Re(6): Amazon ändert nachträglich Zahlungsart. Amazon ist unseriös.
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Amazon ändert nachträglich Zahlungsart. Amazon ist trotzdem der beste Shop der
23.09.2011, 11:37:30
Welt.

So damit alle zufrieden sind. Amazon ist super. Ganz toll. Echt ehrlich.

Das Amazon nachträglich (d.h. nach der Bestellbestätigung) die Zahlungsart von Bankeinzug auf Kreditkarte geändert hat durften sie selbstverständlich nach ihren AGB.

Mir ist ebefalls klar, dass, dass hier nach den Amazon AGB noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Um es also ausdrücklich zu sagen: selbstverständlich ist ständiges Verhandeln vor Vertragsabschluss erlaubt.

Wenn man in ein Geschäft geht und man fragt die Verkäuferin: "Kann ich  hier mit dieser EC-Karte bezahlen?" und die Verkäuferin sagt daraufhin "Ja", dann kann die Verkäuferin natürlich noch vor Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse einen Rückzieher machen.

Trotzdem fragt man sich doch, warum der Laden einen erst alle Waren aufs Band legen lässt, um es sich dann unmittelbar vor der Kassiererin anders zu überlegen.

Und von einem Geschäft, welches sich so verhält, da befürchtet man doch, dass die auch nach Vertragsschluss so weiter machen, sich also auch nicht an den Grundsatz halten, dass Verträge zu halten sind.  

In den AGB von Amazon steht, dass sich Amazon das Recht vorbehält bestimmte Zahlungsarten abzulehnen. Dort steht allerdings nichts von nachträglich, so dass ich als unbefangener Neukunde, dies auf die übliche Beschränkung der Zahlungsmöglichkeiten direkt im Anschluss an die Bestellung bezog - und nicht darauf, dass am nächsten Tag noch eine Änderungs-Email eintrifft.

Von anderen Webshops kenne ich es jedenfalls so, dass "unerwünschte" Zahlungsarten bei der Bestellung direkt ausgeblendet, d.h. beim Bezahlvorgang nicht anwählbar/ "ausgegraut"/aus dem Auswahlmenü entfernt sind.

Offenbar bin ich eben dank Geoscoring nun kein Kunde des besten OnlineShops geworden, denn an mangelnder Kontodeckung konnte dies nicht liegen und ich hatte und habe auch keine Schulden.

Da jedoch die Schwarmintelligenz bekanntlich niemals versagt und mir hier dutzende Leute schrieben, dass sie mit Amazon vollkommen und absolut zufrieden sind und Amazon niemals Fehler macht und dass der Fehler bei mir liegen muss -weil es ja anders gar nicht sein kann, denn Amazon ist perfekt- bleibt Amazon auch der beste Shop der Welt.

Auch die ct mit ihrem Artikel in dem über Sippenhaft bei Amazon berichtet wurde hat sich wohl vermutlich geirrt - denn der geneigte geizhals Leser kann nicht irren - Amazon ist toll.

salami-taktik

24.09.2011, 12:24 Uhr - Editiert von salami-taktik, alte Version: hier
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......
Re(6): Amazon ändert nachträglich Zahlungsart. Amazon ist unseriös.
23.09.2011, 15:28:03
Hmm wir gehen aber konform, dass es sich bei einem Kaufvertrag um ein do ut des Verhältnis handelt?

Deswegen hat der Gesetzgeber auch § 433 II BGB auch die Zahlung des Kaufpreises als ausdrückliche hauptleistungspflicht normiert.

Es handelt sich somit um Modalitäten bezüglich einer Hauptleistungsplicht, d.h. die Hauptleistungsplfichten, genauer eine hiervon, ist sehr wohl betroffen.

salami-taktik

PS: Unabhängig davon: Amazon hat AGB. Stimmt. In denen steht vieles drin. Stimmt auch.

Mal überspitzt gefragt: Es aber auch noch nie ein Unternehmen jemals ungültige AGB verwendet? Es wurden auch noch nie -sogar millionhaft verwendete- AGB durch die Gerichte verworfen? Urteile zu "Schönheitsreparaturen" zB gänzlich unbekannt. Millionenfach verwendete "Muster-Mietverträge" hat der BGH alle in diesen Punkten für unwirksam befunden.

Ob die Amazon-AGB jedoch überhaupt gültig sind, ob diese auch korrekt in den Vertrag einbezogen wurden, keine überaschenden Klauseln enthalten und auch der allgemeinen Inhats- und Wertungskontrolle der §§ 305 ff BGB standhalten können - das wissen wir nicht hundertprozentig sicher.

Oder hat der BGH die Amazon AGB schon einmal komplett durchegprüft und "für wirksam erachtet"? Ja? Dann hätte ich gerne das AZ, bzw. die Fundstelle - vielen Dank im Voraus.

Aktenzeichen des BGH? Kein höchstrichterliches Urteil vorhanden? Tja dann ist diese Frage zumindest strittig und miothin meine Meinung zumindest begründbar.    

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