Re: win2day Konto leer geräumt - 4. Update (und Rechtseinschätzung eines Profis)
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Re: win2day Konto leer geräumt - 4. Update (und Rechtseinschätzung eines Profis)
11.02.2019, 15:45:30
Wie schon angedeutet - folgende Entwicklung,

sowie Einschätzung eines Profis (Anwalt mit Fokus auf Internetrecht)... siehe unten...

Also:
Das (glücklicherweise) erfolglos nach DE überwiesene Geld kommt zurück auf mein Konto.
Allerdings nur, weil angeblich die Überweisung nach DE nicht richtig funktioniert hat (Details unklar) - nicht weil sie einen Fehler gemacht hätten...
Win2day anerkennt allerdings den Einbruch, etc...

Weiters:
win2day behält das auf der Plattform illegal verspielte Geld.
--> aus meiner Sicht mehr als fragwürdig, sogar in Richtung "Hehlerei" gehend, da ja der Einbruch und die Gesamtsituation unstrittig ist... Also nach dem Motto: "Fehlüberweisung geben wir zurück, das verspielte Geld behalten wir uns lieber, ist ja hart verdient"...
--> Anwalt unterstützt jedoch meine Sicht... siehe unten.


Die für uns (als "Forums-Anwälte") spannende Rechtseinschätzung eines richtigen Anwalts:

Es geht um eine renommierte Plattform, die schon längere Zeit auf dem Österr. Markt agiert.
Fehlende Implementierung von "zusätzlichen" Schutzmechanismen (wie in dem konkreten Fall gegeben) stellt aus seiner Sicht eine Implementierung dar, die "nicht dem Stand der Technik" entspricht. Insbesondere, weil es um kritische Themen wie Geld, entsprechende Transaktionen und Überweisungen geht.

--> Anwalt versteht nicht, unter welcher Argumentaiton der Betreiber das Restgeld einbehalten möchte und bezeichnet die Vorgehensweise wörtlich als "mutig".

--> Anwalt würde bei der ursprünglichen Faktenlage (also ohne Rücküberweisung) eine Klage empfehlen (im Anwaltsdeutsch heißt das "hohe Erfolgsaussicht der Klage"), weil die Implementierung der Sicherheitsmaßnahmen nicht dem Stand der Technik entspricht.

--> Zusatzfrage: Ein Passwort auf zwei/mehreren Plattformen:
Der Anwalt sieht in dem Fall (also Daten wurden illegal in Besitz gebracht) keinen ausreichenden Grund, eine Mitschuld abzuleiten.

Somit:
Der größte Teil der Summe kommt retour... der kleine verspielte, verbliebene Rest bleibt bei win2day wenn es nach deren Willen geht...


Schönen Tag noch und alles Gute, nicht so einem Problem konfrontiert zu werden!


11.02.2019, 19:25 Uhr - Editiert von John12, alte Version: hier
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