Re(2): Brauche dringend Hilfe bei einer Versicherungsfrage!
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Re(2): Brauche dringend Hilfe bei einer Versicherungsfrage!
18.04.2019, 20:20:59
Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort und die damit verbundene Mühe :-)

Gelesen habe ich auch schon vieles, es ist aber sehr schwierig und nicht einmal die Fachleute trauen sich an die Angelegenheit ran.

Ausschlaggebend ist das Jahr 2010 und die für mich gültige AGB. Damit verbunden natürlich die Frage, was zählte damals zu den Geisteskrankheiten.

Ich bin leider auch kein Fachmann, denke aber das Schizophrenie, schizoid, bipolare Störungen und andere Krankheiten sicherlich zu den Geisteskrankheiten gezählt wurden. Können gut behandelt werden, eine Heilung gibt es aber nicht. Werden natürlich auch oft von Depressionen begleitet.

Dann gibt es für mich und so steht es auch im ICD 10, Depressionen die durch ein Ereignis erzeugt werden. Z. B. Trauerfall, Berufliche Überbelastung etc. und die können geheilt werden, wenn die Ursache beseitigt wird. Beim Trauerfall zwar nicht möglich, bei einer beruflichen Überbelastung aber schon.

Im Jahr 2012 hat die Versicherung den Passus geändert und die Psychosomatik mit ins Spiel gebracht. Meine Vermutung ist nun, dass die steigende Zahl an Burn-out dies bewirkt hat und das wollte man ausschließen. Für alte Verträge schiebt man dies nun einfach in die Kategorie Geisteskrankheit. Für die Versicherung besteht ja das Problem, bezahlen sie, dann gilt das auch für zukünftige Versicherungsfälle.

Vor allem war die Sachbearbeiterin im Gespräch mit der AK auch recht unsicher und wirkte erst nach einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter wieder sicher und berief sich dann auf die Geisteskrankheiten. Sicherlich spielte eine Rolle, dass Versicherungen das gut aussitzen können.

Ja Anwalt. Das kostet und finanzielle Einbußen habe ich schon genug.

Danke für die Mühe

glg Valerie

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