|
Hallo liebes Forum,
ja ich habe es schon gegoogelt und nein ich habe keine mir schlüssige/eindeutige Antwort erhalten bzw. bin ich vielleicht zu doof gewesen sie zu verstehen:
Ein Dienstleister hat mir ein paar Monate nach Durchführung der Dienstleistung eine Rechnung ausgestellt, die dann jedoch deutlich höher war als vereinbart. Kann der das einfach so durchsetzen?
Situationsdetails: Dienstleister ist der Vater meiner Exfreundin, mit dem zu dem Zeitpunkt der Dienstleistung ein Schwarzarbeitsbetrag ausgemacht war und "ich es eh nicht gleich zahlen müsste". Nach Ende der Beziehung war das natürlich hinfällig (obwohl alles eigentlich aus dem Guten auseinanderging). Kann der das jetzt so durchziehen?
Den Gesetzestext den ich dazu gelesen hab scheint auszusagen, dass eine Rechnung bis zu 6 Monate später ausgestellt werden kann? Kennt sich dazu vielleicht jemand aus oder hat Erfahrungen mit einer verspäteten Rechnungsausstellung?
|
|
|
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
( Sowinetz am 01.02.2016, 07:48:17)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
(Alkestis am 19.08.2017, 22:21:11)
|
jeder seriöse anwalt wird dir in deinem fall die "kriech in den *PIEP* und sei froh wennst weniger als den offiziellen, tariflichen preis zahlst" strategie raten.
vor gericht wirds für dich allerbestenfalls ein vergleich und selbst da brauchst viel glück und deine anwalts und anteiligen gerichtskosten darfst auch selber zahelen.
|
|
|
|
|