Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
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Re: Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
01.02.2016, 08:45:57
Den Gesetzestext den ich dazu gelesen hab scheint auszusagen, dass eine
Rechnung bis zu 6 Monate später ausgestellt werden kann


Wo hättest du das gelesen? Meines Wissens nein.
Es gibt die schon genannte Forderungs-Verjährungsfrist und sie beginnt - wie Morpheus schon schrieb - nicht mit dem Rechnungsdatum zu laufen, sondern mit Datum der vollständigen Leistungserbringung plus Rechnungslegung "in verkehrsüblicher Frist".

Nur bitte keine Missverständnisse: der Leistungserbringer kann, sofern er vergessen hätte, die Rechnung "in verkehrsüblicher Frist" zu schreiben, sie an jedem beliebigen Zeitpunkt der 3-jährigen Verjährungsfrist noch hintennach schreiben und schicken. Für die Forderungsverjährung bedeutet das genau nur, wenn er z.B. nach einem Jahr die Rechnung schreibt, verjährt die Forderung nur mehr nach 2 Jahren, nicht mehr 3 Jahre nach Rechnungsdatum der ungewöhnlich spät ausgestellten Rechnung.

Rechnung ausgestellt, die dann jedoch deutlich höher war als vereinbart.
... zu dem Zeitpunkt der Dienstleistung ein Schwarzarbeitsbetrag ausgemacht war


>:-)
Da was glaubst, wie aussichtsreich es ist, dass du dich - offiziell, vor Gericht, nach dem Gesetz! - drauf berufst, du lehnst diese offizielle rechtskonforme Rechnung ab weil er soll dir das schwarz verrechnen?
--
I saw two shooting stars last night, I wished on them, But they were only satellites, It's wrong to wish on space hardware, I wish, I wish, I wish you'd care.
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Re(11): Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
02.02.2016, 00:46:51
Oida, kumm am Boden zurück.

Du hast "eine" Leistung beauftragt. Die wurde offensichtlich erbracht. Das ist soweit ja unstrittig.

Jetzt bekommst dafür die Rechnung.

Ich sag ja nochmal:
hast du irgendeinen Beweis für deine behauptete Auftragssumme?
Anbot?
Kostenvoranschlag?
MINDESTENS 3 Zeugen?

Wenn nein,. dann ist der offensichtliche Vorgang folgender:
Du hast was beauftragt, willst oder kannst aber nun nicht zahlen. Damit hast du GANZ schlechte Karten!

Die Behauptung, man hätte dir einen (schwarzen) Fixpreis genannt, der unter 20% der jetzigen Rechnungssumme ausmacht, der ist absolut unglaubwürdig. Ebenso unglaubwürdig wie die Behauptung, der hätte mit der Dienstleistung begonnen ohne jeden Auftrag und ohne daß du davon gewußt hättest.
Und selbst wenn du nicht davon gewußt hast: du nutzt ja scheinbar die Ergebnisse der Dienstleistung, allein dafür schuldest du einen Werklohn. Daß der aus völlig freien Stücken absolut gratis ohne Auftrag erbracht wurde - das kannst deiner Großmutter erzählen!

Ich will dir nix böses, aber dein Standpunkt ist, gelinde gesagt, etwas unglaubwürdig.
Schau, daß du im Vergleichswege aus der Sache raus kommst. Vor Gericht wirst DU geklagt und DU mußt das "schwarze" Angebot um 1/5 des echten Preises beweisen. Dir ist schon klar, was das bedeutet (inkl. Folgen!)
Sein vernünftig und geht friedlich aus der Sache raus!

mfg
AVS


statt https://forum.geizhals.at/t809723,6942576.html#6942576


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Re(17): Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
02.02.2016, 08:51:54
welchen rationalen Grund sollte es geben mit der anderen Partei, die einen bereits ausgemachten Deal einseitig abgeändert hat, wieder auf den Verhandlungstisch zurückzukehren. So etwas lächerliches und vor allem Verhandlungstechnisch bescheuertes hab ich selten gehört - als ob dem nicht sofort klar ist, dass ich mich selbst als aussichtslos ansehe wenn ich den dazu kontaktiere nachdem er mir die Rechnung präsentiert hat

Mit Verlaub, aber sehr viel praktische Erfahrung scheinst du nicht zu haben beim Taktieren.

Ich sehe es so:
* Der bereits ausgemachte Deal ist wird einseitig aufgehoben. Zweifellos unfair, aber da nur mündlich und noch dazu schwarz vereinbart, hapert es in der Beweisbarkeit. Nach der Trennung gibt es auch keinen Anlass mehr, dir den Familien-Spezialpreis zu machen. Nicht schön, ist aber so.

* Dienstleister legt Rechnung. Entweder angemessen nach Drittüblichkeit (du hast bisher dich nicht geäußert, ob eine Leistungsaufstellung beiliegt) oder er will dich tatsächlich ärgern.

* Methode "Ärgern": Dienstleister denkt sich "Jetzt schick ich dem Lump, der meine Tochter stehen hat lassen, eine saftige Rechnung", im Bewusstsein, dass diese höher als unbedingt angemessen ist. Meldest du dich freundlich bei ihm, wird die Rechnung rasch aufs normale Maß reduziert.

Den dritten Punkt erlebe ich (ohne bekanntschaftliche Bezüge, normales Wirtschaftsleben) regelmäßig mit bestimmten großen Firmen. Die schicken Reparaturangebote rein, weil sie wissen, dass in gut 90% der Fälle der Empfänger ja sagt und unterschreibt, ist ja schließlich nicht sein eigenes Geld und es ist der einfache Weg, weil es nur ein paar Sekunden dauert. Da ich die Pappenheimer kenne, rufe ich dann an und ohne jedwedes verhandeln werden mir 20% Nachlass angeboten. Dann bin ich beim halbwegs realistischen Maß und erteile den Auftrag.

Nase in die Höhe, nicht reagieren, sondern lieber Anwälte füttern ist natürlich auch ein Weg. Aber wäre für mich keine Option.

Was du aber nonverbal machen kannst: Den ursprünglich vereinbarten Betrag überweisen, Buchungstext "laut Vereinbarung vom 01.04.2015". Dann ist der Dienstleister unter Zugzwang, wie und ob überhaupt er reagiert.

WB.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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