Re(9): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
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Re(9): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
15.02.2017, 00:32:29

ja, was die BK hast du recht.

Aber nicht was Stimmrechte oder Eigentumsverhältnisse angeht. Denn du hast
X000-Euro bezahlt, bekommst jetzt aber weniger Nutzwert dafür! Dein Kaufpreis
sinkt aber NICHT! Du hast gleich viel bezahlt wie vorher, hast jetzt aber
weniger ANteil an Ganzen und weniger Stimmrechte!


Es geht nicht "nur" um die BK, sondern um die Darlehensverrechnung, die natürlich mit dem Kaufpreis zusammenhängt, der üblicherweise vom Bauträger über ein oder meherere Darlehen finanziert wird.
Das/die Darlehen werden zunächst mit den vorläufigen Nutzwerten den einzelnen Eigentümern verrechnet.
Das kann - je nachdem wie schnell und korrekt die Parifizierung stattfindet bzw. welche Probleme mit dem Bauträger (offene Restarbeiten, Mängel, Insolvenz,...) vorhanden sind - durchaus mehrere Jahre so sein.
Daher gehörten dann die Darlehenszahlungen entsprechend aufgerollt, denn sonst freuen sich diejenigen, welche höhere Nutzwerte als zuvor bekommen haben, wenn sie die Differenz zum bisherigen zu geringen Tilgungsbetrag nicht nachzahlen müssen.
Das geht aber bei den meisten Verwaltern unter, wenn sich niemand drum kümmert.
Schließlich ist dies zusätzliche Arbeit und den meisten Verwaltern ist die Darlehenskontrolle egal, weil es eh die Eigentümer zahlen und nehmen 1:1, was die Bank eben vorschreibt.
Und die Bank schreibt einfach ungeprüft vor, was der Computer ausspuckt.
Das muß aber nicht immer richtig sein und ist es oft auch nicht - dann allerdings zu 95% zu Gunsten der Bank falsch.
Außerdem sind jene mit Nutzwertzuschlägen häufig jene "Freunderl", die im Dunstkreis des Bauträgers angesiedelt sind oder sich eben mit "Vitamin B" die Wohnung aussuchen konnten.


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