Re(6): Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??
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Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??
08.09.2003, 22:14:49
Ich habe mit Peluga folgende Erfahrung gemacht:

An meiner dort gekauften Fuji- Digicam trat nach 1/2 Jahr ein defekt auf, der auf Nachlässigkeit des Herstellers hinwies. Ich schickte die Cam gleich zu Fuji Österreich, bekam diese jedoch unrepariert zurück, auf dem Reparaturschein stand "Fremdimport, unrepariert zurück". Ich rief bei Fuji Ö an, die sagten mir, das es sich bei den Fuji- Produkten der Firma Peluga um Importe aus Belgien handelt, die auch nach Belgien zur Reparatur geschickt werden müssen.  
Also schickte ich die Cam zu Peluga. Mir wurde versichert, ich würde sie innerhalb von 2 Wochen zurück bekommen,  eine gleichwertige Ersatzkamera würden sie mir für diese Zeit zur Verfügung stellen. Ersatzkamera: Billigmodell, erst nach 1,5 Wochen erhalten, kein USB-Kabel dabei,....... Nach 7 Wochen hab ich dann nochmal bei Peluga angerufen und mich nach meiner Kamera erkundigt. Peluga sagte, es könne schon noch ein paar Wochen dauern. Als ich vom Kaufvertrag zurücktreten wollte, hiess es, das die Kamera schon länger bei Peluga lag, ich jedoch die Ersatzcam nicht retournierte, daher bekäme ich meine Cam nicht. Toll. Woher sollte ich wissen, das meine Cam schon bei Peluga liegt wenn keiner anruft, mailt, oä. ? Ich schickte die Ersatzcam zurück und bekam eine Weile später eine Fuji zugeschickt.
Allerdings nicht meine Kamera (von der ich die Seriennummer notiert hab), sondern eine DEFEKTE, total abgenutzte und zerkratzte Kamera. Peluga behauptete, dies sei meine Kamera !!
Als ich Peluga glaubhaft machte, dies sei nicht meine Cam, meinte er:"Wenn Sie ihre cam haben möchten, wird das sicher noch 4 Wochen dauern.".


Falls nun jemand glaubt, ich sei einer jener Dummschwätzer, die irgendeinen Blödsinn schreiben, nur um Peluga zu schaden:
Ich habe alles was diesen Fall betrifft mitdokumentiert, ich habe auch alle Rechnungen, den Reparaturschein von Fuji,...
Die AK hat alle Fakten von diesem Vorfall und ebenso mein Anwalt.
Jeder kann selber bei Fuji Österreich anrufen und nachfragen, wo PELUGA die Kameras herbekommt, und vor allem was Fuji Österreich von Peluga hält.

Ich habe genug Geld und Nerven in dieser Angelegenheit gelassen, ich wünsche dies jedoch keinem anderen.
Und allen, bei denen es gut gelaufen ist: Glück gehabt!


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..  Re(2): man sollte mal über fuji nachdenken!!  (4g am 09.09.2003, 17:59:20)
.  Re: Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??  (mIstA am 09.09.2003, 05:45:24)
......
Re(6): Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??
09.09.2003, 12:32:15
> Oder richten wir's uns, wie es uns im Anlassfall am attraktivsten erscheint?
Selbstverständlich machts jeder so! Dafür gibt es ja dann Richter, die im Zweifelsfall entscheiden. Aber "moralisch verwerflich" kann es wohl nicht sein, wenn jeder aus dem Recht das für sich Beste rausholen will.

Konkretes Beispiel, warum das nicht gehen sollte, bleibst Du schuldig, Deine Argumentation geht mehr nach dem Motto "Des geht net, weils net geht. Ausserdem, weil ich das sag!".

Nochmals die Fakten:

1.) Kauf vor 7 Monaten, Auftreten eines Mangels jetzt.

2.) Gesetzliche Gewährleistung: 24 Monate

3.) Freiwillige Garantie des Händlers(!): 12 Monate

4.) Zusatzgarantie des Händlers: Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen über ihn innerhalb angemessener Frist.

Wo ist jetzt die Kulanz, wenn der Händler - innerhalb der von ihm(!) gegebenen Garantie(!) - die Abwicklung der Reklamation durchführt?

Welche Zeit hat der Händler Deiner Meinung nach für die Garantie(!)abwicklung? Was wäre eine "angemessene Frist" zur Gewährleistungsabwicklung? 7 Wochen? 7 Monate? Sieben Jahre? Jeweils nur Pech für den Kunden? Net wirklich, oder.

Noch immer weiß ich nicht, warum das nichts mit der 12 Monatigen Händlergarantie zu tun haben soll. Noch immer weiss ich nicht, warum meine Schlußfolgerungen an den Haaren herbeigezogen sind.

Das lustige Hin und Herwerfen von Paragraphen (weiter unten) mag Kompetenz vortäuschen, hat jedoch nichts mit der freiwilligen Händlergarantie zu tun. Die 6 Monate für die Beweislastumkehr hatte ich wohl im Kopf, dachte jedoch dass das bei einigen Produkten anderes wäre. Who cares - darum schrieb ich auch "meines Wissens" - ein ausreichender Hinweis dafür, dass ich mir da nicht sicher war. Ich fühlte und fühle mich einer Diskussion auch gewachsen ohne im griffbereit liegenden Bücherl nachzuschauen - und schränke dann Unsicherheiten mit "AFAIK", "m.W." oder "IIRC" ein. An der Sache selbst ändert das gegenständlich freilich nichts!

Also: Warum könnte im konkreten Fall ein Anspruch gegen Peluga nicht durchgesetzt werden? Zusatzfrage: Wie lange glaubst Du wäre die Frist, die ein Richter der Firma Peluga für die Abwicklung eines Gewährleistungsanspruches einräumen würde?

Jetzt noch für Dich: ;-);-):-(>:-(>:-D:=):*)%-) ein paar Emoticons; ich habe Sie während des Textes weggelassen, um eine leichtere Lesbarkeit und somit eine ernsthafte Diskussion möglich zu machen - bitte verfahre ebenso und lasse zumindest bei den Argumenten (so denn welche kommen) Augenzwinkereien u.ä. weg.

Nichts für ungut...



Tja - keine Ahnung, was ich in die Sig schreiben soll ;-)
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.  Re: Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??  (Gott am 09.09.2003, 08:52:55)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 10.09.2003, 00:27:47)
.  Re: Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??  (Beta am 09.09.2003, 14:58:29)
 

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