Re: Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
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.  Re: Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
 (Sowinetz am 01.02.2016, 06:22:42)
.  Re: Rechnung spät ausgestellt - Folgen?  (tridh am 01.02.2016, 07:41:03)
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...  Re(3): Rechnung spät ausgestellt - Folgen?  (tridh am 01.02.2016, 08:52:25)
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Re: Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
01.02.2016, 08:45:57
Den Gesetzestext den ich dazu gelesen hab scheint auszusagen, dass eine
Rechnung bis zu 6 Monate später ausgestellt werden kann


Wo hättest du das gelesen? Meines Wissens nein.
Es gibt die schon genannte Forderungs-Verjährungsfrist und sie beginnt - wie Morpheus schon schrieb - nicht mit dem Rechnungsdatum zu laufen, sondern mit Datum der vollständigen Leistungserbringung plus Rechnungslegung "in verkehrsüblicher Frist".

Nur bitte keine Missverständnisse: der Leistungserbringer kann, sofern er vergessen hätte, die Rechnung "in verkehrsüblicher Frist" zu schreiben, sie an jedem beliebigen Zeitpunkt der 3-jährigen Verjährungsfrist noch hintennach schreiben und schicken. Für die Forderungsverjährung bedeutet das genau nur, wenn er z.B. nach einem Jahr die Rechnung schreibt, verjährt die Forderung nur mehr nach 2 Jahren, nicht mehr 3 Jahre nach Rechnungsdatum der ungewöhnlich spät ausgestellten Rechnung.

Rechnung ausgestellt, die dann jedoch deutlich höher war als vereinbart.
... zu dem Zeitpunkt der Dienstleistung ein Schwarzarbeitsbetrag ausgemacht war


>:-)
Da was glaubst, wie aussichtsreich es ist, dass du dich - offiziell, vor Gericht, nach dem Gesetz! - drauf berufst, du lehnst diese offizielle rechtskonforme Rechnung ab weil er soll dir das schwarz verrechnen?
--
I saw two shooting stars last night, I wished on them, But they were only satellites, It's wrong to wish on space hardware, I wish, I wish, I wish you'd care.
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..........  Re(10): Rechnung spät ausgestellt - Folgen?
 (sky am 03.02.2016, 13:24:45)
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