e-tec.at Plastikgeldaufschlag zurückverlangen
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e-tec.at Plastikgeldaufschlag zurückverlangen
08.03.2014, 18:29:54
Wer dort schon mal eingekauft hat, kennt sicher die Praxis bei Bezahlung mittels Bankomatkarte einen Aufschlag bezahlen zu müssen. Das war eigentlich immer so, man hat sich damit arrangiert und ist halt vorher zu einem Geldautomaten gegangen. Nun hat sich ein Kunde dem aber nicht gebeugt ist damit zur ORF-Konsumentenschutzredaktion "Help" gegangen. Der help-Jurist sieht die Sache jedoch etwas kritischer und meint, dass dieser Plastikgeldaufschlag nicht rechtens sei, und man diesen zurückfordern könne (was in dem betreffenden Fall auch passiert ist).

http://help.orf.at/stories/1734634/

Dem help-Juristen Sebastian Schumacher zufolge ist der Händler nicht verpflichtet, eine Zahlung per Bankomat- oder Kreditkarte anzubieten. Wenn er sie aber akzeptiert, dann, so Schumacher: "...darf er dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Bei Zahlungen durch eine elektronische Zahlungskarte darf keine Gebühr aufgeschlagen werden, es muss derselbe Preis verrechnet werden, wie bei einer Barzahlung."

Im Zahlungsdienstegesetz ist explizit geregelt, dass ein Händler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes kein Entgelt verlangen darf. Das Zahlungsdienstegesetz ist bereits seit dem Jahr 2009 in Kraft. Ob man die Gebühr nun Entgelt oder Aufwandsentschädigung nennt, help-Jurist Schumacher bleibt dabei, es ist ungesetzlich und daraus folgt: " Wurden solche Aufschläge verlangt, können sie zurückverlangt werden."

KarawankenBär
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..  geschieht e-tec.at ganz recht!
 (lobbyist am 09.03.2014, 11:02:04)
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...........  Re(9): geschieht e-tec.at ganz recht!  (kaufinator1 am 09.03.2014, 17:07:12)
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...........  Re(9): geschieht e-tec.at ganz recht!  (kaufinator1 am 09.03.2014, 17:25:56)
................  Re(14): geschieht e-tec.at ganz recht!  (MG am 09.03.2014, 18:17:39)
. PLONKED von sleepyhead: Verstoß gegen die Richtlinien 
 (Eck.Er am 17.03.2014, 10:46:21)
 

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