Traritrara "etwas" ist bei DiTech wieder da
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Re(11): Traritrara "etwas" ist bei DiTech wieder da
15.12.2010, 16:29:16
es steht eh glasklar, sauber und AFAIK rechtlich absolut unantastbar in den AGB:
Die Absendung einer Online-Bestellung durch den Kunden gilt lediglich als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. ....
Nach Eingang der Online-Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte E-Mail seitens DiTech, die den Eingang der Bestellung bei DiTech bestätigt und die wesentlichen Informationen enthält (Eingangsbestätigung). Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden durch DiTech dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den Eingang der Bestellung bei DiTech.
Unabhängig davon, ob das online-bestellte Produkt in den Lagerbeständen der DiTech verfügbar oder nicht verfügbar ist, erhält der Kunde - nach Bearbeitung der Bestellung – eine weitere E-Mail-Nachricht (Auftragsbestätigung), mit welcher der Auftrag bestätigt wird. In diesem Fall kommt daher mit Zustellung dieser E-Mail (Auftragsbestätigung) beim Kunden der Kaufvertrag endgültig zustande.
Bei Online-Bestellungen mit der Zahlungsart "Vorauszahlung per Banküberweisung" erhält der Kunde von DiTech eine Reservierungsbestätigung mit Angabe der Bankverbindung der DiTech, auf welche die Vorauszahlung durch den Kunden zu leisten ist.  Der Kaufvertrag kommt spätestens mit Eingang des Geldes auf dem Bankkonto der DiTech zustande. Sollte binnen 7 Werktagen ab Bestellung keine Leistung der Vorauszahlung durch den Kunden erfolgen, behält sich DiTech das Recht vor, die Bestellung mangels Vorauszahlungseingang zu stornieren und die Waren für andere Kunden freizugeben.

und bei Abholung
Reserviert der Kunde Ware zur Abholung in einem Geschäftslokal der DiTech, so wird die Ware für einen Werktag unverbindlich hinterlegt. Als Bestätigung, dass die Ware hinterlegt wurde, erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung, die Informationen über die Verfügbarkeit enthält. Diese Reservierungsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags mit DiTech dar, sondern dient lediglich als Benachrichtigung, dass die Ware verfügbar ist. Wird die Ware nicht binnen eines Werktages ab Benachrichtigung über die Verfügbarkeit der Waren abgeholt, erlischt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung.
Bei Online-Reservierungen mit Abholung der Waren in den Geschäftslokalen der DiTech kommt ein Vertrag daher erst bei Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises im Geschäftslokal der DiTech zustande.

Fazit: Kein Fernabsatz bei Abholung, da der Kaufvertrag erst vor Ort geschlossen wird.

mfg
AVS
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Re(24): Traritrara "etwas" ist bei DiTech wieder da
20.12.2010, 15:47:05
mein ETWAS (das ich eh nicht kaufe)

geht mir genauso, aber wie immer gilt: der Streit um des Kaisers Bart ist noch immer der schönste ggg

Von des Kaisers Bart.

Im Schank zur goldnen Traube,
Da saßen im Monat Mai
In blühender Rosenlaube
Guter Gesellen drei.

Ein frischer Bursch war jeder,
Der erst’ am Gurt das Horn,
Der zweit’ am Hut die Feder,
Der dritte mit Koller und Sporn.

Es trug in funkelnden Kannen
Der Wirt den Wein auf den Tisch;
Lustige Reden sie spannen,
Und sangen und tranken frisch.

Da war auch einer drunter,
Der grüne Jägersmann,
Vom Kaiser Rotbart munter
Zu sprechen hub er an:

»Ich habe den Herrn gesehen
Am Rebengestade des Rheins,
Zur Messe wollt’ er gehen
Wohl in den Dom nach Mainz.

Das war ein Bild, der Alte,
Fürwahr von Kaiserart!
Bis auf die Brust ihm wallte
Der lange braune Bart.«

Ins Wort fiel ihm der zweite,
Der mit dem Federhut:
»Ei, Bursch, bist du gescheite?
Dein Märlein ist nicht gut.

Auch ich hab’ ihn gesehen
Auf seiner Burg im Harz,
Am Söller tät er stehen,
Sein Bart, sein Bart war schwarz.«

Da fuhr vom Sitz der dritte,
Der Mann mit Koller und Sporn,
Und in der Zänker Mitte
Rief er in hellem Zorn:

»So geht mir doch zur Höllen,
Ihr Lügner! Glück zur Reis’! –
Ich sah den Kaiser zu Köllen,
Sein Bart war weiß, war weiß.«

Das gab ein grimmes Zanken
Um Weiß und Schwarz und Braun,
Es sprangen die Klingen, die blanken,
Und wurde scharf gehaun.

Verschüttet aus den Kannen
Floß der vieledle Wein,
Blutige Tropfen rannen
Aus leichten Wunden drein.

Und als es kam zum Wandern,
Ging jeder in zornigem Mut,
Sah keiner nach dem andern
Und waren sich jüngst so gut. –

Ihr Brüder, lernt das eine
Aus dieser schlimmen Fahrt:
Zankt, wenn ihr sitzt beim Weine,
Nicht um des Kaisers Bart!


Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieses Postings
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Re(5): Traritrara "etwas" ist bei DiTech wieder da
14.12.2010, 21:20:49
Fernabsatzgesetz heißt das Zauberwort, welches man jetzt gekonnt umschifft
hat.


sicher?


  OGH Urteil vom 27.9.2005, 1 Ob 110/05s – Rücktritt im Fernabsatz

Fundstelle: EvBl 2006/12, 85 = RdW 2006/1a, 1 = RdW 2006/78, 85 = Zak 2006/89, 54 =
JUS Z/4079 = RZ 2006, 69 = SZ 2005/137 = KRES 1d/70

Ein Interessent (in der Folge "Käufer") bestellte am 18. 10. 2001 "auf der Internetseite der beklagten Partei" einen Flachbildmonitor zum Preis von EUR 2.179,46. Mittels einer entsprechenden Auswahlfunktion entschied er sich für die Abholung der Ware im Geschäft der beklagten Partei.

Unverzüglich erhielt er per E-Mail eine von der beklagten Partei automatisch erstellte Bestellbestätigung, die zugleich generelle Informationen betreffend Abholung, Lieferzeit etc enthielt. Noch am selben Tag erreichte den Käufer ein weiteres EMail der beklagten Partei mit der Benachrichtigung, der Monitor sei ab einem bestimmten Tag der folgenden Woche abholbereit. Am 19. 10. 2001 holte der Käufer den Monitor im
Geschäft der beklagten Partei gegen Barzahlung ab.

Die beklagte Partei wendete ein, dass der Kaufvertrag erst in den Geschäftsräumlichkeiten der beklagten Partei geschlossen worden sei, weshalb kein "Fernabsatz" vorliege.

Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Im zweiten E-Mail der beklagten Partei vom 18. 10. 2001 sei eine zumindest schlüssige Annahmeerklärung (des Anbots des Käufers) infolge Mitteilung eines konkreten Abholtermins enthalten. Damit sei der Kaufvertrag ohne gleichzeitige Anwesenheit der Parteien im Wege des Fernabsatzes im Sinne des § 5a KSchG zustandegekommen.

Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil infolge Berufung der klagenden Partei dahin ab, dass die Klagsforderung mit EUR 679,49, die Gegenforderung mit EUR 330,-- als zu Recht bestehend erkannt und die beklagte Partei zur Zahlung von EUR 349,49 sA verpflichtet wurde; es erklärte die Revision für zulässig. Die beklagte Partei habe mit der Benachrichtigung des Käufers, das Gerät sei zu einem gewissen Zeitpunkt abholbereit, konkludent zum Ausdruck gebracht, sie wolle dessen Anbot annehmen. Der Kaufvertrag sei daher im Sinne des § 5a KSchG im Fernabsatz - unter ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels - geschlossen worden.

http://www.eurolawyer.at/pdf/OGH-1-Ob-110-05s.pdf

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Re(3): Traritrara "etwas" ist bei DiTech wieder da
15.12.2010, 10:37:26
warum glaubst steht nur abholung und kein versand?


Um Versandkosten einzusparen.

den gratis versand hätten wir wohl noch immer wenn es nicht so viele
schlauberger gegeben hätte die es zurückgeschickt haben


Globale Erwärmung wäre auch kein Thema, wenn der technologische Fortschritt nicht Einzug gehalten hätte. Ich finde es gut, dass die Kunden endlich mündig geworden sind!

da sie mit dem inhalt eines eigentlich "Überraschungspieles" nicht zufrieden
waren.


Sonderbar, dass so viele mit ihren Antiviren Lizenzen unglücklich waren.
Unglaublich, was sich die Kunden erlauben und nicht auf den Knien rutschend Dankes-Hymnen anstimmen.

und wenns nur ein usb stick ist, ist´s auch egal damit muss man rechnen!


Muss man nicht, man kann diesen ja zurück geben.

kannst ja auch nicht wennst nur an 3er im lotto machst zu den lotterien gehen
und deinen einsatz zurückverlangen!


Ich wusste nicht, dass Ditech neuerdings auch Glücksspiele im Repertoire hat?! Aber vielleicht ist das Beispiel auch nur grenzenlos daneben gegriffen und mit wenig Verstand gewählt.

wenn ich ditech wäre würde ich noch ganz fett hinschreiben kein umtausch
möglich!!!


Hinschreiben kannst vieles, aber es unterliegt glücklicherweise alles der Gesetzgebung und wenn man sich nicht daran hält bzw halten will, dann gibts was auf die Finger.

Auch für dich nochmal, dass du auch ETWAS Sinnvolles lernst am heutigen Tage:
http://forum.geizhals.at/t732382,6272189.html#6272189
______________
Zitat GREIFVÖGEL:
Ein B Mercedes ist von Aufbau und Mechanik her, so gut wie 2 Golfs. Kosten tut
es aber nicht zwei Mal soviel...

15.12.2010, 10:43 Uhr - Editiert von robotti, alte Version: hier
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