Re(6): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
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Re(6): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
11.02.2017, 14:56:42

So - ich hab jetzt tatsächlich den Wohnungseigentumsvertrag bekommen.

Und ja, es wird, bis auf die Garagenplätze, die gesamte Wohnanlage über einen
Kamm geschert. Das heißt, ich zahle genauso Anteilig für den Lift im
Hauptgebäude 1, wie für den Garagenlift für den Gebäudeteil 2 (Reihenhäuser).
Oder zB für die Fassaden.

Das kann man jetzt negativ oder positiv sein. Natürlich werden mir damit
wahrscheinlich Mehrkosten enstehen, die ich bei einer sauberen Teilung nicht
hätte. Wenn aber zB bei den Reihenhäusern zB das Dach undicht werden sollte,
dann müssen das auch nicht die 5 Reihenhäuserbesitzer alleine zahlen.

(so wäre zumindest mein Verständnis)


Wohnungseigentum ist leider - entgegen der mangels juristischer Ahnung weitverbreiteten Ansicht - häufig problematisch.
Wenn ich deine Aussage richtig verstanden habe, handelt es sich bei deiner Wohnungseigentumskonstruktion um Reihenhäuser.
Das ist leider eine moderne "Seuche" geworden, so etwas über WE-Konstruktionen zu machen.
Die Gründe dafür sind, daß man dadurch mehr, dichter, leichter und billiger bauen kann als bei der Parzellierung in Einzelgrundstücke, weil so vor allem zwischen den Reihenhäusern keine großzügigen Grenzabstände eingehalten werden müssen.
Je nachdem, was in deinem Vertrag steht, zahlst du anteilig dafür mit, was potentiell nachteilig für dich sein kann.
Außerdem kommt ein Sonderfall im Wohnungseigentumsrecht dazu, daß inzwischen Wohnungseigentümer für Schulden auch anderer Wohnungseigentümer(!) (und das können auch Unternehmen wie z.B. Geschäftslokale sein) anteilig haften.
Natürlich steht es diesen dabei zu, sich danach am schuldigen Eigentümer zu regressieren, was aber spätestens im Falle einer Insolvenz schwierig werden dürfte und nichts daran ändert, daß sie die offenen und in die Rücklage exekutierbaren Forderungen zunächst einmal ausgleichen müssen.




Im Vertrag steht übrigens auch drinnen, dass man sich verpflichtet zu den
vorläufigen Nutzwerten (NW-Gutachten basierend auf "bauordnungsgemäßgen
Bestandsplänen") Wohnungseigentum zu gründen. Und dass man verpflichtet ist
seine Anteile untentgeltlich, auf Basis der endgültigen NW-Berechnung,
anzupassen.

Das ist wohl dann das Thema, dass eine Büroverwendung einen höheren Nutzwert
hat und sich so zB Anteile verschieben könnten. Das wäre ja dann eigentlich
auch eher zu meinem Vorteil und sogar problematisch, wenn das nicht so
drinnenstehen würde (auch wenn es dem Bauträger natürlich mehr Flexibilität
gibt).


So etwas würde ich nicht unterschreiben.
Das ist ein Geschenk des Bauträgers an jene, die Objekt mit potentiell höheren Nutzwerten (zugeschanzt bekommen) haben.
Hier gehört natürlich nach endgültiger Parifizierung (Nutzwertfestsetzung) das zur Finanzierung aufgenommene Darlehen korrigiert, daß diejenigen, die provisorisch zu geringe Nutzwerte berechnet bekommen haben, eben die Differenz nachzahlen müssen, da dies sonst gegenüber den anderen Miteigentümern ungerecht wäre.
Und eine betriebliche / gewerbliche Nutzungsmöglichkeit wird wohl einen deutlichen Zuschlag bei den Nutzwerten rechtfertigen und nebenbei das Risiko erhöhter Kosten für Wasser-/Abwasser (sofern nicht für jede WE-Einheit eigene Zähler installiert werden) und eben auch das versteckte Haftungsrisiko  beinhalten.

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