Re(2): e-tec.at Plastikgeldaufschlag zurückverlangen
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e-tec.at Plastikgeldaufschlag zurückverlangen
08.03.2014, 18:29:54
Wer dort schon mal eingekauft hat, kennt sicher die Praxis bei Bezahlung mittels Bankomatkarte einen Aufschlag bezahlen zu müssen. Das war eigentlich immer so, man hat sich damit arrangiert und ist halt vorher zu einem Geldautomaten gegangen. Nun hat sich ein Kunde dem aber nicht gebeugt ist damit zur ORF-Konsumentenschutzredaktion "Help" gegangen. Der help-Jurist sieht die Sache jedoch etwas kritischer und meint, dass dieser Plastikgeldaufschlag nicht rechtens sei, und man diesen zurückfordern könne (was in dem betreffenden Fall auch passiert ist).

http://help.orf.at/stories/1734634/

Dem help-Juristen Sebastian Schumacher zufolge ist der Händler nicht verpflichtet, eine Zahlung per Bankomat- oder Kreditkarte anzubieten. Wenn er sie aber akzeptiert, dann, so Schumacher: "...darf er dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Bei Zahlungen durch eine elektronische Zahlungskarte darf keine Gebühr aufgeschlagen werden, es muss derselbe Preis verrechnet werden, wie bei einer Barzahlung."

Im Zahlungsdienstegesetz ist explizit geregelt, dass ein Händler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes kein Entgelt verlangen darf. Das Zahlungsdienstegesetz ist bereits seit dem Jahr 2009 in Kraft. Ob man die Gebühr nun Entgelt oder Aufwandsentschädigung nennt, help-Jurist Schumacher bleibt dabei, es ist ungesetzlich und daraus folgt: " Wurden solche Aufschläge verlangt, können sie zurückverlangt werden."

KarawankenBär
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..  geschieht e-tec.at ganz recht!
 (lobbyist am 09.03.2014, 11:02:04)
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 (hellbringer am 09.03.2014, 16:30:24)
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Re(2): e-tec.at Plastikgeldaufschlag zurückverlangen
09.03.2014, 12:54:08
Momentan hat man auch irgendwie das Gefühl, dass die Kritik an e-tec am Zunehmen ist. Im Interesse der Kunden würde mich interessieren, ob der Kostenzuschlag nun weiter so gehandhabt wird, nach der Beschwerde eines Kunden.

Diese ominösen Aufschläge habe ich allerdings schon auch bei anderen Händlern gesehen. Manche verrechnen beispielsweise auch Aufschläge bei der Kreditkartenbezahlung oder der Zahlung via Paypal. Nun muss man aber eines auch einmal sagen: wenn mich diese Vorgangsweise bei einem Händler so stört und ich das Gefühl habe, dort für "blöd" verkauft zu werden, dann kaufe ich dort eben nichts mehr. Wenn ich aber bei den Geschäften auch die Wahl habe, bar zu bezahlen (beim e-tec in Linz ist gleich links neben dem Eingang ein Bankomat), dann hole ich mir halt in Gottes Namen das Geld dort und der Aufschlag ist (ob nun rechtens oder nicht) quasi Geschichte.

Zeit zum Beschweren habe die Leute allerdings offenbar zur Genüge. Da ist es schon eine heroische Leistung, wenn man die Umstände "duldet" und zum (beschwerlichen) Gang zum Bankomaten ansetzt, um sich Geld zu holen. Interessanterweise pocht einerseits die heutige Kundschaft auf ihr Recht, um jeden Cent zu rittern und frönt dem Onlinehandel um ja den billigsten Preis zu ergattern. Wenn andererseits ein Händler dies tut (um jeden Cent rittern!), dann ist gleich Feuer am Dach und der Skandal ist perfekt.

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. PLONKED von sleepyhead: Verstoß gegen die Richtlinien 
 (Eck.Er am 17.03.2014, 10:46:21)
 

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