Re(9): DKB Visa Kreditkarte nicht mehr kostenlos
Geizhals » Forum » Finanzen » DKB Visa Kreditkarte nicht mehr kostenlos (79 Beiträge, 1283 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
...  Du irrst (wie so viele andere)  (lsr2 am 17.02.2022, 07:22:07)
.....  Re(2): Du irrst (wie so viele andere)  (TuxTux am 17.02.2022, 10:02:50)
......  Re(3): Du irrst (wie so viele andere)  (lsr2 am 18.02.2022, 00:38:49)
.......  Re(4): Du irrst (wie so viele andere)  (lowlander am 17.02.2022, 12:54:29)
......  Re(3): Du irrst (wie so viele andere)  (lowlander am 17.02.2022, 13:04:56)
.....  Re(2): Du irrst (wie so viele andere)  (lsr2 am 18.02.2022, 00:39:57)
.........
Re(9): DKB Visa Kreditkarte nicht mehr kostenlos
19.02.2022, 17:59:40
>Ich kenne auch sehr wenige, die Laptop und Handy ständig rumschleppen.

Erledigst du dein Onlinebanking-Zeug wennst gerade unterwegs bist?

Wenn ich Banking betreiben will hab ich immer einen Computer zur Hand. Dass ich gerade in den Öffis steh und in dieser Sekunde spontan eine Kreditkartenzahlung online freigeben muss ist noch nie vorgekommen. Unterwegs zahl ich mit der Karte am Terminal...

>Wenn die App der Bank keinen mitm-Angriff abwehren kann, dann haftet sicher die Bank.

Die Bank kann aber nicht verhindern, dass auf Kundengeräten Malware installiert wird die Tastatureingaben und Bildschirminhalte mitschneidet, am Handy genauso wie am Computer. Außerdem findet mitm durchaus statt, auf Firmenlaptops wo ein Root-Zertifikat der Sicherheitslösung importiert wird, das allen https-Verkehr mitliest und auf bösartige Inhalte prüft. Die Bank kann mitm gar nicht verhindern. Gibt's auch für "Sicherheits"-Lösungen zuhause, dass die irre Software ein Zertifikat für mitm in den Browser installiert bzw. den User sogar aktiv anleitet das zu tun, weils nur manuell möglich ist.

Also nein, Banken können keine mitm-Angriffe abwehren, weil es nicht erkennbar ist, dass der Kunde aus welchem Grund auch immer (auch social engineering) das absichtlich (natürlich ohne es zu wissen) erlaubt hat.

>weil man die dadurch an Dritte weitergibt, was in den AGB ebenfalls verboten ist.

Wenn sich jemand mit deinem Passwort oder PIN in den Verfüger einloggen kann ins Banking, haftet die Bank nicht für derartigen Missbrauch und die Beweislast liegt beim Kunden. Ob du das Passwort auf einen Zettel aufgeschrieben hast oder ob du dein Passwort in der Cloud abgelegt hast und es dort runterkopiert wurde, ist völlig egal.

Wer seine Bankingdaten bei einem Drittanbieter mit offensichtlich sehr fragwürdiger Sicherheitskultur abspeichert, dass der die Daten mitlesen kann, verstößt natürlich gegen seine Sorgfaltspflicht. Du kannst dein Passwort auch auf einer Postkarte verschicken, das ist aus technischer Sicht das gleiche.

Ich nehm aber an du meinst verschlüsselte Zugangsdaten, die der Anbieter gar nicht einsehen kann. In dem Fall verstößt du nicht gegen AGB. Wenn das nicht erlaubt wär, würde jeder Kunde gegen AGB verstoßen der seine Credentials nicht im Safe einsperrt. Eine sicherere Möglichkeit als den Passwortmanager hat nämlich der Laie gar nicht, viel gängiger ist das Passwort auf einen Zettel notiert beim Schreibtisch zu verstauen oder im Geldbörsel, das verstößt 100x mehr gegen AGB als ein verschlüsselter Passwortmanager.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (kaufinator1 am 19.02.2022, 17:09:33)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung