Re(3): Brauche dringend Hilfe bei einer Versicherungsfrage!
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Brauche dringend Hilfe bei einer Versicherungsfrage! (101 Beiträge, 1788 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
...
Re(3): Brauche dringend Hilfe bei einer Versicherungsfrage!
18.04.2019, 21:15:49
Naja, wie bereits erwähnt, wundert's mich nicht, dass sogenannte Fachmänner dabei zögern.
Der Arzt nennt es nicht Geisteskrankheit, sondern psychische Störung, näher definiert nach ICD-10. Ihm liegt eine juristische Definition fern. Warum mag sich der Arzt dazu möglicherweise nicht anders äußern, weil er es in Sachen Medizin ja bereits getan hat. Jetzt wird von ihm eine Definition verlangt, die das Terrain in Sachen Recht betrifft. Der Mediziner hat dann möglicherweise selbst die Befürchtung so eine andere Definition würde ihm dann - rechtlich - schaden.
Besser hier jemand konsultieren, der Mediziner als auch Jurist ist.

Mir ist auch klar, dass die AK sich hier bezüglich Definition "Geisteskrankheit" raushält, weil auch sie erst einen Mediziner und Juristen - besser in Personalunion - konsultieren müssten. Daher ganz einfach, bringen Sie uns vom Arzt, dass Ihre Diagnose keine Geisteskrankheit ist und wir vertreten Sie.

Übrigens deine RSV sollte dir schon mitteilen, aus welchem Grund genau sie ihre Leistung verweigern. Eine Eruierung der Problematik "Geisteskrankheit" sollte zumindest drin sein.
Die Beschwerdestelle der des österreichischen Versicherungsverbandes.
https://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysPages/Informations_Beschwerdestelle.html

Ich glaube, dass die Versicherung die AGB hinsichtlich neuer Begrifflichkeit geändert haben und das bereits damals mit jener Einschränkung die von heute "gemeint" war. Jetzt geht es um Spitzfindigkeiten und verzeih, aber dafür ist nun mal ein Anwalt zuständig, nicht weil der normale Bürger nicht auch spitzfindig sein könnte, nein, sondern, weil man dem Anwalt seine Spitzfindigkeiten auch manchmal abkauft - abkaufen muss. Weiter, ein Anwalt ist der erste Schritt, jetzt wird's noch mal besser, das kann vor Gericht landen.

Es geht auch nicht darum, warum was wie auftritt, sondern darum: War im Jahre 2010 das Krankheitsbild von F43.2 als Nerven- und/oder Geisteskrankheit zu sehen? Oder vielleicht als Gemütskrankheit? Wenn ja, ist eine Gemütskrankheit eine Geisteskrankheit? Stehen beide gleich und eigenständig auf? Oder ist die Gemütskrankheit der Geisteskrankheit unterlegen? Nicht mehr, nicht weniger. Du siehst und schon sind wir den bei mir benannten "Spitzfindigkeiten".

Ich zitiere dich:
"Für die Versicherung besteht ja das Problem, bezahlen sie, dann gilt das auch für zukünftige Versicherungsfälle."

Genau deswegen kann ich mir vorstellen, dass es entweder vor Gericht geht oder dass sie deinem Anliegen ohne rechtliche Bindung - aus Kulanz - stattgeben.
Ich hatte mal einen Versicherungsfall, ging nicht um Person, sondern Sache (Auto), da weigerte sich die gegnerische Versicherung die Steuer zu übernehmen. Ich hab mir einen Anwalt genommen und wäre vor Gericht gegangen. Ergebnis war: Die Versicherung zahlte keine Steuer, aber einen "Sonderposten" in der Höhe der Steuer. Aber auch hier zeigte sich - ohne Anwalt wirst du nicht wahrgenommen.

Cheers Ray

19.04.2019, 11:37 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
Diskussion beendet PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung