Bytepro: Bewertungsmanipulationen strafbar? GH schuldlos?
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Re: Vergeblich...
06.04.2004, 01:00:45
@Zeus

Das eBay-Sicherheitsforum ist eines von mehreren sehr aktiven Foren, welche sich mit Verbraucherschutzthemen auseinandersetzt. Die Diskussionen über Risiken bei Händleraccounts werden dort meist sehr fundiert geführt. Dabei ist es von Vorteil, daß die Handelstätigkeit der eBay-Verkäufer anhand der Auktionsübersichten und Bewertungen recht gut rekonstruiert werden kann.

Das Forum bei eBay ist weder dem von Geizhals, Snakecity oder anderen überlegen. Jedes Forum hat seine Themen und entsprechenden Informationswert. Es wäre aber falsch sich gegenseitig zu ignorieren oder gar über den anderen herzuziehen. (Von der "rauhen Welt der Ebay-Foren" hab ich noch nichts gemerkt.)

Es geht nicht darum, ob sich GH strafbar macht. Für GH sollte es nur von Interesse sein, die Plattform möglicht frei von unzuverlässigen Händlern zu halten. Wenn die Plattform von insolvenzreifen Händlern zur Aquierierung neuer Vorauszahlungen genutzt wird, dann schadet das mittelfristig dem Image und schreckt auch manche seriöse Händler ab.

Die Manipulation von Bewertungen ist keine Kleinigkeit. So können beispielsweise positive Eigenbewertungen bei eBay durchaus als Betrugshandlung ausgelegt werden, wenn es zum Schadensfall kommt. Im Fall eines Dortmunder Kamera-Händlers ist das z.B. Bestandteil der Ermittlungen geworden.

Zu Bytepro liegen mittlerweile genügend Informationen vor, um die weitere Entwicklung einzuschätzen. (Sei sicher, daß ich die auch differenziert lesen kann.) Der vorkassenfinazierte Laden dürfte, bei den durch alle Foren hinweg negativer Einschätzung, kaum den Sommer überleben.



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AGB sind tw. heikel? - Da steckt ein ersichtliches System hinter.
07.04.2004, 12:16:53
In den letzten 2 Jahren habe ich zu ca. 20 größeren Pleiten im Hardwarebereich geschieben. Zuletzt habe ich dieses Forum betreut:

http://f27.parsimony.net/forum67085/

Bei allen Fällen zogen die Unternehmen einen großen Teil ihres Kapitalbedarfs aus den Vorauszahlungen der Kunden. Der Ablauf ist fast immer der gleiche:

Um auflaufende Verluste aufzufangen, braucht der Betrieb zusätliche Liquidität. Mit neuen Einnahmen werden die alten Lieferverpflichtungen erfüllt. Die Lieferzeiten müssen ausgedehnt und der Umsätze gesteigert werden um die Miesere zu verdecken. Die Erhöhung des Umsatzes geschieht über noch billigere Angebote, die dann selten einen positiven Ertrag bringen. Die Ausdehnung der zugesagten Lieferzeiten führt zur vermehrter Kundenkritik, die sich nach einiger Zeit allerdings negativ auf das Geschäft auswirkt. Meist herscht in solchen Betrieben bald ein heiloses Planungschaos. Um sich vor Beschwerden zu schützen, ist man dann telefonisch nicht mehr erreichbar und beantwortet Mails nur noch sporadisch. Da betiebswirtschaftliche Aspekte hinter die Notwendigkeit der Liquiditätsbeschaffung zurücktreten, ist ein Ende vorhersehbar.

Bytepro hat nach dem eBay-Rauswurf die Sache perfektioniert. Der Nachnahmezuschlag von 13 Euro ist sicherlich  eher als Abschreckung angelegt. Die AGB-Bedingungen sind genau so ausformuliert, daß das Geld der Kunden möglichst lange bei Bytepro verbleiben kann. Allerdings dürfte die AGB kaum einer inhaltlichen Prüfung gemäß § 308, § 309 § 357 BGB stand halten. Einige Auszüge:


"§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

(...)

Unter keinen Umständen befindet sich die Firma Bytepro im Lieferverzug, sofern nicht mindestens 4 Wochen nach Zahlungseingang (Vorauskasse) bzw. nach Bestellung (Nachnahme) vergangen sind."

§ 4 Rückgaberecht

(...)

"Die Bytepro verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der zurückgesendeten Ware bzw. Eingang der Stornierung durch den Kunden. Die Zahlungen werden ausschließlich mit der Zusendung von Verrechnungsschecks (V-Scheck)" durchgeführt.

§ 7 Gewährleistung

Die Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben."


So kann man Kunden bei der Bestellung erst einmal bis zu 7 Wochen hinhalten: 4 Wochen bis zum Lieferverzug. 10 weitere Tage für die Liefernachfrist und dann (nach dem Rücktritt) weitere 10 Tage Frist zur Rückzahlung der Vorauszahlung. Mit dem Verrechnungsscheck gewinnt Bytepro noch ein paar weitere Tage.

Mit einem miserablen Service und einer Abzockermentalität wird Bytepro sich am Markt nicht halten können. Allerdings beseht die Gefahr, daß der Schaden in den nächsten Monaten größer werden könnte. Eine Wendung zum Guten sehe ich jedenfalls nicht mehr.

Es ist falsch, bei solchen Unternehmen darauf zu warten, daß massiv Mahnbescheide auflaufen. Denn dann sind meist schon 1-2 Monatsumsätze an Vorauszahlungen versickert. Es sollte reichen, Bytpro als unzuverlässigen und kundenfeindlichen Betrieb zu klassifizieren (das ist er in meinen Augen) und ihm keine Plattform für seine Geschäfte zu bieten.

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Re(3): AGB sind tw. heikel? - Da steckt ein ersichtliches System hinter.
07.04.2004, 14:22:19
> Leider ist es so, daß ein Händler erst einmal an seiner AGB festhalten wird.
> Der Kunde kann die zwar anfechten, müßte sich aber auf ein Monate dauerndes
> Klageverfahren einstellen, welches dann nur individuelle Wirkung entfaltet. Da
> ist es im Einzelfall oft besser, die unzulässigen Fristen abzuwarten.
>
> Ich würde den betroffenen Käufern allerdings empfehlen, die AGB über eine
> Verbraucherberatung oder die Wettbewerbszentrale (Bad Homburg) prüfen zu
> lassen. Aber auch das wird sich hinziehen.

Ich frage noch einmal: warum gibt es deiner Meinung nach bisher keine derartigen Klagen, Prüfungen u.dgl.? Mit "was-wäre-wenn"-Spekulationen und Mutmaßungen ist niemandem geholfen.

> Als Werbe- oder Vertriebspartner kann man aber selbst entscheiden, mit einem
> solchen Unternehmen zu kooperieren. So hat zum Beispiel im Fall der
> Amstad-GmbH der Werbepartner Google nach Prüfung reagiert und keine
> Bezahl-Links der Bottroper Firma mehr zugelassen.

Jeder Fall ist ein Fall für sich. Wir prüfen unsere Händler auch, sind jedoch auf Fakten angewiesen und können nicht wegen massiver Beschwerden von bisher sehr wenigen Usern(!) auf diese Weise tätig werden, das ist eine Frage des Geschäftsgebarens.

Betroffene User sind jedenfalls dazu eingeladen, uns Details zu ihrem Fall zukommen zu lassen (redaktion@geizhals.at), wir prüfen diese gerne.


Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


EU-Recht im 21. Jhdt.: Bewährungsstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge, Haftstrafen für Raubkopierer ...

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Re(5): AGB sind tw. heikel? - Da steckt ein ersichtliches System hinter.
07.04.2004, 17:51:20
> @mjyBei vielen betroffenen Kunden mag Emotionalität und Aktionismus im
> Vordergrund gestanden haben.

Man sollte nicht von sich auf andere schließen...


> Die rechtlilich Prüfung der AGB hätte allerdings
> tatsächlich zu einem früheren Zeitpunkt eingeleitet werden können.

Bist Du Jurist oder nur einer der unzähligen Hobby- und Laienrechtsgötter des heiligen Ebay-Forums, die sich lächerliche Jura-FAQ als Ausweis ihrer Fachkenntnis um die Ohren hauen?


> Es ist
> völlig berechtigt, wenn sich GH auf Fakten verläßt.

Gelächter! Man darf sich auch in einer Sache auf Fakten stützen - wir danken Dir für dieses gnädige Entgegenkommen. Noch einmal ein Zitat, das Du Dir vielleicht über den Spiegel hängeln solltest, sofern Du da auch mal hineinschaust: "Emotionalität und Aktionismus mag im Vordergrund gestanden haben"


> Aber die AGB ist auch ein
> Fakt, welches ein Plattformbetreiber würdigen kann. Viele negative
> Kunden-Kommentierungen belegen auch, daß Bytepro selbstformulierten Spielräume
> häufig nutzt.Solche Kommentierungen finden sich zum Beispiel auch hier:Ich
> finde es durchaus positiv, wenn GH für betroffene Kunden erreichbar ist und
> die Hinweise ernsthaft bearbeitet werden.

Ansonsten fällt Dir nichts "Substantielles" bzgl. Bytepro ein, außer dem Rekurs auf Deine Paranoia? Wie wäre es, wenn Du die Farbgestaltung der Geschäftsräume als Ausgangspunkt einer Farbdiagnose nimmst, und hinter der Firmierung gar eine Botschaft mit Anspielungen auf den Teufel aufdeckst?

Als Juragott und rechtswissenschaftlicher Überflieger sollte Dir doch klar sein, das in D wenigstens Vertragsfreiheit gilt. Niemand ist gezwungen, mit Bytepro zu kontrahieren. Daß Bytepro sich an Verträge hält - wer mag es ihnen verdenken, sofern es nicht rechtswidrig ist?

Daß Du Dich immer wieder selbstzitierst: Autoreferentiell nennen dies die Systemtheoretiker, doch sieht man solche Pseudoauthenzität allenfalls erwiesenen Koryphäen nach (Einstein in: Einstein, ...).

Du lehnst Dich verdammt weit aus dem Fenster. Das ist zwanghafte Agitation.

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Re(7): AGB sind tw. heikel? - Da steckt ein ersichtliches System hinter.
08.04.2004, 17:45:04
> Wenn Du auch mal sinnvolle Beiträge leisten würdest und nicht immer nur auf
> Leuten rumreiten würdest, die sich die Sachen mal genau anschauen.

Ich kann verstehen, daß Menschen wie Du, die autoritäre Verhaltensmuster und damit Affinität zum Totalitarismus aufweisen, wenig mehr goutieren können als Kritik der Kritik.


> Du stänkerst
> immer nur gegenan, konstruktiv wirst Du nicht wirklich.Ausserdem kann nicht
> jeder Jura studiert haben, aber wenn man hier immer wieder angepflaumt wird,
> dann wird sich auch nie ein Jurist damit beschäftigen.

Wenn Bubu meint, juristisch argumentieren zu müssen ohne profunde Kenntnisse hierin zu besitzen: Unter Ärzten in analoger Übertragung spräche man von „Quacksalberei“. Sicherlich magst Du eher dem Heilversprechen als dem Sachargument zugetan sein. Daß ich gerne offenlege, daß der Kaiser nackt ist: Wo liegt da Dein Problem?

Von „Anpflaumen“ kann auch nicht die Rede sein. Dies spricht auch nur für Deine Scheinheiligkeit im Umgang mit ähnlichen Tatbeständen. Bubu wettert fanatisch und ohne fundierte Sachkenntnis, sondern allenfalls durch Schluß von außen auf ein Unternehmen. Fragt man ihn umgekehrt höflich, worauf sich seine Bedenken stützen, labert der Typ nur Mist. Ist das angemessen?

Nicht, daß wir uns mißverstehen: Bytepro ist ein wenigstens schwarzes Schaaf unter den Online-Anbietern. Aber kampagnenartig hier zu Felde zu ziehen ohne auch nur ein Opfer ausgemacht zu haben: Das nennt man üble Nachrede. Bubu ist wenig zimperlich bei der Durchsetzung seiner (sic!) Interessen. Daß Du ihm sekundierst, spricht Bände.

Gerne aber kann ich diese Verleumdungen auch mal wider Dich in Stellung bringen, mal sehen, wie Du Dich dann fühlst. Irgend etwas wird sich schon finden – ach halt: konstruieren: irgend etwas läßt sich schon konstruieren.

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Re(8): AGB sind tw. heikel? - Da steckt ein ersichtliches System hinter.
08.04.2004, 18:12:03
@Zeus

Da du ja Jurist bist - zumindest hast du es behauptet - kannst du doch einfach mal zu nachfolgenden AGB-Regelungen von Bytepro aus rechtlicher Sicht Stellung nehmen. Sind die im Sinne des BGBs zuläßig oder wird der Kunde unangemessen benachteiligt?

Darf Bytepro einem Kunden der eine angeblich sofort verfügbaren Artikel bestellt, mit Hinweis auf die AGB wochenlang vertrösten, ohne in Lieferverzug zu geraten? Darf Bytepro bei dem eingeräumten Rückgaberecht bei Artikeln unter 40 Euro die Rücksendekosten dem Käufer auferlegen. Darf Bytepro sich 30 Tage mit der Rückerstattung der Kundenüberweisung Zeit lassen? Darf Bytepro sich bei der üblicherweise verkauften Hardware 3 Versuche zur Nachbesserung einräumen.


"§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

(...)

Unter keinen Umständen befindet sich die Firma Bytepro im Lieferverzug, sofern nicht mindestens 4 Wochen nach Zahlungseingang (Vorauskasse) bzw. nach Bestellung (Nachnahme) vergangen sind."

§ 4 Rückgaberecht

Wir gewähren unseren Kunden ein uneingeschränktes Rückgaberecht. (...) Rücksendung erfolgen auf Kosten der Firma Bytepro, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt. Die Retourekosten müssen bei der Rücksendung zunächst vom Kunden verauslagt werden, die Erstattung erfolgt nach Erhalt der Ware mit einem V-Scheck. Sofern die vom Kunden bestellte Ware weniger als 40 Euro kostet, hat der Kunde im Falle der Rückgabe die Kosten der Rücksendung zu tragen.

(...)

Die Bytepro verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der zurückgesendeten Ware bzw. Eingang der Stornierung durch den Kunden. Die Zahlungen werden ausschließlich mit der Zusendung von Verrechnungsschecks (V-Scheck)" durchgeführt.

§ 7 Gewährleistung

Die Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben."


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Re: Bytepro: Bewertungsmanipulationen strafbar? GH schuldlos?
06.04.2004, 08:23:30
Nun sind die Bewertungen bei Geizhals (2,50) in der Summe gar nicht so schlecht. Viele renommierte Shops liegen schlechter.

Wenn jemand bereit ist, für seine Entscheidung (ob er einem unbekannten Händler sein Vertrauen in Form von Vorkasse schenkt) nur etwas mehr Informationen zu berücksichtigen als nur eine einzelnen Zahlenwert, dann sprechen aber etwa der Schnitt des letzten bzw. der letzten drei Monate schon eine recht deutliche Sprache! ;-)

Bei Bytepro tauchen immer wieder extrem gute Bewertungen auf, die den Schnitt deutlich verbessern.

Einzelne Bewertungen werden aber (angesichts über 700 gültiger Bewertungen) den Schnitt nicht so leicht beeinflussen, egal wie gut sie sind.


Ähnlich wie bei eBay-Bewertungen hinterläßt das den Anschein der Manipulation.

Eigentlich würde ich die extreme Abwärtstendenz der Note in den letzten Wochen als ziemlich klares Indiz werten, daß in diesem Fall eben derzeit nicht (erfolgreich) manipuliert wird!

Und bei den ausformulierten Bewerungen ist mir auf die Schnelle keine einzige ernstzunehmende nicht-negative Beiträge aufgefallen.  ;-)


Sollte Bytpro diese Bewertungen gezielt veranlassen, könnte sich sehr wohl die Frage nach einer strafrechtlichen Relevanz stellen. Dann läge nämlich eine vorsätzliche Täuschung der Käufer vor,

Dazu müßte man aber zumindest für eine Bewerung den Nachweis führen, daß ihr kein realer Geschäftsfall zugrundelag und daß sie von diesem Händler veranlaßt wurde; wird sicher nicht leicht sein!  ;-)


Geizhals könnte anhand der vorliegenden Daten (z.B. auch IPs) dies nachprüfen.

Sagt Dir das Wort 'Datenschutz' irgendwas?  ?-)
lg
 mIstA
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Re(4): Bytepro: Bewertungsmanipulationen strafbar? GH schuldlos?
07.04.2004, 21:42:27
> du kannst es auch klickgebühren nennen.es kommt auf das-
> selbe raus.

Nein.

> es stellt sich aber bei manchen usern irgendwann die frage,
> wenn manche händler schon sehr lange negativ im rampenlicht
> stehen,warum sie hier bei GH dann noch geführt werden.

Wir haben schon mehrere Händler aus derartigen Gründen rausgworfen. Wir haben schon stundenlange Telefongespräche mit Händlern geführt, die letzten Endes doch noch ihre Probleme in den Griff bekommen haben (und über die es mal viele Beschwerden gab, die jetzt aber noch gelistet sind, ohne daß es aktuelle Beschwerden gibt). Wir werden weiter so vorgehen, jedoch benötigen wir Fakten (wie oft noch?) und nicht nur Panikmache und obskure Fälle von einigen wenigen Kunden. Schau' dir doch mal die Beschwerdefälle über Bytepro auf dem vielzitierten snakecity-Board an: 19 Fälle, 9430.94 € (Anzahl/Summe aller Problemfälle dort) - das bei einem Händler, der allein über unseren Preisvergleich (schätzungsweise) locker mal das 10fache von diesem Betrag pro Tag an Umsatz macht, um das mal in die richtige Perspektive zu rücken... Ich will hier keine schleppenden Rückzahlungen und keine schlechte Erreichbarkeit per Mail für irgendwen entschuldigen, aber das sind in diesem Segment keine seltenen Probleme und noch lange keine Straftat. Solange kein Vorsatz und kein System hinter diesen Problemen steckt (und das muß erst bewiesen werden) und diese nicht massiv auftreten, werden wir - in Sinne einer korrekten Behandlung unserer Kunden - wie bisher vorgehen.

Ich wiederhole mich ja ungern, aber an Problemfällen sind wir sehr interessiert - daher: redaktion@geizhals.at mit einer genauen Schilderung der Fälle (ausgewiesener Lagerstand bei Bestellung, Mail-Verkehr, Beschreibung des Problems).



Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


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Re(5): Bytepro: Bewertungsmanipulationen strafbar? GH schuldlos?
jzv
07.04.2004, 22:07:12

sorry mjy!
wenn ihr an eurem guten ruf arbeitet,ist es auf jeden fall
sehr positiv.ich möchte dir aber mal einen link diesbezüglich
von snakecity zeigen,der eigentlich das widerspiegelt,was ich
mit meinem posting darlegen wollte.

Fälle an Geizhals und andere melden!
Hallo,


da ich momentan auch ein "von BytePro geschädigter" bin und diese Firma mir nach wie vor fast 800€ schuldig ist (wobei es ich gestern die email bekommen habe, der Scheck würde nun auf den Weg geschickt werden - heute läuft die letzte frist aus), hab ich mal bei geizhals angefragt, wie deren Standpunkt zu diesem Thema ist. Die Antwort war zwar kurz, aber eindeutig:

Geizhals kann vieleicht etwas machen, wenn sie anzeige /aktenzeichen von uns bekommen.

Es gibt sicher nichts, was bytepro mehr schaden würde, als nicht mehr bei geizhals und alle den anderen gelistet zu werden. deswegen sollten einfach alle ihre anzeigen - am besten mit allen zugehörigen unterlagen - an geizhals, hardwareshotte und an all die pressuchmaschinen übermitteln! wenn genügend anzeigen vorliegen, haben die die möglichkeit, den vertrag mit bytepro zu kündigen.

Hier die mail, die ich von Geizhals bekommen habe:




zitat:
--------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr xxxxxxx!


Vielen Dank für ihren offenen Hinweis. Wir halten ein solches Gebaren auch für nicht seriös und es tut uns leid, daß sie diese Erfahrung mit einem bei uns gelisteten Händler machen mußten.

Bitte schicken Sie uns doch eine Kopie Ihrer Anzeige oder zumindestens das Aktenzeichen Ihrer Anzeige gegen Bytepro.

Wir benötigen diese schriftliche Dokumentation um der Fa. Bytepro gegenüber richtig reagieren zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Susanna LACKNER
Redaktion

mailto:susanna.lackner@geizhals.at ( in dringenden Fällen an info@geizhals.at )

Geizhals (R) - Preisvergleich Internet Services AG
Franzensbrückenstraße 8/2/16
A-1020 Wien
Tel: +43 1 5811609/57
Fax: +43 1 5811609/55
http://www.geizhals.at  => Preisvergleich für Österreich
http://www.geizhals.at/de  => Preisvergleich für Deutschland
http://www.geizhals.cc/eu  => Preisvergleich EU-Übersicht

----- Original Message -----
From: XXXXXXXXX
To: redaktion@geizhals.at
Sent: Friday, January 16, 2004 9:03 PM
Subject: Verantwortung für gelistete Shops...




Hallo,



Natürlich tragt ihr rein rechtlich nicht die Verantwortung für gelistete Shops. Aber irgendwie habt ihr doch euren Usern gegenüber auch ein Verantwortung und ich finde, wenn sich wie im Fall der Firma BytePro die Problemberichte in so einem erschreckenden Maße vermehren, solltet ihr darüber nachdenken, diese Firma von Geizhals.at auszuschließen. Schließlich schadet es auch euren Ruf.

Ganz offensichtlich scheint diese Firma doch gezielt durch unglaublich günstige Preise (fast immer den besten geizhals preis…) Kunden zu locken und dann deren Geld einzubehalten. Offensichtlich kommt es regelmäßig vor, dass Ware zwar angeblich Vorrätig ist, dann aber doch nicht geliefert wird, oder dass bei Nachnahmesendungen (unverschämt teuer btw) minderwertige Artikel im *TRÖT* liegen.

Es wird also gezielt die Plattform Geizhals.at missbraucht, um Kunden zu neppen und um Ihr Geld zu prellen. Erst nach intensivem drohen mit dem Anwalt hat man eine Chance nach ewigen Zeiten sein Geld wieder zu bekommen. Mache das leider selbst grade durch und muss mich jetzt mit einem Anwalt und dem ganzen *PIEP* rumärgern…

Außerdem verfügt der Laden über eine AGB, bei der jeder Anwalt nur die Augen verdrehen kann (ich hab’s selbst gesehen).

Letztendlich fällt der schlechte Ruf aber auch wieder auf euch zurück, denn wenn der Usern das Gefühl bekommt, er könnte den Shop Empfehlungen von Geizhals nicht mehr vertrauen, wird er halt eine andere Preissuchmaschine nehmen.

Bei so vielen gleichen Meldungen kann man nicht mehr von Einzelfällen und schon gar nicht mehr von Zufällen reden.

Snakecity.de ist euch ja sicher ein Begriff und in den Bewertungen sieht es ja nicht anders aus. Wobei mir einige der positiven Bewertungen beim besten Willen nicht sehr realistisch vorkommen... viele User haben schon den verdacht geäußert, es könnte sich hier um eine gezielte Manipulation handeln. Ganz davon abgesehen, dass BytePro ja anscheinend grundsätzlich jedes negative posting meldet und es nirgends sonst so viele gestrichene Beiträge gibt. Wie die Note wohl aussehen würde, wenn da nicht so viel gelöscht werden würde?

Natürlich bekommt ihr Geld von den Shops, aber letztendlich bekommt ihr nur das Geld, weil viele User euren Empfehlungen vertrauen. Dieses Vertrauen sollte nicht überstrapaziert werden.

Ich bin ein großer Geizhals Fan und kaufe eigentlich fast alles nur noch nach vorheriger Konsultation eurer Website. Und wenn es die Wurstsemmel vom Billa ist .

Aber das ist wirklich eure große Schwachstelle und ich hab in vielen Foren schon gelesen, dass die Leute euch letztendlich auch dafür verantwortlich machen.

Wie ist der Standpunkt von Geizhals.at zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen,

XXXXXXXXXX

--------------------------------------------------------------------------------




gruß,
Lion


so,alles was nach dem HALLO kommt,belegt eindeutig,
daß dieser händler nicht nur eine EINTAGSSCHIENE fährt,
sondern ganz bewußt so handelt.und ich denke mal,daß
ihr das wißt.und aufgrund dieser tatsache,daß ihr diese truppe
trotz unmengen an negativmeinungen weiterhin eine plattform
bei euch bietet,schadet ihr euch mehr,als ihr denkt.
euer forum ist sehr abwechslungsreich und gut.ich lese hier gern
drin herum.aber händler,die ganze bände füllen,bringen auch für
euch irgendwann einen bitteren beigeschmack mit.


jzv



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Re(5): Bytepro: Bewertungsmanipulationen strafbar? GH schuldlos?
07.04.2004, 22:45:19
@miy

Die eingetragenen Fälle auf der Startseite von Snakecity spiegeln die realen Probleme nur selten wider. Erledigte Fälle werden dort auch gelöscht. Erfahrungsgemäß tragen sich in solchen Listen nur ein Bruchteil der Betroffenen ein. (Z.B. den 44 Fällen mitgeteilten Fällen zur Amstad-GmbH stehen ca. 150 nachweisliche Strafanzeigen und mehrere 100 Mahnbescheide gegenüber.) Eher sollte man nach inhaltlichen Beiträgen in Foren suchen. Aber erfahrungsgemäß meldet sich auch dort nur ein kleinerer Teil der Betroffenen zu Wort. Gerade Bytepro-Neukunden dürften kaum Forenleser sein, denn was es zu lesen gibt ist keine Kaufanreiz.

Die vorhandenen Informationen belegen nach meiner Auffassung ein häufig zu findendes Muster eines vorkassenfinanzierten Unternehmens mit allen negativen Aspekten. (Ähnlich war das z.B. bei Connecting Electronics, die ich auch noch aus eBay-Zeiten kannte.) Dauerhaft geht so etwas nicht gut. Die regelmäßigen Lieferprobleme bei Bytepro sprechen schon heute für erhebliche Liquiditätsengpässe trotz erheblicher Mengen an zinslosen "Kundenkrediten". In den umsatzschwächeren Sommermonaten wird es kaum möglich sein, genügend Liquidität durch neue Aufträge zu beschaffen um damit ältere Bestellungen zu finanzieren.

Die Kritik an Bytepro ist nicht neu. Sie zieht sich seit vielen Monaten hin. Gemessen an der Größe des vergleichsweise kleinen Anbieters ist die recht erheblich. Strafrechtlich wird zur Zeit nicht viel zu machen sein, denn mit entsprechender Verzögerung kann Bytepro letztendlich doch liefern.

Nach einer Reihe von großen Schadensfällen reagiert eBay heute deutlich konsequenter. Es wird auch die Plausibilität von Angeboten berücksichtigt. Wenn die Quote der negativen Bewertungen auf über 5-8 % steigt, wird häufig gehandelt. In fast allen Fällen stellt sich dann heraus, daß die Ware bzw. die Vorauszahlungen nicht mehr im Unternehmen vorhanden sind. Das Geld war zur Abdeckung der aufgelaufenen Verluste bereits versickert oder in den prvaten Verbrauch des Verkäufers geflossen. Durchschnittlich liegt die Schadenssumme bei dem Vorkassenumsatz von 3-4 Wochen, was sich schnell auf 100.000 Euro und mehr summiert.

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Re(6): Bytepro: Bewertungsmanipulationen strafbar? GH schuldlos?
07.04.2004, 23:07:31
> Die regelmäßigen Lieferprobleme bei Bytepro sprechen schon heute für
> erhebliche Liquiditätsengpässe trotz erheblicher Mengen an zinslosen
> "Kundenkrediten". In den umsatzschwächeren Sommermonaten wird es kaum möglich
> sein, genügend Liquidität durch neue Aufträge zu beschaffen um damit ältere
> Bestellungen zu finanzieren.

Das wird zwar ständig wiederholt, ist jedoch eine sehr wagemutige Behauptung weniger Leute. Wir haben uns schon dazu geäußert. Im übrigen erfüllen derartige Mutmaßungen möglicherweise den Tatbestand der Geschäftsschädigung / Kreditschädigung, also bitte aufpassen ...

Eine "Vorkassefinanzierung" ist jedenfalls viel gängiger als du wohl denkst. Manche Händler weisen explizit darauf hin, daß Nachnahmekunden schneller beliefert werden ...

> Die Kritik an Bytepro ist nicht neu. Sie zieht sich seit vielen Monaten hin.
> Gemessen an der Größe des vergleichsweise kleinen Anbieters ist die recht
> erheblich.

Das sehe ich anders. Wenn du über die Größe von Bytepro so genau bescheid weißt, dann poste doch mal ein paar Kennzahlen.

> Strafrechtlich wird zur Zeit nicht viel zu machen sein, denn mit
> entsprechender Verzögerung kann Bytepro letztendlich doch liefern.

Aha, mal was neues. Vielleicht sollten sich gewisse Leute mal entscheiden, welche Dinge Bytepro vorgeworfen werden sollen:
- liefert langsam wegen Liquiditätsengpässen, oder
- ist prinzipiell unseriös und gefährlich, oder
- ???

Gegen unseriöse Geschäftspraktiken können wir vorgehen; diese müßten aber bewiesen werden. Vor Konkursen können wir unsere User nur bedingt schützen (der letzte Fall war "Newline Entertainment" - siehe Forum - ganze 8 Tage bei uns gelistet ...), da sie oft sehr überraschend kommen. Bei einem sehr großen Fall hier in Österreich haben wir ca. 4 Wochen vor dem Konkurs von einer bekannten, seriösen Informationsquelle die Information "nicht konkursgefährdet" bekommen, der Schaden war enorm.

Diese Diskussion hat jedenfalls keinen Sinn, wenn bereits geschriebenes ständig wiederholt wird, wir warten lieber auf konkrete Fälle (per Mail).


Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


EU-Recht im 21. Jhdt.: Bewährungsstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge, Haftstrafen für Raubkopierer ...

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Re(10): Bytepro: Bewertungsmanipulationen strafbar? GH schuldlos?
08.04.2004, 01:51:55

> GH KASSIERT AUCH VON NEGATIV - HÄNDLERN
JAHRESGAGE.

--> ist einfach gesagt falsch.


> es stellt sich aber bei manchen usern irgendwann die frage,
wenn manche händler schon sehr lange negativ im rampenlicht
stehen,warum sie hier bei GH dann noch geführt werden.
der logische werdegang wäre doch,diese händler nicht mehr
zu führen

Warum sollte GH die User bevormunden? Schützen, ja, aber bitte nicht bevormunden.


> und wenn ihr auf euren guten ruf achten wollt,dann müßte
hier mal richtig ausgemistet werden.

Es gab vor bytepro hier auch Händler, bei denen du wohl gesagt hättest, das sie hier nichts zu suchen haben und trotzem hat GH einen guten Ruf?
"Richtig ausgemistet" - abgesehen das mit die Phrase nicht gefällt (hat .at politische Gründe), welcher Händler wäre denn noch zum ausmisten, wenn du es schon so gründlich machen willst?


> ich meine speziell diese negativhändler,die schon seit monaten bände
füllen.und das nicht nur hier.

Bände, na dann zeig und doch einmal einen dieser Bände und belasse es nicht bei diesen Verkaufsphrasen für Anfänger.


> Bei so vielen gleichen Meldungen kann man nicht mehr von Einzelfällen und schon gar nicht mehr von Zufällen reden.

Na wie viele unterschiedliche User sind es denn? Wie viele Kunden hat Bytepro? Wenn das mit den 90k€/Tag die alleine via GH an Umsatz generiert werden annähernd stimmt so müssen das aber schon einige User sein. Das normalerweise nur unzufriedene Kunden im Nachhinein ein Forum finden ist wohl bekannt.


> Aber das ist wirklich eure große Schwachstelle und ich hab in vielen Foren schon gelesen, dass die Leute euch letztendlich auch dafür verantwortlich machen.

Wie war das mit den Verkäufer-Phrasen...


> WAS FÜR BEWEISE BRAUCHST DU DENN NOCH?

Na wie wäre es mir echten? Du hast im Wesentlichen auch nur Vermutungen und Veralgemeinerungen aufgrund deiner Erfahrungen geschrieben.


> ich glaube eher,dort wo menschen anfangen,
ihr hirn zu gebrauchen,da setzt deins aus.


> WAS ANDERES,WIE ALS DUMMES GEWÄSCH VON DIR
WAR JA NICHT ZU ERWARTEN.

Na da kennst du gewisse User hier aber schon gut wenn du das behaupten kannst.

Somit ist dieser (Sub)Thread für mich abgeschlossen, da ich nicht das Gefühl habe da eine konstruktive Ebene zu finden.

mar99

Das ist der ganze Jammer, die Dummen sind immer so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
[Bertrand Russell]
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Re(3): Bytepro: Bewertungsmanipulationen strafbar? GH schuldlos?
08.04.2004, 02:52:15
Also Pro und Contra,Für und Wieder,Hin und Her,Ich meine jeder hier hat Recht mit seiner Meinung und persönlichen Auffassung.Wohl aber nur aus seiner Sicht und Situation.Da treffen die unterschiedlichsten Interessen aufeinander und die sind nun mal nicht kompatibel.

Eine eindeutige Aussage zu einem bestimmten Shop zu machen ist so gut wie unmöglich,da man die ganze Situation nur schwer überblicken oder gar durchschauen kann.Fast unmöglich,jedenfalls zur rechten Zeit bevor das Kind in den Brunnen fällt.Allein seine eigenen Erfahrungen kann man nicht als Messlatte nehmen da man sehr schnell emotional reagiert und sich dann hinreißen läßt.

Ich habe da so meine eigenen Erfahrungen gemacht und zwar negative allerdings nur eine und die hätte ne menge Geld kosten können.

Da sind Wir der Firma CE. auf den "Leim" gegangen,haben uns dann aber auch die Mühe und Kosten gemacht die Situation mal vor Ort zu betrachten und mit den Leuten zu reden.Dann kann man sich schon eher ein Bild machen und urteilen.

Ich muss allerdings auch feststellen das GZ viel zu spät und träge reagiert haben,selbst als die Zeichen schon auf Sturm standen noch an CE festgehalten haben.Damalig war von Imagepflege seitens GZ nicht viel zu spüren.
Aber die zeiten (können) ändern sich.|-D

Nicht um jeden Geiz und immer!!!
http://forum.geizhals.at/files/8577/ch_pic_298.gif



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