Re(4): Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??
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Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??
08.09.2003, 22:14:49
Ich habe mit Peluga folgende Erfahrung gemacht:

An meiner dort gekauften Fuji- Digicam trat nach 1/2 Jahr ein defekt auf, der auf Nachlässigkeit des Herstellers hinwies. Ich schickte die Cam gleich zu Fuji Österreich, bekam diese jedoch unrepariert zurück, auf dem Reparaturschein stand "Fremdimport, unrepariert zurück". Ich rief bei Fuji Ö an, die sagten mir, das es sich bei den Fuji- Produkten der Firma Peluga um Importe aus Belgien handelt, die auch nach Belgien zur Reparatur geschickt werden müssen.  
Also schickte ich die Cam zu Peluga. Mir wurde versichert, ich würde sie innerhalb von 2 Wochen zurück bekommen,  eine gleichwertige Ersatzkamera würden sie mir für diese Zeit zur Verfügung stellen. Ersatzkamera: Billigmodell, erst nach 1,5 Wochen erhalten, kein USB-Kabel dabei,....... Nach 7 Wochen hab ich dann nochmal bei Peluga angerufen und mich nach meiner Kamera erkundigt. Peluga sagte, es könne schon noch ein paar Wochen dauern. Als ich vom Kaufvertrag zurücktreten wollte, hiess es, das die Kamera schon länger bei Peluga lag, ich jedoch die Ersatzcam nicht retournierte, daher bekäme ich meine Cam nicht. Toll. Woher sollte ich wissen, das meine Cam schon bei Peluga liegt wenn keiner anruft, mailt, oä. ? Ich schickte die Ersatzcam zurück und bekam eine Weile später eine Fuji zugeschickt.
Allerdings nicht meine Kamera (von der ich die Seriennummer notiert hab), sondern eine DEFEKTE, total abgenutzte und zerkratzte Kamera. Peluga behauptete, dies sei meine Kamera !!
Als ich Peluga glaubhaft machte, dies sei nicht meine Cam, meinte er:"Wenn Sie ihre cam haben möchten, wird das sicher noch 4 Wochen dauern.".


Falls nun jemand glaubt, ich sei einer jener Dummschwätzer, die irgendeinen Blödsinn schreiben, nur um Peluga zu schaden:
Ich habe alles was diesen Fall betrifft mitdokumentiert, ich habe auch alle Rechnungen, den Reparaturschein von Fuji,...
Die AK hat alle Fakten von diesem Vorfall und ebenso mein Anwalt.
Jeder kann selber bei Fuji Österreich anrufen und nachfragen, wo PELUGA die Kameras herbekommt, und vor allem was Fuji Österreich von Peluga hält.

Ich habe genug Geld und Nerven in dieser Angelegenheit gelassen, ich wünsche dies jedoch keinem anderen.
Und allen, bei denen es gut gelaufen ist: Glück gehabt!


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..  Re(2): man sollte mal über fuji nachdenken!!  (4g am 09.09.2003, 17:59:20)
.  Re: Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??  (mIstA am 09.09.2003, 05:45:24)
....
Re(4): Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??
09.09.2003, 10:55:53
Lieber Grummel, Du warst auch schon mal für fundiertere Stellungnahmen bekannt: Peluga gibt nach eigenen Angaben 1 Jahr Garantie. Eine Bearbeitung eines Schadenfalles nach 7 Monaten ist also KEINE KULANZ, sondern lediglich eine Einhaltung des Vertrages.
Die Gewährleistung können wir hier aussen vor lassen - Peluga(!) gibt 12 Monate Garantie (siehe deren Posting); der Schaden trat nach 7 Monaten ein.

> Ist nach Recht und Gesetz niemals Sache des Händlers.
Ja genau. Wenn bei meinem Auto was kaputt wird, muss ich mich mit dem Kupplungshersteller in Spanien oder mit dem Getriebe Produzenten in GB herumschlagen - den Händler geht das nichts an. Glaubst des wirklich?

Mir ist klar, dass dies nach den Buchstaben des Gesetztes mit viel Krampf halbwegs argumentierbar ist. Die Intention des Gesetzgebers war es allerdings nicht. Und entsprechendes Urteil kenne ich auch keines.

> Und Gewährleistung gilt nur für Fehler, die schon zum Kaufzeitpunkt bestanden
> haben, nicht für nachträglich auftretende Fehler.

Ja, wobei die Beweislast je nach Zeitpunkt des Auftreten des Schadenseintrittes durchaus nicht beim Kunden liegen muss. (der Zeitpunkt, zu dem sich die Beweislast "umdreht" ist m.W. produktspezifisch - IIRC)

> Schon wieder falsch. Das würdest Du - wie viele Käufer - wohl gerne sehen,
> gilt aber trotzdem nur im GEWÄHRLEISTUNGSFALL (siehe oben).

Hier, lieber Grummel, hilft ein Blick in die Peluga AGB. Ich zitiere: "Bei berechtigten Rügen von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt nach unserer Wahl kostenlose Verbesserung bzw. Nachtrag des fehlenden oder Ersatzlieferung in angemessener Frist."

Peluga gibt also - zusätzlich zu einem Jahr Garantie - auch das Versprechen, sich um Gewährleistungsfälle innerhalb angemessener Frist zu kümmern. Dies ist somit Vertragsbestandteil; die entsprechende Erledigung also Pelugas Pflicht und nicht Kulanz. Ein paar Monate Wartezeit - auch innerhalb der Gewährleistungspflicht - sind also nicht des Kunden Pech, sondern angesichts der zum Vertragsbestandteil gewordenen AGB Pelugas Pech - der Kunde hat ein RECHT auf "kostenlose Verbesserung ... in angemessener Frist."


> Für Garantie gibt es keine grundsätzliche gesetzliche Regelung (sie können
> aber Teil des Kauf-Vertrages sein -> Vertragsrecht).

Was soll dieser Hinweis - zusammen mit dem untergriffigen "begriffen hat"!? Was ist an Vertragsrecht "schlechter"!? Peluga verkauft unter Zugrundelegung seiner AGB --> diese sind notfalls gerichtlich durchsetzbar. Gemäß dieser AGB hat der Kunde ein Recht auf--siehe oben. Peluga hat das also zu tun - ohne Kulanz.


Lieber Grummel, von Dir erwarte ich jetzt eine Erklärung, warum IM KONKRETEN FALL die von mir geschilderte Vorgangsweise (Frist - Nachfrist - Klage) nicht gehen soll - unter Berücksichtigung der bekannten Fakten, der 1 Jahres Garantie und der Peluga AGB.



Tja - keine Ahnung, was ich in die Sig schreiben soll ;-)
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.  Re: Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??  (Gott am 09.09.2003, 08:52:55)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 10.09.2003, 00:27:47)
.  Re: Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??  (Beta am 09.09.2003, 14:58:29)
 

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