Re(8): geschieht e-tec.at ganz recht!
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e-tec.at Plastikgeldaufschlag zurückverlangen
08.03.2014, 18:29:54
Wer dort schon mal eingekauft hat, kennt sicher die Praxis bei Bezahlung mittels Bankomatkarte einen Aufschlag bezahlen zu müssen. Das war eigentlich immer so, man hat sich damit arrangiert und ist halt vorher zu einem Geldautomaten gegangen. Nun hat sich ein Kunde dem aber nicht gebeugt ist damit zur ORF-Konsumentenschutzredaktion "Help" gegangen. Der help-Jurist sieht die Sache jedoch etwas kritischer und meint, dass dieser Plastikgeldaufschlag nicht rechtens sei, und man diesen zurückfordern könne (was in dem betreffenden Fall auch passiert ist).

http://help.orf.at/stories/1734634/

Dem help-Juristen Sebastian Schumacher zufolge ist der Händler nicht verpflichtet, eine Zahlung per Bankomat- oder Kreditkarte anzubieten. Wenn er sie aber akzeptiert, dann, so Schumacher: "...darf er dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Bei Zahlungen durch eine elektronische Zahlungskarte darf keine Gebühr aufgeschlagen werden, es muss derselbe Preis verrechnet werden, wie bei einer Barzahlung."

Im Zahlungsdienstegesetz ist explizit geregelt, dass ein Händler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes kein Entgelt verlangen darf. Das Zahlungsdienstegesetz ist bereits seit dem Jahr 2009 in Kraft. Ob man die Gebühr nun Entgelt oder Aufwandsentschädigung nennt, help-Jurist Schumacher bleibt dabei, es ist ungesetzlich und daraus folgt: " Wurden solche Aufschläge verlangt, können sie zurückverlangt werden."

KarawankenBär
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..  geschieht e-tec.at ganz recht!
 (lobbyist am 09.03.2014, 11:02:04)
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..........
Re(8): geschieht e-tec.at ganz recht!
09.03.2014, 17:14:04
Ich glaube nicht, dass ein Händler viel erfolgreicher ist, wenn er ganz oben
steht. Ich kaufe zB so gut wie nie beim erstplatzierten Händler ein. Ich
glaube daher nicht, dass ein Händler der wenig service anbietet "belohnt"
wird. Der wird früher oder später verschwinden, auch wenn er immer ganz oben
steht.


Ich zitiere:

"Ganz genau so ist es. Es geht nur darum bei den Preisvergleichsseiten oben zu sein. Das geht nicht, wenn man den Preis inklusive Zahlungsmittelaufschlag angeben muss."

Also das eine stört dich und das andere nicht?

Dort wird dann aber trotzdem niemand einkaufen, weil man ja gerade deshalb
online bestellt, damit man nicht aus dem Haus gehen muss. Daher wird dieser
Händler eben nicht erfolgreich sein.


Aber er steht oben in der Preisvergleichsseite.

Abgesehen davon, braucht der Händler dann ein Ladengeschäft, um die Barzahlung entgegen nehmen zu können. Wenn er schlecht erreichbar ist, kauft erst wieder
niemand bei ihm ein. Wenn er sich in guter Lage befindet, muss er mehr Miete
zahlen, was seine Preise wieder teurer macht.
Die Probleme, die du siehst, stellen sich in der Praxis so extrem gar nicht.


Ich finde schon. Wenn ich bei einem Händler bestelle, der eine Mischkalkulation hat, dann weiß ich, dass ich dem Händler per Banküberweisung quasi Geld schenke, weil ich genausoviel zahle, wie jemand, der mit PayPal zahlt. Warum bekomme ich keine "Belohnung" dafür, dass ich helfe dem Händler Kosten zu sparen?

Also werde ich nicht "dumm" sein und per PayPal zahlen. Das hat zur Folge, dass immer mehr Leute mit PayPal zahlen, weils ja nichts kostet. Aber der Händler muss die Preise immer mehr nachziehen, weil die 3% Mehrkosten müssen ja irgendwie finanziert werden.

Unterm Strich freut sich PayPal über gestiegene Einnahmen. Der Händler wird genausoviel wie vorher rausbekommen, und der Kunde zahlt unterm Strich mehr.

Und das ist jetzt ein Vorteil für den Kunden?

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...........  Re(9): geschieht e-tec.at ganz recht!  (kaufinator1 am 09.03.2014, 17:25:56)
................  Re(14): geschieht e-tec.at ganz recht!  (MG am 09.03.2014, 18:17:39)
. PLONKED von sleepyhead: Verstoß gegen die Richtlinien 
 (Eck.Er am 17.03.2014, 10:46:21)
 

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