Re: Brauche dringend Hilfe bei einer Versicherungsfrage!
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Re: Brauche dringend Hilfe bei einer Versicherungsfrage!
18.04.2019, 18:57:34
Vorweg, ich bin kein Fachmann. Mich hat es nur interessiert. Nun ja, beim Googlen kommt man natürlich schnell zu Wiki.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geisteskrankheit#Heutiger_Gebrauch_des_Begriffs
Wiki ist kein Anwalt, kein Mediziner, aber gibt zumindest einen kleinen Einblick.

Zitat:
"Im juristischen Sprachgebrauch und insbesondere in der forensischen Psychiatrie findet der Begriff weiterhin Verwendung für psychische Störungen von erheblichem Ausmaß (wie Schizophrenie oder auch für geistige Behinderung) und bestimmte Persönlichkeitsstörungen, so etwa im Betreuungsrecht, bei der Entmündigung und der Schuldunfähigkeit.

Im medizinischen und psychologischen Sprachgebrauch wird der Begriff Geisteskrankheit heute wegen definitorischer Schwierigkeiten dagegen kaum noch verwendet.[3] Für die historische Verbreitung des Begriffs hat vor allem der Satz Griesingers gesorgt: „Geisteskrankheiten sind Gehirnkrankheiten“ (siehe Historische Wurzeln des Begriffs). Die Definitionsversuche des Begriffs können heute als eher mangelhaft angesehen werden.[4]

Man spricht anstelle von Geisteskrankheiten heute meist von psychischen Störungen oder seelischen Krankheiten. Aber noch in dieser Wortwahl macht sich das historische Erbe bemerkbar (vgl. auch Historische Wurzeln des Begriffs). Von den Geisteskrankheiten wurden die Gemütskrankheiten als umschriebene affektive Psychose und die Geistesschwäche als Störung mit klinisch schwächer ausgeprägter Symptomatik abgegrenzt."

Wenn man früher die Gemütskrankheiten, worunter per Definition zumindest eine "depressive Episode" zählt von den Geisteskrankheiten abgegrenzt hat, dann könnte man vielleicht davon ausgehen, dass dein Fall von der Versicherung abzudecken sei.
Heute spricht man generell von psychischen Störungen, die nach IDC-10 eingeordnet werden, da findet man dann neben Schizophrenie usw. (F20-29) auch Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40–F48), worunter auch die Anpassungsstörungen (F43.2) zählt.

Jetzt wird es schwierig, ein Arzt kann dir natürlich bescheinigen, dass das nicht in den Bereich "Geisteskrankheit" fällt, könnte sich aber natürlich hüten, zu bestimmen, was "Geisteskrankheit" - medizinisch veraltet - heute im juristischen Kontext bedeutet.
Diagnose ist F43.2, für die juristische Definition gibt's dann bitte Juristen für Medizinrecht.

Nicht falsch verstehen, wäre ich Arzt, wäre meine Antwort eindeutig F43.2 nach IDC-10.

Ergo muss man möglicherweise den Zeitpunkt des Abschlusses und jener AGB im Kontext zur damaligen Definition sehen.
Ja nun, ich habe das Gefühl, das wird wohl nur mit anwaltlicher Hilfe gehen.

Cheers Ray


18.04.2019, 20:11 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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