Meine heutige Diskussion beim Media Markt
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Meine heutige Diskussion beim Media Markt
06.06.2012, 23:19:31
Helft mir bitte mit rat und tat. Es ist ein langer Text und auch nicht wirklich was wichtiges oder interessantes aber ich teile nun mal gerne manche meiner Erfahrungen mit euch.

Meidia Markt bewirbt im Flugblatt das es mit jedem Vertragsfreien Handy eine GeOrg Wertkarte gibt.

Ich bin heute hingegangen und habe ein Galaxy Nexus gekauft. Es war eine Bob Edition mit einer Bob Wertkarte um 369.-

Ich weiß, um das Geld hätte ich auch eines wo anders kaufen können aber ich war in der Nähe.

Die Verkäuferin macht die Rechnung und ich frage aus Jux wo meine GeOrg Simkarte bleibe. Sie in wirklich unfreundlichem Ton "Die gibt es nur bei vertragsfreien Handys, es is e a Bob Sim dabei". Darauf habe ich sie in eine Diskussion verwickelt und gefragt was für einen Vertrag ich eigentlich abschließe. Sie wiederum meinte es gäbe bei Bob eine Vertragsoption und ich antwortete das ich diese nicht nutzen werde.

Angefressen wie es nur geht holt sie eine Kollegin zur Hilfe welche mir wiederum erklärt das es ein Vertragshandy sein. Ich wiederum bitte beide mir den Vetrag zu zeigen wenn das so ist. Im endeffekt habe ich beide überfordert und dann wurde der Abteilungsleiter angerufen welcher meinte man solle mir die Sim geben. Genervt meinte die Angestellte das ich die Sim bekommen werde, aber nicht weil es so gedacht sein sondern weil sie nicht mehr mit mir streiten wollen. Ich erwiderte das sie das so anbieten und mir die Sim zustehe und es durchaus keine Almose sei.

Jetzt platzte Ihr der Kragen und mit gehobener Stimme meinte sie das sie mir gar nichts verkaufen werde. Darauf bat ich um den Abteilungs bzw. Marktleiter. Natürlich händigte sie mir das Handy aus und ich ging zur Kassa zahlen. Noch vor der Kassiererin machte ich die Verpakung auf und siehe da das Samsung Siegel war gebrochen. Da dort stand "dont accept if seal is broken" ging ich zur Verkäuferin und bat um eines mit intaktem Siegel. Das nächste Gerät das sie auspackte war auch nicht mehr versieglt, vielmehr war die Samsung Verpakung halb offen in der Bob Box, das Handy irgendwo dazwischen.

Ich nahm dann doch das erste Handy und ging.

Sicher, hätte ich es eilig gehabt hätte ich mich nicht darauf eingelassen und wäre sofort gegangen. Ich kann es aber nicht verstehen das eine so große Elektrokette nicht zu den eigenen Angaben steht, insbesondere da im Laden x mal darauf hingewiesen wird das die GeOrg Sim gratis zu jedem Vertragsfreien Handy mitgegeben wird. Noch weniger kann ich es verstehen das Verkäuferinnen so ein Benehmen an den Tag legen, von Verachtung dem Kunden gegenüber bis hin zur Drohung das sie mir gar nichts verkaufen werden weil ich auf das bestehe das Angeboten wird.

Wie ist eure Meinung dazu? Mir ist klar das ich mir die Diskussion ersparen konnte und das ich einfach hätte gehen sollen aber ich wollte sehen wie weit die gehen und ich muss sagen das ich wirklich überrascht bin

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Re(4): Meine heutige Diskussion beim Media Markt
07.06.2012, 17:55:14
nicht zwangsläufig. wenn ich das nicht möchte, kann ich die sim wegwerfen und
das handy mit einer anderen sim-karte betreiben (da kein simlock)


Ich bin überzeugt, dass genau in diesem Satz liegt die Wahrheit!

Handy + Bob + Simlock -> nachdem das Handy in diesem Fall "legal" überhaupt nur mit Bob benutzt werden könnte, kann man den Kauf auch als Vertragsabschluss mit Bob interpretieren - es muss ja nicht unbedingt ein schriftlicher Vertrag vorliegen!

Handy + Bob OHNE Simlock -> nachdem dieses Handy in allen Netzen verwendet werden kann ist hier sicherlich noch kein Vertrag mit Bob zustande gekommen. Man Kauft in diesem Fall ja nur das Handy - ob Bob oder GeOrg kann der Kunde nachträglich immer noch entscheiden.

Ich bin auch dafür, dass man eindeutig werben sollte. Wenn in der Werbung was schief geht muss man halt dazu stehen oder aufgrund des hoffentlich vorhandenen Vermerks "So lange der Vorrat reicht" oder "Kein Rechtsanspruch" die Aktion sofort beenden. Wenn ein Händler wie MM sogar das vergißt ist ihm eh nicht mehr zu helfen.

Ich selbst bin auch immer sehr angefressen wenn ich mit falscher Werbung gelockt werde. Und halte mich auch immer sehr dazu was ich selbst werbe. Manchmal gewinnt halt der Kunde - wenn er so gescheit ist göhne ich ihm es sogar. Die Größe muss man auch haben können (leiber MM!).

Und ohne die Einzelheiten der Aktion zu kennen wem ist da geschadet worden? Wenn letztendlich einer die GeOrg-Karte verwendet haben ja alle gewonnen (außer Bob)! ;)

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Re(4): Meine heutige Diskussion beim Media Markt
08.06.2012, 01:35:39

nicht zwangsläufig. wenn ich das nicht möchte, kann ich die sim wegwerfen
und das handy mit einer anderen sim-karte betreiben (da kein simlock)  


aha, du schließt also aus einem Vorhandensein eines Simlocks auf einen Vertrag? Wenn jetzt A1 oder T.Mobile oder wie sie auch sonst so heißen ihre Handys Simlockfrei, aber mit Grundgebühr und Mindestlaufzeit, verkaufen würden - wären die Geräte dann vertragsfrei? Deine Argumentation greift ins Leere... Dein bob Starterpaket berechtigt dich über ~10 Euro zu verfügen, und genau das ist das Paket auch wert. Andere Verträge haben Grundgebühr und Mindestlaufzeit zum Inhalt, die Summe ist mit oft mehreren hundert Euro um einiges höher. Genau über diese Summen wurden Verträge geschlossen.


nein  

Dann bitte ich um eine vernünftige Argumentation, warum es sich um keinen Vertrag handeln soll.

+++
EDIT: Und etwas ganz wesentliches habe ich vergessen: Man wird das Bob Starterpaket (für sich alleine) nicht umtauschen können, wenn man es in einem Paket mit dem Handy gekauft hat. Dieser Punkt alleine spricht dafür, dass es sich um kein vertragsfreies Handy handelt. Sollte MediaMarkt das Starterpaket jedoch zurücknehmen und den vollen Verkaufswert des Starterpakets zurückerstatten - dann wäre das Gerät in meinen Augen tatsächlich vertragsfrei.

08.06.2012, 01:45 Uhr - Editiert von ronsen, alte Version: hier
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Re(5): Meine heutige Diskussion beim Media Markt
08.06.2012, 09:37:19
aha, du schließt also aus einem Vorhandensein eines Simlocks auf einen
Vertrag?


na, jetzt hast aber mit gewalt meine aussage so verdreht bis sie dir gepaßt hat...
ein handy mit simlock bedeutet auch nicht zwangsläufig, daß man einen vertrag abschließt. andersrum macht es aber keinen sinn ein gelocktes handy ohne vertrag zu verkaufen - wer würd das kaufen...???
du kannst mir aber gerne ein vertragsfreies handy MIT simlock zeigen...

ich habe geschrieben, daß bob seine handy-pakete ohne simlock verkauft. es steht dir also frei ob du diese simkarte mit dem neuen handy verwendest - und vielleicht sogar einen vertrag mit bob (telekom) abschließt -  oder eben nicht. simkarte verschenken, wegwerfen, in die lade legen, etc. etc. sind legitime optionen.


Dann bitte ich um eine vernünftige Argumentation, warum es sich um keinen
Vertrag handeln soll.


du hast weiter oben geschrieben
Bzw vielmehr geht man mit dem Kauf vom Starterpaket doch auch einen Vertrag mit bob ein...


ich sage, daß dem nicht so ist. beweis du mir doch, daß mit dem erwerb eines bob-starterpakets oder gar einem bob-handypaket automatisch ein vertrag zwisch bob (telekom) und dem erwerber zustande kommt! vielleicht will dieses paket ja herschenken, wegwerfen oder in eine lade legen...
zeig mir auch nur eine klausel, die besagt, daß mit dem erwerb eines bob-pakets ein weiterführender vertrag (also alles was nicht den eigentlich kaufvertrag betrifft) zwischen bob und dem erwerber abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden muß.

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Re(6): Meine heutige Diskussion beim Media Markt
08.06.2012, 12:09:38
wenn du in ein restaurant gehst in der speisekarte liest etwas bestellst schließt du auch einen vertrag ab ;-) ist off topic nur als hinweis da ein vertrag hier im thread als so seltenes und blödes dargestellt wird.

aber zu deiner frage:
   vielleicht kannst du mir ja erklären wo genau hier der vertrag abgeschlossen
wird?


bob sagt: wer dieses paket kauft bekommt eine sim mit ?10€ guthaben die er so und so nutzen kann und danach wie auch immer weiter verfährt.
der, der das paket kauft nimmt dieses angebot an und hat damit einen vertrag abgeschlossen -> er hat geld gezahlt und darf jetzt die leistung beziehen.

ob der käufer das selbe handy um den selben preis auch ohne bob gekauft hätte mag sein, ist aber nicht passiert.

natürlich kann der käufer das sim-paket in die schublade legen ändert nichts an der verpflichtung bob gegenüber wenn er es sich in 2 monaten anders überlegt.

ohne vertragliche grundlage könnte bob morgen sagen: nein du kriegst keine leistungen im gegenwert von 10€ von mir.

und das bringt mich zum einführungsbeispiel retour: wenn 2 sich auf etwas einigen dann kommt ein vertrag zustande. auch wenn man oft im leben nichts davon mitkriegst weil man viel für "eh klar" hält.
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Re: Meine heutige Diskussion beim Media Markt
08.06.2012, 16:03:28
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juni 2012)
Das Gesetz wird in der ursprünglichen Fassung des Kundmachungsdatums wiedergegeben. Es weist daher die damalige Schreibweise auf.


§ 861 ABGB
Wer sich erkläret, daß er jemanden sein Recht übertragen, das heißt, daß er ihm etwas gestatten, etwas geben, daß er für ihn etwas thun, oder seinetwegen etwas unterlassen wolle, macht ein Versprechen; nimmt aber der Andere das Versprechen gültig an, so kommt durch den übereinstimmenden Willen beyder Theile ein Vertrag zu Stande. So lange die Unterhandlungen dauern, und das Versprechen noch nicht gemacht, oder weder zum voraus, noch nachher angenommen ist, entsteht kein Vertrag.


"durch den übereinstimmenden Willen beyder Theile"

"Auch wenn ich dieses Samsung-Handy kaufe will ich Bob nicht verwenden" -> kein Vertrag mit A1 Telekom

§ 863 ABGB
(1) Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen; sondern auch stillschweigend durch solche Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen.
(2) In bezug auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen ist auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.


"welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen"

"Ich kann das gekaufte Samsung Handy in allen anderen Netzen verwenden - warum soll ich gerade das Angebot von A1 Telekom annehmen?" -> kein Vertrag mit A1 Telekom

§ 864 ABGB
(1) Ist eine ausdrückliche Erklärung der Annahme nach der Natur des Geschäftes oder der Verkehrssitte nicht zu erwarten, so kommt der Vertrag zustande, wenn dem Antrag innerhalb der hierfür bestimmten oder den Umständen angemessenen Frist tatsächlich entsprochen worden ist.
(2) Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten.


Punkt 2 -> wenn ein Bob-Starterpaket zum Samsung-Handy (auch aus Werbezwecken) dazugelegt wird und ich habe mich rechtsgültig nicht verpflichtet beim Kauf des Handys dieses Starterpaket unbedingt zu verwenden muss ich es weder zurückgeben noch zurückschicken und auch nicht verwenden -> kein Vertrag mit A1 Telekom

Fazit:
Ein Samsung Handy das in einer Bob-Schachtel umverpackt wurde und als Werbebeilage auch ein Bob Starterpaket beinhaltet mangels irgendwelchen zusätzlichen Vereinbarungen oder Verpflichtungen gegenüber A1 Telekom ein vertragfreies Handy!


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Re: Meine heutige Diskussion beim Media Markt
09.06.2012, 16:15:14
Ich versuche das mit der GeORG sim-Karte mal rudimentär rechtlich zu durchleuchten (es gilt wie immer ianal, ergo kein Anspruch auf rechtliche Richtigkeit): Mediamarkt war meiner Ansicht nach nicht verpflichtet dir die SIM Karte zu geben. Und zwar weil das "Angebot" wie du es nennst, kein Angebot im rechtlichen Sinne ist sondern eine invitatio ad offerendum. Also die Einladung ein Angebot zu stellen. Tja und das hast du gemacht: Du bist hin und hast gesagt, ich möchte das Handy mit der GeOrg SIM Karte haben. Und MM hat gesagt: nein, dieses Angebot nehmen wir nicht an. Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag wirst du da nicht haben, weil es für MM keinen Kontrahierungszwang geben wird.
Wenn sich MM also auf den Standpunkt gestellt hätte: Nein, du bekommst die SIM Karte nicht dazu zum Handy dann wäre das rechtens gewesen. Denn der Vertragsschluss zwischen dir und MM ist dann einfach nicht zustande gekommen. Es liegt hier ein sog. offener Dissens vor, ihr seid euch über Haupt- bzw. Nebenpunkte des Vertrages nicht einig. Es gibt also keine übereinstimmende Willenserklärungen und daher auch keinen Vertragsschluss durch Angebot und Annahme.
Dass MM dann einfach nachgegeben hat ist einfacher good will von denen und sonst nichts, ergo haben sie einfach dann mit Zähneknirschen dein Angebot angenommen und den Vertrag doch zu den von dir geforderten Bedingungen geschlossen.
Wie das Ganze im Sinne vom Wettbewerbsrecht aussieht weiß ich jedoch nicht.
Es stellt sich natürlich auch die Frage wie "vertragsfreies Handy" definiert ist und wie a.) das MM sieht, b.) das der durchschnittliche Verbraucher sieht und c.) wie der objektive Erklärungswert hier aussieht.
Ich persönlich würde eigentlich ein Handy mit Bob-Karte nicht als vertragsfrei ansehen, denn es ist ja offensichtlich von Bob preisgestützt. Aber das ist meine persönliche Auslegung hiervon, aber wie der objektive Erklärungswert ist, erogo wie sowas die Judikatur sehen würde, weiß ich nicht.
Zum Rest, also das mit der geöffneten Verpackung und so muss man eh nix sagen, da hast du natürlich recht, sowas geht gar nicht.



lg
Cereal

Willst du den Charakter eines Menschen kennen, gib ihm Macht.
(Abraham Lincoln)

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Re(2): Meine heutige Diskussion beim Media Markt
09.06.2012, 17:09:26
Endlich ein juristisch gebildete Person in diesem Thread! !:-)

Wo ich aber gleich staune ist wer wen das Angebot stellt. Also:

- wenn auf dem Regal eine Packung Dings steht mit einer Preisauszeichnung von 10,- Euro ist das schon ein Angebot? Wenn ich diese Packung Dings nehme und mit dem zur Kassa gehe habe ich schon das Angebot angenommen wodurch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und ich nur mehr zahlen muss? So verstehe ich es nämlich die Situation.

- Oder stelle ich an der Kassa erst das Angebot gegenüber das Warenhaus die Packung Dings um 10,- Euro zu kaufen?

Ich verstehe es schon das eine allgemeine Aussage "ich verkaufe heute alle nicht rot verpackte Dings um 20% billiger" im vertragsrechtlichem Sinne kein Angebot sein kann, nachdem das Objekt des Angebotes nicht eindeutig definiert wurde und somit noch eigentlichj alles offen läßt. Ich möchte nur einmal grundsätzlich wissen wie es aussieht.

Und zum vertragsfreien Handy oder Bob-Vertrag:

http://www.bob.at/final/de/Media/PDFs/AGB_bob_mar2012.pdf  

II. Abschnitt RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
§ 4. Vertragsparteien und Vertragsabschluss
(1) ...
(2) Mit Aktivierung des bob-Zuganges schließt der Kunde mit A1 Telekom Austria einen unbefristeten Mobiltelefonievertrag.

Also wird außer einem Kaufvertrag beim Kauf eines in einer Bob-Schachtel verpackten Handys gar kein anderer Vertrag abgeschlossen -> vertragsfrei ?-)

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Re(3): Meine heutige Diskussion beim Media Markt
09.06.2012, 19:12:55
- wenn auf dem Regal eine Packung Dings steht mit einer Preisauszeichnung von
10,- Euro ist das schon ein Angebot? Wenn ich diese Packung Dings nehme und
mit dem zur Kassa gehe habe ich schon das Angebot angenommen wodurch ein
Kaufvertrag zustande gekommen ist und ich nur mehr zahlen muss? So verstehe
ich es nämlich die Situation.

Also im Normalfall ist es so, dass der Kaufvertrag erst an der Kasse zu Stande kommt. Denn du legst die Ware vor und sagst damit "ich will das Ding um 10€ kaufen" und DAS ist dann das eigentliche Angebot. Der Vertragsschluss passiert dann, wenn dann bei der Kassa dieser Preis auch bezahlt wird und damit dein Angebot angenommen wird.
Ich denke mich erinnern zu können, dass wir mit dem Prof. auch diskutiert haben, zu welchem Zeitpunkt es zu dem Angebot kommt, ob das erst bei der Kasse zu Stande kommt oder schon, wenn man das Ding in den Einkaufswagen legt. Ich weiß aber ehrlich gesagt nimmer, was er damals dazu gemeint hat. Ich tendiere aber eher zur Ersterem. Ist aber auch möglich, dass das selbst in der Lehre noch strittig ist, wie gesagt, ich weiß es leider nimmer.

- Oder stelle ich an der Kassa erst das Angebot gegenüber das Warenhaus die Packung Dings um 10,- Euro zu kaufen?

Yep, genauso ist es. siehe oben.

Ich verstehe es schon das eine allgemeine Aussage "ich verkaufe heute alle
nicht rot verpackte Dings um 20% billiger" im vertragsrechtlichem Sinne kein
Angebot sein kann, nachdem das Objekt des Angebotes nicht eindeutig definiert
wurde und somit noch eigentlichj alles offen läßt. Ich möchte nur einmal
grundsätzlich wissen wie es aussieht.

In deinem Beispiel ist der Knackpunkt, dass das Vertragsobjekt nicht eindeutig definiert wäre, also der Vertragsgegenstand nicht definiert ist (die sog. essentialia negotii nicht vorhanden sind). Allgemein geht es hier aber nicht um die essentialia negotii sondern primär geht es darum, dass einfach nicht ein Bindungswille gegenüber jedermann besteht. Ganz einfach auch darum, weil man ja nicht eine unbegrenzte Menge Menge der Ware zur Verfügung hat. Und eine Willenserklärung ohne Bindungswille ist keine ebensolche und daher auch kein gültiges Angebot sondern in so einem Fall eben eine invitatio ad offerendum.

Also wird außer einem Kaufvertrag beim Kauf eines in einer Bob-Schachtel verpackten Handys gar kein anderer Vertrag abgeschlossen -> vertragsfrei ?-)

Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, wie das definiert wird und vor allem: Wie sowas die Gerichte sehen würden. Ich persönlich würde ein durch einen Mobilfunkanbieter preislich gestütztes Gerät per se nicht als vertragsfrei ansehen, auch wenn der eigentliche Vertrag erst durch das Aktivieren des Bob-Zugangs zu Stande kommt. Der für mich eigentlich relevante Vertrag besteht da eher in der Tatsache, dass der MM das Ding zu einem von Bob gestützten Preis gekauft hat. Das ist eben aber meine persönliche Meinung, wie sowas ein Gericht sehen bzw. im wahrsten Sinne des Wortes beurteilen würde, weiß ich nicht.


lg
Cereal

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Re(2): Meine heutige Diskussion beim Media Markt
10.06.2012, 07:23:33
Nicht nur richtig (eine völlig nebenbeigeschoßene Diskution) sondern, die Problematik ist nicht so einfach wie von allen hier dargestellt wird.
Es ist nicht so dass MM nicht zu seinem Versprechen steht, sondern richtig, wie von einer der Verkäuferinnen gesagt wurde, die Aktion mit SIM-Karte war nicht für dieses eine Handy gedacht. Aber natürlich der Fehler liegt nicht beim Postler sondern beim MM. Die hätten ihn entweder die SIM-Karte sofort geben müssen und zugleich erklären, dass er Recht hatte (die Aktion wurde gepfuscht, wie viele andere, organisiert), und sie für den Fehler natürlich aufkommen.
Danach könnten sie die Aktion sofort ändern und ergänzen, für welche genaue Handys die Aktion gültig ist.
Die BOBs Geräte sind nicht mit Vertrag gestaltet (wohl ja, aber mit Option), aber der Preis ist schon mit Einbezug der Karte kalkuliert. Deswegen, obwohl keine Karte dabei ist, ist das Gerät schon einem "Vertragshandy" gleichgestellt.
Diese Logik wird bei dem Lohnniveau am MM den Verkäferinnen nicht beigebracht (egal ob es sich um Blondinnen handelt oder nicht).
Vieles an Fehler kann man verstehen und annehmen, aber wenn eine Verkäuferin nicht in der Lage ist, zu erklären warum die SIM-Karte nicht dabei ist, dann muss sie die Karte hergeben.
Ich würde auch (es sei auch eine 1-Euro-Karte) entweder auf eine annehmbare Erklärung bestehen oder die Karte wollen!
  
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Re(2): Meine heutige Diskussion beim Media Markt
10.06.2012, 10:36:51
Ich finde es schon interessant, das man mit fachkundigen Leuten hier einige Begriffe (Kaufvertrag, Angebot, etc.) diskutieren kann. Die Sache vom TS ist eh schon längst gegessen. Es diskutieren hier aber Unternehmer, Käufer, Verkäufer, Jus-Studenten mit was für alle was bringt.

Es kommt schon oft vor dass man irgendwo im Geschäft nicht der selben Meinung ist wie der anderer. Wenn man von der anderen eine Gefälligkeit wozu man keinen eindeutigen Anspruch hat kann man schön bitten - es funktioniert sogar sehr oft. Wenn man im Recht ist un der andere sich davon verschließt kann man harsch diskutieren, mit rechtlichen konsequenzen drohen, etc. - es funktioniert auch sehr oft.

Ganz blöd ist wenn man harsch diskutiert, *TRÖT* ist und mit rechtlichen konsequenzen droht - und dabei von der Gesetzlage her gar nicht Recht hat.

Warum soll man solche Situationen, Begriffe, juristische Sachlagen nicht hier diskutieren.

Warum ich jetzt doch hier überzeugt bin, dass MM sich ganz blöd aufgeführt hat ist, weil:

Ich denke GeOrg hat eine gewisse Kontingent an Starter-Pakete an MM kostenlos zu Verfügung gestellt um diese an Käufer von vertragsfreien Handys zu "verschenken". Er tat dieses mit dem Ziel für sich Kunden zu gewinnen. Bei Vertragshandys ist es relativ sinnlos, da die zu 99% Sim-Locked sind.

Wo liegt denn das Problem, wenn MM ein GeOrg Paket zu einem Bob-Handy verschenkt? Das Handy ist ja offen, es funktioniert ja mit der GeOrg Sim-Karte. ?-)

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass A1 Telekom MM explizit das Herschenken von GeOrg Pakete zu Bob-Handys vertraglich verboten hat. Die sind nämlich die einzigen, die eventuell ein Schaden davon tragen. Nicht wenn aber die Bob-Karte wiederum an einem Besitzer eines offenen Handys weiterverschenkt wird.


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