Kommt im GHF die Registrierung mit Ausweis/Handy
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Re: Kommt im GHF die Registrierung mit Ausweis/Handy
11.04.2019, 16:59:35
Ich gehe eher davon aus, dass ab 1.9.2020 hier ein reines Support-Forum für Online-Käufe betrieben wird.

Der Gesetzesentwurf erscheint mir äußerst dürftig und problematisch, z.B. wenn man an die RTR zuerst nichts meldet, muss man anscheinend nur noch bis 100.000 User oder unter 500k Umsatz haben um nicht unter das Gesetz zu fallen. Ansonsten muss beides zutreffen.


Zur Beurteilung, ob ein Diensteanbieter dem Anwendungsbereich unterliegt, hat er der RTR-GmbH bis spätestens 15. Jänner eines Jahres die Anzahl der registrierten Nutzer glaubhaft zu machen und die Umsätze des vorangegangenen Jahres zu melden. Im Fall des Verstreichens der Frist ist dem Diensteanbieter unter angemessener Fristsetzung eine Aufforderung zur Stellungnahme zu übermitteln, die auch eine Schätzung beinhaltet, ob die Nutzerzahlen und der Umsatz unter oder über dem Schwellenwert liegen. Erstattet der Diensteanbieter innerhalb der Frist weiterhin keine Meldung, liegt aber die angenommene Nutzerzahl und der geschätzte Umsatz über dem Schwellenwert, so ist davon auszugehen, dass das betreffende Unternehmen nicht ausgenommen ist. Ändern sich die Voraussetzungen, indem die Nutzerzahl oder der Umsatz unter dem Schwellenwert liegen, so hat der Diensteanbieter dies der RTR-GmbH mitzuteilen.


https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00134/fnameorig_747395.html

D.h.: nur wenn sowohl Umsatz als auch Nutzerzahl lt. RTR-Schätzung über dem Schwellenwert sind, darf die RTR davon ausgehen, dass der Diensteanbieter nicht ausgenommen ist. Jetzt könnte man z.B. auf die Idee kommen, bei Registrierung des 100.001. Users immer den am längsten inaktiven User zu löschen und gut sichtbar zu kommunizieren, dass maximal exakt 100.000 User erlaubt sind. ;-)

(in der Praxis wird man vermutlich eher Registrierung nur mehr per FB erlauben und die Verantwortung dadurch an FB delegieren)

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Wenn ich auf Provokationen nicht reagiere, liegt das wohl daran, dass ich sie dank "Plonk" nicht sehen kann.

Faustregel: 1 Langstreckenflug emittiert (pro Passagier) so viel CO₂ wie 1 Jahr Autofahren (pro Auto)


11.04.2019, 17:02 Uhr - Editiert von Lazy Jones, alte Version: hier
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Re(12): Kommt im GHF die Registrierung mit Ausweis/Handy
12.04.2019, 15:44:23
Überleg dir einfach, was das für den üblichen Familien-PC bedeutet!


Das Argument kann man im 21. Jahrhundert kaum gelten lassen. Multiuser gibt's nicht erst seit Windows 10 und selbst wenn man alles über einen User abwickelt, gibt's noch immer passwortgeschützte Profile in Browsern, die im 21. Jahrhundert konzeptioniert wurden.

A) Du bist legaler Waffenbesitzer. Dein Kind entwendet eine Waffe aus dem schlecht gesicherten Schrank und erschießt jemanden.


Verletzung der Aufsichtspflicht und Verstoß gegen § 16b des WaffG.

Dein Kind entwendet die frei herumliegenden Autoschlüssel und fährt Passanten
zu Tode.


Mindestens Verletzung der Betreuungspflicht, bei der Entwendung des Fahrzeugschlüssels wird's dann allerdings schon etwas komplizierter, denn es gibt keine allgemeine Definition, was unter "sichere Verwahrung" fällt, siehe Fallbeispiel: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20170727_OGH0002_0020OB00141_17Z0000_000/JJT_20170727_OGH0002_0020OB00141_17Z0000_000.html

C) Dein Kind verwendet deinen Facebook Account und mobbt ein Opfer bis zu
dessen Selbstmord


Wenn ein Kind so lange uneingeschränkten Zugriff auf deinen Account hat und dir nicht auffallen sollte, dass da jemand gezielt in den Selbstmord getrieben wird, dann trieft's nur vor lauter Fahrlässigkeit. Du treibst einen Menschen nicht innerhalb von 10 Minuten in den Selbstmord.

Aber du hast Recht: Für genau solche Fälle gibt's eigentlich Richter, und keine hobbylosen Foristen, die sich in Winkeladvokatie üben und (wie in meinem Fall) daran scheitern. Zur Rechtslehre gehört nämlich (leider) ein bisschen mehr, als §§ runterzubeten. ;-)

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