Re(5): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
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Re(5): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
11.02.2017, 10:30:35
So - ich hab jetzt tatsächlich den Wohnungseigentumsvertrag bekommen.
Und ja, es wird, bis auf die Garagenplätze, die gesamte Wohnanlage über einen Kamm geschert. Das heißt, ich zahle genauso Anteilig für den Lift im Hauptgebäude 1, wie für den Garagenlift für den Gebäudeteil 2 (Reihenhäuser). Oder zB für die Fassaden.

Das kann man jetzt negativ oder positiv sein. Natürlich werden mir damit wahrscheinlich Mehrkosten enstehen, die ich bei einer sauberen Teilung nicht hätte. Wenn aber zB bei den Reihenhäusern zB das Dach undicht werden sollte, dann müssen das auch nicht die 5 Reihenhäuserbesitzer alleine zahlen.
(so wäre zumindest mein Verständnis)

Mein Anwalt hat in diesem Zusammenhang von einer Art Versicherungsprinzip gesprochen. Das ist wie einer Versicherung. Da zahlt man wahrscheinlich auch mehr - im worst case zahlt es sich aber aus, gemeinsam abgesichert zu sein.

Im Vertrag steht übrigens auch drinnen, dass man sich verpflichtet zu den vorläufigen Nutzwerten (NW-Gutachten basierend auf "bauordnungsgemäßgen Bestandsplänen") Wohnungseigentum zu gründen. Und dass man verpflichtet ist seine Anteile untentgeltlich, auf Basis der endgültigen NW-Berechnung, anzupassen.
Das ist wohl dann das Thema, dass eine Büroverwendung einen höheren Nutzwert hat und sich so zB Anteile verschieben könnten. Das wäre ja dann eigentlich auch eher zu meinem Vorteil und sogar problematisch, wenn das nicht so drinnenstehen würde (auch wenn es dem Bauträger natürlich mehr Flexibilität gibt).

11.02.2017, 10:36 Uhr - Editiert von Coldplayer, alte Version: hier
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