Re(11): Traritrara "etwas" ist bei DiTech wieder da
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Re(11): Traritrara "etwas" ist bei DiTech wieder da
15.12.2010, 16:29:16
es steht eh glasklar, sauber und AFAIK rechtlich absolut unantastbar in den AGB:
Die Absendung einer Online-Bestellung durch den Kunden gilt lediglich als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. ....
Nach Eingang der Online-Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte E-Mail seitens DiTech, die den Eingang der Bestellung bei DiTech bestätigt und die wesentlichen Informationen enthält (Eingangsbestätigung). Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden durch DiTech dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den Eingang der Bestellung bei DiTech.
Unabhängig davon, ob das online-bestellte Produkt in den Lagerbeständen der DiTech verfügbar oder nicht verfügbar ist, erhält der Kunde - nach Bearbeitung der Bestellung – eine weitere E-Mail-Nachricht (Auftragsbestätigung), mit welcher der Auftrag bestätigt wird. In diesem Fall kommt daher mit Zustellung dieser E-Mail (Auftragsbestätigung) beim Kunden der Kaufvertrag endgültig zustande.
Bei Online-Bestellungen mit der Zahlungsart "Vorauszahlung per Banküberweisung" erhält der Kunde von DiTech eine Reservierungsbestätigung mit Angabe der Bankverbindung der DiTech, auf welche die Vorauszahlung durch den Kunden zu leisten ist.  Der Kaufvertrag kommt spätestens mit Eingang des Geldes auf dem Bankkonto der DiTech zustande. Sollte binnen 7 Werktagen ab Bestellung keine Leistung der Vorauszahlung durch den Kunden erfolgen, behält sich DiTech das Recht vor, die Bestellung mangels Vorauszahlungseingang zu stornieren und die Waren für andere Kunden freizugeben.

und bei Abholung
Reserviert der Kunde Ware zur Abholung in einem Geschäftslokal der DiTech, so wird die Ware für einen Werktag unverbindlich hinterlegt. Als Bestätigung, dass die Ware hinterlegt wurde, erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung, die Informationen über die Verfügbarkeit enthält. Diese Reservierungsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags mit DiTech dar, sondern dient lediglich als Benachrichtigung, dass die Ware verfügbar ist. Wird die Ware nicht binnen eines Werktages ab Benachrichtigung über die Verfügbarkeit der Waren abgeholt, erlischt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung.
Bei Online-Reservierungen mit Abholung der Waren in den Geschäftslokalen der DiTech kommt ein Vertrag daher erst bei Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises im Geschäftslokal der DiTech zustande.

Fazit: Kein Fernabsatz bei Abholung, da der Kaufvertrag erst vor Ort geschlossen wird.

mfg
AVS
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.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (robotti am 14.12.2010, 15:35:08)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (robotti am 14.12.2010, 15:36:55)
...  wo ist der herr ditech?  (athis am 14.12.2010, 19:45:35)
....  Re: wo ist der herr ditech?  (user17040 am 14.12.2010, 19:57:16)
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.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Mr L am 15.12.2010, 13:31:23)
 

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