Re(4): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
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Re(4): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
05.02.2017, 10:20:15
Sind die kompletten Anlagepläne üblicherweise dem WE-Vertrag beigelegt?

Ja, denn das ist ja der Kaufgegenstand, an dem du einen gewissen Anteil hast. Der Teil, wo du die ausschließlichen Nutzungsrechte hast ("deine" Wohnung/Reihenhaus, Parkplatz, Kellerabteil) sollte in deinem Vertragsexemplar dann farblich gekennzeichnet sein.

ch muss dazu sagen, dass die gesamte Anlage zweigeteilt ist und ich im
zweiten, besseren Teil liege. Es handelt sich bei Teil 1 und eine Wohnlange mit 37 Parteien und bei Teil 2 um 5 Reihenhäuser.

Kommt jetzt auf die konkrete Planung an. Aber es wäre naheliegend, dass die 5 Reihenhäuser einen anderen Abrechnungskreis bilden als die 37 Wohnungen. Denn die Nutzungsmöglichkeiten sind andere, zum Beispiel werden die Reihenhäuser weder bei der Hausreinigung noch bei den Aufzügen eine objektive Mitnutzung haben. Da gibt es aber auch noc handere Punkte, wie etwa Feuerlöscher in den Stiegenhäusern und allgemein die Erhaltungskosten. Nicht dass du mangels anderem Schlüssel zwar nach NW-Anteil in die Rücklage einzahlst, die Hauptkosten der Instandhaltung aber im Wohnungsteil entstehen, weil die Reihenhäuser (fast) keinen Nutzungsanteil an den Allgemeinflächen haben.

Ausstreiten lässt sich im Nachhinein noch Vieles, aber das kostet Zeit und Nerven, und nachträglich geänderte Abrechnungsschlüssel gelten erst für künftige Abrechnungsperioden. Solche an sich logischen Selbstverständlichkeiten sollten schon im WE-Entwurf festgehalten sein, denn auf dieser Basis macht die künftige Hausverwaltung dann die Kalkulation und die Vorschreibungen.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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