Re: Meine heutige Diskussion beim Media Markt
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Meine heutige Diskussion beim Media Markt
06.06.2012, 23:19:31
Helft mir bitte mit rat und tat. Es ist ein langer Text und auch nicht wirklich was wichtiges oder interessantes aber ich teile nun mal gerne manche meiner Erfahrungen mit euch.

Meidia Markt bewirbt im Flugblatt das es mit jedem Vertragsfreien Handy eine GeOrg Wertkarte gibt.

Ich bin heute hingegangen und habe ein Galaxy Nexus gekauft. Es war eine Bob Edition mit einer Bob Wertkarte um 369.-

Ich weiß, um das Geld hätte ich auch eines wo anders kaufen können aber ich war in der Nähe.

Die Verkäuferin macht die Rechnung und ich frage aus Jux wo meine GeOrg Simkarte bleibe. Sie in wirklich unfreundlichem Ton "Die gibt es nur bei vertragsfreien Handys, es is e a Bob Sim dabei". Darauf habe ich sie in eine Diskussion verwickelt und gefragt was für einen Vertrag ich eigentlich abschließe. Sie wiederum meinte es gäbe bei Bob eine Vertragsoption und ich antwortete das ich diese nicht nutzen werde.

Angefressen wie es nur geht holt sie eine Kollegin zur Hilfe welche mir wiederum erklärt das es ein Vertragshandy sein. Ich wiederum bitte beide mir den Vetrag zu zeigen wenn das so ist. Im endeffekt habe ich beide überfordert und dann wurde der Abteilungsleiter angerufen welcher meinte man solle mir die Sim geben. Genervt meinte die Angestellte das ich die Sim bekommen werde, aber nicht weil es so gedacht sein sondern weil sie nicht mehr mit mir streiten wollen. Ich erwiderte das sie das so anbieten und mir die Sim zustehe und es durchaus keine Almose sei.

Jetzt platzte Ihr der Kragen und mit gehobener Stimme meinte sie das sie mir gar nichts verkaufen werde. Darauf bat ich um den Abteilungs bzw. Marktleiter. Natürlich händigte sie mir das Handy aus und ich ging zur Kassa zahlen. Noch vor der Kassiererin machte ich die Verpakung auf und siehe da das Samsung Siegel war gebrochen. Da dort stand "dont accept if seal is broken" ging ich zur Verkäuferin und bat um eines mit intaktem Siegel. Das nächste Gerät das sie auspackte war auch nicht mehr versieglt, vielmehr war die Samsung Verpakung halb offen in der Bob Box, das Handy irgendwo dazwischen.

Ich nahm dann doch das erste Handy und ging.

Sicher, hätte ich es eilig gehabt hätte ich mich nicht darauf eingelassen und wäre sofort gegangen. Ich kann es aber nicht verstehen das eine so große Elektrokette nicht zu den eigenen Angaben steht, insbesondere da im Laden x mal darauf hingewiesen wird das die GeOrg Sim gratis zu jedem Vertragsfreien Handy mitgegeben wird. Noch weniger kann ich es verstehen das Verkäuferinnen so ein Benehmen an den Tag legen, von Verachtung dem Kunden gegenüber bis hin zur Drohung das sie mir gar nichts verkaufen werden weil ich auf das bestehe das Angeboten wird.

Wie ist eure Meinung dazu? Mir ist klar das ich mir die Diskussion ersparen konnte und das ich einfach hätte gehen sollen aber ich wollte sehen wie weit die gehen und ich muss sagen das ich wirklich überrascht bin

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Re: Meine heutige Diskussion beim Media Markt
08.06.2012, 16:03:28
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juni 2012)
Das Gesetz wird in der ursprünglichen Fassung des Kundmachungsdatums wiedergegeben. Es weist daher die damalige Schreibweise auf.


§ 861 ABGB
Wer sich erkläret, daß er jemanden sein Recht übertragen, das heißt, daß er ihm etwas gestatten, etwas geben, daß er für ihn etwas thun, oder seinetwegen etwas unterlassen wolle, macht ein Versprechen; nimmt aber der Andere das Versprechen gültig an, so kommt durch den übereinstimmenden Willen beyder Theile ein Vertrag zu Stande. So lange die Unterhandlungen dauern, und das Versprechen noch nicht gemacht, oder weder zum voraus, noch nachher angenommen ist, entsteht kein Vertrag.


"durch den übereinstimmenden Willen beyder Theile"

"Auch wenn ich dieses Samsung-Handy kaufe will ich Bob nicht verwenden" -> kein Vertrag mit A1 Telekom

§ 863 ABGB
(1) Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen; sondern auch stillschweigend durch solche Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen.
(2) In bezug auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen ist auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.


"welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen"

"Ich kann das gekaufte Samsung Handy in allen anderen Netzen verwenden - warum soll ich gerade das Angebot von A1 Telekom annehmen?" -> kein Vertrag mit A1 Telekom

§ 864 ABGB
(1) Ist eine ausdrückliche Erklärung der Annahme nach der Natur des Geschäftes oder der Verkehrssitte nicht zu erwarten, so kommt der Vertrag zustande, wenn dem Antrag innerhalb der hierfür bestimmten oder den Umständen angemessenen Frist tatsächlich entsprochen worden ist.
(2) Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten.


Punkt 2 -> wenn ein Bob-Starterpaket zum Samsung-Handy (auch aus Werbezwecken) dazugelegt wird und ich habe mich rechtsgültig nicht verpflichtet beim Kauf des Handys dieses Starterpaket unbedingt zu verwenden muss ich es weder zurückgeben noch zurückschicken und auch nicht verwenden -> kein Vertrag mit A1 Telekom

Fazit:
Ein Samsung Handy das in einer Bob-Schachtel umverpackt wurde und als Werbebeilage auch ein Bob Starterpaket beinhaltet mangels irgendwelchen zusätzlichen Vereinbarungen oder Verpflichtungen gegenüber A1 Telekom ein vertragfreies Handy!


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