Re(10): Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??
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Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??
08.09.2003, 22:14:49
Ich habe mit Peluga folgende Erfahrung gemacht:

An meiner dort gekauften Fuji- Digicam trat nach 1/2 Jahr ein defekt auf, der auf Nachlässigkeit des Herstellers hinwies. Ich schickte die Cam gleich zu Fuji Österreich, bekam diese jedoch unrepariert zurück, auf dem Reparaturschein stand "Fremdimport, unrepariert zurück". Ich rief bei Fuji Ö an, die sagten mir, das es sich bei den Fuji- Produkten der Firma Peluga um Importe aus Belgien handelt, die auch nach Belgien zur Reparatur geschickt werden müssen.  
Also schickte ich die Cam zu Peluga. Mir wurde versichert, ich würde sie innerhalb von 2 Wochen zurück bekommen,  eine gleichwertige Ersatzkamera würden sie mir für diese Zeit zur Verfügung stellen. Ersatzkamera: Billigmodell, erst nach 1,5 Wochen erhalten, kein USB-Kabel dabei,....... Nach 7 Wochen hab ich dann nochmal bei Peluga angerufen und mich nach meiner Kamera erkundigt. Peluga sagte, es könne schon noch ein paar Wochen dauern. Als ich vom Kaufvertrag zurücktreten wollte, hiess es, das die Kamera schon länger bei Peluga lag, ich jedoch die Ersatzcam nicht retournierte, daher bekäme ich meine Cam nicht. Toll. Woher sollte ich wissen, das meine Cam schon bei Peluga liegt wenn keiner anruft, mailt, oä. ? Ich schickte die Ersatzcam zurück und bekam eine Weile später eine Fuji zugeschickt.
Allerdings nicht meine Kamera (von der ich die Seriennummer notiert hab), sondern eine DEFEKTE, total abgenutzte und zerkratzte Kamera. Peluga behauptete, dies sei meine Kamera !!
Als ich Peluga glaubhaft machte, dies sei nicht meine Cam, meinte er:"Wenn Sie ihre cam haben möchten, wird das sicher noch 4 Wochen dauern.".


Falls nun jemand glaubt, ich sei einer jener Dummschwätzer, die irgendeinen Blödsinn schreiben, nur um Peluga zu schaden:
Ich habe alles was diesen Fall betrifft mitdokumentiert, ich habe auch alle Rechnungen, den Reparaturschein von Fuji,...
Die AK hat alle Fakten von diesem Vorfall und ebenso mein Anwalt.
Jeder kann selber bei Fuji Österreich anrufen und nachfragen, wo PELUGA die Kameras herbekommt, und vor allem was Fuji Österreich von Peluga hält.

Ich habe genug Geld und Nerven in dieser Angelegenheit gelassen, ich wünsche dies jedoch keinem anderen.
Und allen, bei denen es gut gelaufen ist: Glück gehabt!


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..  Re(2): man sollte mal über fuji nachdenken!!  (4g am 09.09.2003, 17:59:20)
.  Re: Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??  (mIstA am 09.09.2003, 05:45:24)
..........
Re(10): Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??
09.09.2003, 22:06:19
... Der Konsument kann wählen, ob er ein (üblicherweise neues) einwandfrei arbeitendes Teil oder eine Reparatur haben möchte. Einzige Voraussetzung: Der Händler muss das Teil noch lagernd haben (der Aufwand für den Händler darf nicht unverhältnismäßig sein).

Nachdem du das zum wiederholten Mal und sehr deduktiv feststellst, bin ich fast geneigt, provokant zu meinen:

Nein, das stimmt SO nicht.

AFAIK:
"Nacherfüllung ist entweder Nachbesserung - also Reparatur - oder Lieferung einer neuen Sache. Der Käufer hat das Wahlrecht. Dieses Wahlrecht des Käufers kann jedoch abgelehnt werden durch den Verkäufer, wenn es für diesen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. ..."

Du klingst, als ob du meinst, dass der Käufer definieren würde, was für den Verkäufer ein "unverhältnismäßiger Aufwand" sein würde. ;-)
Nunja, ein "unverhältnismäßiger Aufwand" kann genausogut die Vorab-Übernahme des Risikos der Reparaturkosten sein, wenn der Hersteller (seine Werkstätte) anschliessend feststellt, dass der Defekt eben kein Mangel lt. Gewährleistung ist, sondern durch kundenseitige Einwirkung hervorgerufen wurde (aka: puttgemacht!). In dem Fall bliebe der Verkäufer auf den Kosten des Sofort-Austauschgerätes sitzen = unverhältnismäßiger Geschäftsaufwand.

Der langen Rede kurzer Sinn:
Ja, der Käufer hat das Recht auf wahlweise Nachbesserung oder Neulieferung. ABER (!) der Verkäufer hat nicht minder das Recht, dies jeweils zu beeinspruchen und die andere Form der Nacherfüllung zu wählen (aka: Reparaturversuch statt neues Ersatzgerät), wenn er's begründen kann. Und gehen wir davon aus: er kann es begründen - ob diese Begründung dem Käufer nun schmeckt oder nicht.



Ich kenne den gegenständliche Mangel nicht, der Kunde schreibt allerdings, dass der Mangel "auf Nachlässigkeit des Herstellers hinwies". Falls es sich um einen bekannten Serienfehler handelt, so kommt das einem Nachweis, dass der Mangel schon von Anfang an bestand, bedenklich nahe

Mit Verlaub: der "gegenständliche" Kunde ... schreibt ziemlich viel. Und gar manches davon verdient eine nähere Betrachtung: http://forum.geizhals.at/t185800,1022203.html#1022203

Was meinst du?: Verdiene z.B. ICH weniger Glaubwürdigkeit, wenn ich jetzt munter drauflosschreibe - "der Mangel weist auf Sonnenflecken & unterirdische Wasseradern hin"? ;-)
Will sagen: jedem seine Vermutungen. B-)
--  
Theorie ist, wenn man erklären kann, wie's geht, aber es funktioniert nicht.
Praxis ist, wenn's funktioniert, und man kann sich nicht erklären, wie das geht.

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.  Re: Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??  (Gott am 09.09.2003, 08:52:55)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 10.09.2003, 00:27:47)
.  Re: Peluga verkauft Digicams aus Belgien ??  (Beta am 09.09.2003, 14:58:29)
 

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