Re(8): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
Geizhals » Forum » Haushalt » mietnachfolge an enkel - zinsanhebung (79 Beiträge, 968 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (soul am 18.02.2007, 19:02:26)
........
Re(8): mietnachfolge an enkel - zinsanhebung
24.02.2007, 16:50:02
hier noch die antwort zum posting, bevor es editiert wurdem weil ich nicht umsonst getippt haben will ;-)

OHNE investitonen

nein

OHNE investitonen abzugelten.


sollte ich also rechnungen für investitionen innerhalb der letzten 10 (20) jahre vorweisen können, dann wäre eine anhebung ohne ablöse nicht in ordnung, meinst du?

gehe ich richtig in der annahme, dass da nur investitionen zählen, die auch unmittelbar für ausstattungsmerkmale der kat. c bis a relevant sind? also wasser, wc, heizung?

wobei auch hier die definition auf http://www.wien.gv.at/wienerwohnen/miewue.htm   finde ich zu wünschen übrig lässt:

Ausstattungskategorie A
was ist ein zeitgemäßer baderaum? wohl kaum eine im gleichen satz erwähnte badenische, oder?

Ausstattungskategorie B

wie kann ein Baderaum zeitgemäß sein, wenn eine warmwasserversorgung erst bei kat. A notwendig ist?
--------------------

und jetzt zur aktuellen version:


bei wasser/WC wird schwierig mit zeitpunkt und rechnungen. bei den fenstern allerdings nicht...

zusammenlegung von substandard-wohnungen hier auch nur 5% abschreibung)

da wirds jetzt interessant! wenn zwei nebeneinaderliegende wohnungen einfach durch einen "durchbruch" zusammengelegt werden, wirds dazu wohl kaum rechnungen geben?
ich tu mir auch schwer mit dem zeitpunkt, aber laut anderen fam.mitgliedern ist das sicher >30 jahre her.


aber ich versteh dich:
aber mehr kann und will ich hier nicht mehr schreiben, sonst müsst ich dir ja
meine honorarnote zukommen lassen


trotzdem danke mal für deine infos!

[ Dieser Beitrag wurde inzwischen editiert. Die aktuelle Version befindet sich hier. ]
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Re: mietnachfolge an enkel - zinsanhebung  (obageh am 24.02.2007, 19:41:35)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung