Re: Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
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Re: Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
19.02.2017, 11:43:54
ich kann dir das nur so erklären, wie ich das von einer reihenausanlage und eines einfamilienhauses gekannt habe, für die ich mich interessierte und später dankend ablehnte.

in der regel ist es so, dass du dich um nichts kümmern brauchst, es kümmert sich um alles der wohnbauträger. der tolle verkäufer vom bauträger outet sich erst beim vertragstermin als vermitter, der seine aufgabe mit 3,6% vermittlungsprovision bezahlt bekommt. das steht ganz selbstverständlich im kleingedruckten und niregendwo in der preisübersicht. diese rechnung folgt später.

genauso auch der notar, wo dir erst beim notartermin klar wird, dass er der vertragserrichter ist, den du bezahlen musst. d.h. die vertragserichtung musst du extra zahlen, da es meist der haus-und-hof-notar des bauträgers ist, wird der vertrag zugunsten des bauträgers formuliert. natürlich zum standard-honorarsatz, weil der wohnbauträger will ja auch vielleicht davon proisionen haben bzw. für seine eigenen immo-käufe gratis-notar-abwicklungen bekommen.

wenn man nicht die härte hat, im erstgespräch zu klären, dass man in österreich die vertragsfreiheit hat und selber den notar sucht, selber den vertrag errichtet und keine vermittler will, zahlt man daher leicht mal 5% mehr für die immobilie. leider ist das aber nicht immer einfach, weil man die wunsch-immobilie nur mit diesen mitteln bkeommt und wenn man nachweisen kann, dass einem die notarwahl nicht zugelassen wurde kann man zumindest diese kosten später rück-klagen mit guten aussichten auf erfolg - wenn man viel nerven hat.

eine verbücherung bei ETW gibt es erst nach der teilungsurkunde, davor würde ich keinen vertrag unterschreiben. erst wenn teilungsurkunde und der erstentwurf der betriebskostenabrechnungsschlüssel, zählpunkte, nutzungsrechte und wartungskosten-anteilspflicht für die allgemeinbereiche wie lift, gartenpflege etc. definiert sind, soll die teilungsurkunde einmalig erstellt werden und nicht immer wieder neu gemacht werden. wenn der bauträger noch immer nicht weiß, ob man im keller einen tennisraum als miteigentum einer wohnung oder einen abfallraum für alle einbaut dann soll er mal das haus fertig bauen und dann verkaufen.



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