kann der Händler darauf bestehen das Auto neu zu lackieren, den Austausch bei einem Massenprodukt wie einem Smartphone zu verweigern ist nicht zulässig!

Als ich im Cyberport Store war um mein Handy also zurückzugeben, hat mir der Verkäufer gesagt "Wir haben das Recht das Handy drei mal reparieren zu lassen, erst nach dem dritten gescheiterten Reparaturversuch kann ich einen Teil vom Kaufpreis zurückbekommen" - Bei meinem Telefonat mit dem Cyberportkundenservice vor Ort war dann allerdings nur mehr von zwei gescheiterten Reparaturversuchen die Rede" - interessante Diskrepanz! Und vorallem, wieso sollte ich nur einen Teil vom Kaufpreis zurückbekommen? Ein jüngerer Servicemitarbeiter hat mich dann zur Seite genommen, und mir gesagt "Es tut ihm leid, der Kollege ist ein bisserl deppat - ich würde selbstverständlich nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch den vollen Kaufpreis erstattet bekommen"...

Ich habe dann mit unserem Firmenjuristen über den Fall gesprochen und Kontakt mit der Cyberport Zentrale aufgenommen - In einem Email habe ich sogar die OGH Urteile verlinkt, und darauf bekam ich lediglich die Antwort "die wären nicht einschlägig genug" - Was soll bitte einschlägiger sein als ein OGH Urteil das man direkt im öffentlich zugänglichen Rechtsinformationssystem des
österreichischen Bundeskanleramts nachlesen kann? Ich müsste mein Recht also einklagen - nachdem ein Smartphone verhältnis mäßig wenig kostet, mache ich das natürlich nicht, und darauf verlässt sich Cyberport...

Was ich bei denen im Laden nicht erzählt habe, ist das ich ja nicht nur Privatkunde bin, sondern auch für den IT Einkauf bei uns in der Firma zuständig bin - wir sind kein großer Fisch, aber brauchen demnächst wieder 6 neue PCs mit jeweils drei Monitoren für ein Volumen von ~ 10k € - für diesen Einkauf werde ich nun Cyberport selbstverständlich nicht mehr in Betracht ziehen. Macht denen vermutlich auch nix aus, aber wenigstens kann ich im Vorfeld schon ausschließen mich mit dem rechtswidrigen Verhalten Cyberports in Zukunft ärgern zu müssen!

Das ich mein Telefon vor 14 Tagen im Laden abgegeben habe, und erst gestern ein Mail bekommen habe das sie es zum Händler schicken, sprich das Telefon ist die letzten zwei Wochen bei denen rumgelegen, ist nur mehr ein kleines Detail das vom schlechten Umgang mit dem Kunden zeugt.

27.05.2014, 15:25 Uhr - Editiert von Maazen, alte Version: hier
Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Warnung - Cyberport tritt Gewährleistungsrecht mit Füßen!
27.05.2014, 14:08:03
Ich war auch niemals unfreundlich, und es freut mich für dich das du *hust hust* mit den Leuten über den Preis reden kannst - das genannte Auto Beispiel war auch gar nicht Teil eines OGH Urteils (zu mal es nicht nur ein Urteil dieser Art gibt)  sondern ein anschauliches Beispiel zum Verständnis Wahlrecht des Kunden "Austausch / Nachbesserung" im Zuge der Gewährleistung. Was ich wollte nennt sich Wandlung, und kann erst nach fehlgeschlagenem Primärbehelf beansprucht werden.

Im übrigen gibt es auch auf konsument.at zum Thema Gewährleistung einen Artikel, in dem man auf Seite 15 "Die Ausreden der Unternehmen" unter Punkt "So werden Kunden abgewimmelt" folgendes liest:

- Statt des verlangten Austauschs wird nur die Verbesserung angeboten bzw. durchgeführt.
- Bei längeren Reparaturzeiten werden die KundInnen nur vertröstet und hingehalten. Bei Protest wird der geforderte Austausch oder die Rücknahme des Gerätes vehement verweigert.
- Laut Verkäufer könne die Ware leider nicht ausgetauscht werden – dies wäre erst nach dem dritten Verbesserungsversuch so vorgesehen
- Eine Rückgabe des Kaufpreises sei jedenfalls ausgeschlossen. Maximal könne man eine Preisminderung anbieten.

(siehe: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=15 )

Jeder einzelne dieser Punkte trifft in meinem Fall zu, ich sollte also auf Kulanz nicht angewiesen sein.

Vielleicht sorgt auch ein Blick in ein Lehrmittel des Instituts für Zivilrecht der Johannes Kepler Universität für ein besseres Verständnis der Rechte der Kunden im Sinne der Gewährleistung bei dir - http://www.zivilrecht.jku.at/uploads/media/Folien_8.Teil__9.12._.pdf

27.05.2014, 14:16 Uhr - Editiert von Maazen, alte Version: hier
[ Dieser Beitrag wurde inzwischen editiert. Die aktuelle Version befindet sich hier. ]
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Kaufdatum?  (peter.schordan am 28.05.2014, 10:24:35)
..  Re: Kaufdatum?
 (Maazen am 28.05.2014, 10:30:58)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung