Re(4): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
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Re(4): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
06.02.2017, 11:52:22
Ich muss dazu sagen, dass die gesamte Anlage zweigeteilt ist und ich im
zweiten, besseren Teil liege. Es handelt sich bei Teil 1 und eine Wohnlange
mit 37 Parteien und bei Teil 2 um 5 Reihenhäuser. Ich würde ein Reihenhaus
kaufen, wodurch sich die Frage bezüglich Müllraum etc erübrigt.


Ich kenne solche Häuser und die sind abrechnungstechnisch... sagen wir mal mühsam.

Ihr werdet auf einer EZ liegen und damit einen Teil der Kosten anhand eines vorher festgelegten Verteilungsschlüssels verrechnen müssen. Dann sollte im Vertrag irgendwas drinstehen, dass ihr als Reihenhausteil vom Wohnhaus getrennt zu behandeln seid, 2 Rücklagen etc.

Ein Teil der allgemeinen Anlagen (Stromanschluss, Verteiler etc.) wird vermutlich im Wohnhaus im Keller errichtet... War zahlt wofür, wie mit... Zahlt ihr anteilig wenn dort ausgemalt wird, oder nicht?

Was du dir bei deinem Reihenhaus dann abschminken kannst: sämtliche baubewilligungspflichtigen Änderungen, also z.b. du willst dir einen Wintergarten zubauen, weil du ja ein Haus (IRRTUM!) hast - muss von sämtlichen GRUNDBÜCHERLICHEN Eigentümern (also Wohnhaus und Reihenhausteil) unterzeichnet werden. Das ganze 2x. Das erste Mal bei der eigentumsrechtlichen Zustimmung (Änderung an allgemeinen Teilen), das zweite Mal bei der baubehördlichen Einreichung.

Dass das in der Praxis nicht gehen wird, ist hoffentlich klar. Falls es doch so eine gute Gemeinschaft ist, dass du die Zustimmung der meisten bekommst, wirds immer einen Querulanten geben der prinzipiell dagegen ist, oder Handgeld verlangt.

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