Re(17): Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
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.  Re: Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
 (Sowinetz am 01.02.2016, 06:22:42)
.  Re: Rechnung spät ausgestellt - Folgen?  (tridh am 01.02.2016, 07:41:03)
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 (sky am 03.02.2016, 13:24:45)
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Re(17): Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
02.02.2016, 08:51:54
welchen rationalen Grund sollte es geben mit der anderen Partei, die einen bereits ausgemachten Deal einseitig abgeändert hat, wieder auf den Verhandlungstisch zurückzukehren. So etwas lächerliches und vor allem Verhandlungstechnisch bescheuertes hab ich selten gehört - als ob dem nicht sofort klar ist, dass ich mich selbst als aussichtslos ansehe wenn ich den dazu kontaktiere nachdem er mir die Rechnung präsentiert hat

Mit Verlaub, aber sehr viel praktische Erfahrung scheinst du nicht zu haben beim Taktieren.

Ich sehe es so:
* Der bereits ausgemachte Deal ist wird einseitig aufgehoben. Zweifellos unfair, aber da nur mündlich und noch dazu schwarz vereinbart, hapert es in der Beweisbarkeit. Nach der Trennung gibt es auch keinen Anlass mehr, dir den Familien-Spezialpreis zu machen. Nicht schön, ist aber so.

* Dienstleister legt Rechnung. Entweder angemessen nach Drittüblichkeit (du hast bisher dich nicht geäußert, ob eine Leistungsaufstellung beiliegt) oder er will dich tatsächlich ärgern.

* Methode "Ärgern": Dienstleister denkt sich "Jetzt schick ich dem Lump, der meine Tochter stehen hat lassen, eine saftige Rechnung", im Bewusstsein, dass diese höher als unbedingt angemessen ist. Meldest du dich freundlich bei ihm, wird die Rechnung rasch aufs normale Maß reduziert.

Den dritten Punkt erlebe ich (ohne bekanntschaftliche Bezüge, normales Wirtschaftsleben) regelmäßig mit bestimmten großen Firmen. Die schicken Reparaturangebote rein, weil sie wissen, dass in gut 90% der Fälle der Empfänger ja sagt und unterschreibt, ist ja schließlich nicht sein eigenes Geld und es ist der einfache Weg, weil es nur ein paar Sekunden dauert. Da ich die Pappenheimer kenne, rufe ich dann an und ohne jedwedes verhandeln werden mir 20% Nachlass angeboten. Dann bin ich beim halbwegs realistischen Maß und erteile den Auftrag.

Nase in die Höhe, nicht reagieren, sondern lieber Anwälte füttern ist natürlich auch ein Weg. Aber wäre für mich keine Option.

Was du aber nonverbal machen kannst: Den ursprünglich vereinbarten Betrag überweisen, Buchungstext "laut Vereinbarung vom 01.04.2015". Dann ist der Dienstleister unter Zugzwang, wie und ob überhaupt er reagiert.

WB.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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...............  Re(15): Rechnung spät ausgestellt - Folgen?  (Edd am 04.02.2016, 21:18:47)
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